Mit der quadratisch-praktisch-guten Möglichkeit, in Frankreich Radwege auch ohne Benutzungspflicht zu beschildern, hab ich mich hier vor geraumer Zeit mal befasst. Im an die Pfalz grenzenden „Grand Est“ gibt es ja quasi überhaupt keine straßenbegleitenden Radwege, weder innerorts, noch außerorts. Von unrühmlichen Ausnahmen bei Wissembourg mal abgesehen. Nur hier und da gibt es noch ein paar abgesetzte Radwege wie bspw. im Hornbachtal zwischen Bitche und der deutschen Grenze oder auch im Sauertal südlich von Schönau.
Die Franzosen geben einem aber auch immer wieder mal Rätsel auf, was sie uns eigentlich mit ihren Schildern mitteilen wollen. So steht im Bickenalbtal hinter dem Ortsausgang von Guiderkirch (Rtg. Deutschland) dieses einsame, inzwischen heruntergefallene Radwegschild. Als google dort vor 9 Jahren vorbeikam, hing es noch. 😉 Nun bleiben nicht viele Möglichkeiten, wie man jenes deuten kann: entweder, die D 84 ist ab dort halt ein Radweg, den nur Radfahrer befahren dürfen. Oder das Schild empfiehlt Radfahrern, den unbefestigten Grünstreifen zu befahren.
Diese rätselhafte Beschilderung kommt in der Ecke öfters vor; so steht auch etwas weiter südlich, hinter der Kreuzung bei Rimling in Richtung Bettviller ein weiteres von der Sorte. Da verläuft da zwar die Route des touristischen „Europäischen Mühlenradwegs“ – die hätte man aber auch ganz einfach mit touristischen Wegweisern beschildern können; die gibt es in Frankreich ja schließlich auch. Ein Mitarbeiter der französischen Straßenverkehrsbehörde war aber wohl der Meinung, dass man so einen touristischen Radweg halt auch mit amtlichen Verkehrszeichen beschildern muss. Auch wenn es an diesen Straßen gar keine Radwege gibt. 😉