Ich glaube, wenn ich mal ein Buch über die Zustände, mit denen man als Radfahrer ständig konfrontiert wird, schreiben sollte, dann lautet der Titel „Blaustrophobie“. Interessierte Verleger bitte melden! 😉 Nichts für BKlaustropho-Biker 😉 sind ja auch die zahlreichen zweifelhaften Wegelchen im Saarland. Bereits am 7. September 2017 hatte ich die Straßenverkehrsbehörde des Saarpfalz-Kreises auf die Zustände im ansonsten landschaftlich sehr schönen Mandelbachtal entlang der B 423 hingewiesen. Am 15. Mai 2018 versicherte man mir, dass dies an der Erkrankung der zuständigen Sachbearbeiterin liege, man die Angelegenheit aber klären wolle.
Es dürfte sich jedenfalls hier um den mit Abstand schmälsten Zweirichtungs- handeln, den ich persönlich kenne!
Inzwischen bin ich ja quasi Profi und gab mich keinerlei naiven Illusionen hin, als ich heute mal wieder die dicke Kamera in den Rucksack packte, um dieses Elend zu dokumentieren. Ich war mir sicher, dass die blauen Schilder noch hängen würden – und dem war dann auch so! Beginnen wir an der Einmündung der von Ormesheim kommenden L 237 in die B 423 südlich von Aßweiler (einem der zahlreichen Ortsteile von Mandelbachtal).
Blicken wir von der Einmündung nach rechts in Richtung Süden, erkennen wir wieder einen für das Saarland typischen Seitenstreifen-; jener dürfte wohlwollend geschätzt um die 1,70 m „breit“ sein, die im Weg stehenden Leitpfosten noch nicht mitgerechnet:
Dabei ist das dort sogar ein Zweirichtungs-, wie diese mapillary-Aufnahme an der Einmündung der L 231 zeigt! Kommen wir von da unten, dürfen wir nicht einfach die Einmündung direkt überqueren, sondern müssen einen Schwenk nach links machen. Die asphaltierte Fläche neben dem Leitpfosten ist keinen ganzen Meter mehr breit!
Dann geht es über dieses süße Fürtchen hinüber. Wer die L 237 von Ormesheim angeradelt kommt, sieht dann auch, dass man ab hier in Richtung Norden zum Geistergehwegseitenstreifenradeln zwangsverpflichtet wird:
Okay, wenn man pingelig ist, steht das hier viel zu weit von der Einmündung weg, weshalb man da gar nicht mit dem Rad fahren darf. Von der Fahrbahn rüber darf man wegen der Sperrfläche ja auch nicht. Eine „Ausrede“, die ich hier nur jedem empfehlen kann!
Beide stehen natürlich erst hinter der Furt und
fehlen auch. Siehe auch mapillary. Auch auf der anderen Seite ist das Asphaltstreifchen keinen Meter breit – und man hat als Sahnehäubchen (nach dem Motto: „Scheiß auf die RSA„) auch noch ein temporäres Verkehrszeichen draufgestellt:
Der Blick in die Gegenrichtung offenbart, dass es auf der grade neu asphaltierten Fahrbahn flutschig ist und die Markierung fehlt:
Nun denn, zwangsgeisterradeln wir also weiter in Richtung Norden (Aßweiler). Im Dunkeln macht das wegen der blendenden Autos sicher gleich nochmal um Welten mehr Freude!
Jetzt verfluchen wir uns vielleicht wegen unserer Dekadenz; haben wir es doch gewagt, uns über den schmalen Seitenstreifen lustig zu machen. So eine Blasphemie muss vom blauen Gott (für den sich der offensichtlich größenwahnsinnige Sachbearbeiter, der diesen Schwachsinn hier angeordnet hat, wohl hielt…?) umgehend mit einer noch schmäleren Piste bestraft werden!
Das kommentarlose Gefahrzeichen 101 rundet die absurde Situation jedenfalls gekonnt ab; das ist doch fast schon Kunst, oder…!? Mein Rennrad ist übrigens ziemlich genau 1,65 m lang:
Ergänzend noch der Blick in Richtung Süden:
Damit die Bäume nicht leiden, müssen stattdessen dort Radfahrer und Fußgänger (im Gegenverkehr) leiden – und halt mit geschätzten 50 cm Asphalt klarkommen! Und das ist nicht die einzige Engstelle dieser Art.
Das Elend hat dann erst weit hinter der Ortstafel von Aßweiler ein Ende. Für jene, die in Richtung Süden unterwegs sind, beginnt hier der „Spaß“!
Gaaanz hinten links steht die Ortstafel. Innerorts müssen derartige Wege übrigens mindestens 2,50 m breit sein! Mein 1,65 m langes Rennrad passt trotzdem nicht quer drüber. „Schönes“ Detail sind hier auch die teils ins Lichtraumprofil des Wegelchens ragenden Felsbrocken; das Tragen eines „Fahrradhelms“ soll sich im Zweifelsfall ja auch rentieren. Muss wohl ’ne „protected bike lane“ auf Flintstones-Art sein…?
Es gibt aber sogar einige Todesmutige, die das „Angebot“ gerne annehmen; man stelle sich vor, derjenige müsste hier Fußgängern oder gar Radfahrern ausweichen:
Am Ortsausgang von Aßweiler in Richtung Biesingen gibt es übrigens gleich nochmal so einen linksseitig mit beschilderten Seitenstreifen! Den man in der Gegenrichtung jedoch gar nicht benutzen darf, siehe mapillary.
Das Motto lautete hier wohl wieder: Hauptsache runter von der Fahrbahn. Egal wie! Keine Ahnung ob ich die Behörde nochmal anmeckern – oder es gleich an die laufende Fachaufsichtsbeschwerde dranhängen soll…!? Der Mai ist nämlich auch schon wieder ein halbes Jährchen her.