Das Örtchen Weilerbach ist in Pfälzer Radverkehrsaktivistenkreisen 😉 nicht nur wegen des Beginns einer skandalösen Sperrung einer Landes- und Bundesstraße für den Rad- und Mopedverkehr bekannt, sondern auch für seinen aufwändig (und meines Erachtens gemeingefährlich) begehradwegten Kreisverkehr (das google-Luftbild bietet einen guten Überblick) am südwestlichen Ortseingang. Übrigens verläuft in Weilerbach auch noch der Bahntrassen-Radweg auf der ehemaligen „Bachbahn„; über jenen kann ich aber nix Genaueres schreiben, weil ich ihn noch nie benutzt habe. Wegen der Sperrung der B 270 und L 367 zwischen Kaiserslautern und Weilerbach bleibt mir als Rennradfahrer in Richtung Nordpfalz jedenfalls nur die Alternative über die mitten durch militärische Sperrgebiete der US-Amerikaner führende K 25 (an der seit 2016 leider auch ein Ghostbike steht), die in Einsiedlerhof beginnt – und auch nur spärlich ausgeschildert ist.
Jene K 25 mündet dann vor den Toren Weilerbachs in die K 13. Es gibt zwar schon ab dem südlichen Kreisverkehr jede Menge überflüssiger Blauschilder, die bis in den Ort Rodenbach hineinreichen – aber die sollen hier mal nicht Thema sein. Theoretisch müssen wir deshalb ab dem Kreisel wegen eines linksseitigen bis zur Einmündung den schmalen Gehweg benutzen und somit dann auch den Weilerbacher Kreisel linksseitig umrunden. Innerorts…! Die VwV zu § 2 StVO, Rn. 33 besagt:
Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
Haben wir das blaue Schild übersehen oder sind wir unsicher, ob der Radweg links überhaupt weitergeht, fahren wir vor der Einmündung auf die Fahrbahn. Dann erkennen wir, dass ein Stückchen weiter unvermittelt ein uraltes Zeichen 244 der StVO von 1992 auftaucht. Diese mapillary-Aufnahme zeigt den Blick in Richtung Rodenbach – auf dessen Rückseite hängt auch nochmal das gleiche Verkehrszeichen. Wer nun jedoch über die K 13 von Rodenbach oder über die L 367 (die Umgehung aus Westen) gefahren kommt, hat dort wegen der Sperrfläche als auch des hohen Bordsteins ja überhaupt keine Möglichkeit, dieses Wegelchen zu erreichen.
Alternativ können Radfahrer von Rodenbach kommend auch einen Teil der Trasse der ehemaligen Landesstraße benutzen, die vor dem Bau der Weilerbacher Umgehung noch dem Kraftfahrzeugverkehr diente. Jener Weg kreuzt dann den Kreiselarm zur Danziger Straße:
Was steht denn da Lustiges unter dem kleinen ? Mit den Vorfahrt-gewähren-Schildern wurde hier natürlich mal wieder nicht gegeizt, auch wenn die begleitenden Wege nicht einmal 5 Meter von der Fahrbahn abgesetzt sind. Damit man Radfahrern stets die Schuld geben kann, wenn es denn mal kracht. Zumindest an dieser Einmündung ist das kleine Vorfahrt-gewähren (nicht das Zusatzzeichen) aber korrekt, da es sich hier definitiv um einen eigenständigen Geh- und Radweg handelt.
Wir erkennen ebenfalls, dass die Radwegbenutzungspflicht in der Hauptstraße dann vor der Tankstelleneinfahrt (eine prima Stelle für sowas…) endet. Und wer ganz genau hinkuckt, erkennt weiter hinten auf der linken Seite noch ein mit einem Zusatzzeichen „Ende“! Ja wie geht das denn? Auf der linken Seite gibt es halt noch einen weiteren, für Radfahrer benutzungspflichtigen Gehweg! Das Verkehrszeichen sieht man von der anderen Seite allerdings erst einmal kaum (versteckt unter dem Wegweiser):
Das ist die bereits weiter oben erwähnte logische Fortführung der linksseitigen Umfahrung des Kreisverkehrs; auf diesem Foto (neben dem Rossmann-Parkplatz) erkennt man ebenfalls (hinten links) das Schild mit dem Ende der rechtsseitigen Benutzungspflicht:
Die Linksseitige geht aber halt in Richtung Ortsmitte doch noch weiter. Obwohl der darüberhängende HBR-Wegweiser wohl eher einen Wechsel auf die rechte Straßenseite nahelegt…?
Vorher muss man noch die kaum einsehbare Einmündung der Straße „Am Palmenkreuz“ queren. Die linksseitige „Bonus-Benutzungspflicht“ endet dann nach ca. 220 Metern kurz vor dem ehemaligen Bahnhofsbereich der „Bachbahn“.
Es versteht sich natürlich von selbst, dass in diesem Bereich auf quasi allen Rückseiten eines ein Ebenbild angebracht wurde. So eben auch am ehemaligen Bahnhof. Wie man dann ein Stück weiter das linke
erreichen soll, um den direkten Weg in Richtung Rodenbach befahren zu können, bleibt wohl ein Geheimnis des Verkehrsplaners. Hängt doch bspw. hier unter einem kleinen
in Richtung eben jenes Weges ein weiteres kreatives Zusatzzeichen, welches den Radfahrer wohl auf das Rechtsfahrgebot hinweisen möchte…!? Direkt gegenüber Richtung Danziger Straße steht übrigens kein
.
Naja. Für mich sind das vor allem wegen der kleinen (und der abgesenkten Bordsteine) alles eigenständige Verkehrswege, weshalb ich mich nicht von der (mit diesen Wegen nicht im Zusammenhang stehenden) sicheren Fahrbahn vertreiben lasse. Ich habe diesen gefährlichen Blödsinn der Kreisverwaltung Kaiserslautern schon vor geraumer Zeit über einen Mängelbogen gemeldet. Es würde mich jedoch stark wundern, wenn man die blauen Schilder dort entfernen würde. Im Kreis Kaiserslautern vertreibt man Radfahrer nämlich sehr gerne von der Fahrbahn. Selbst, wenn die in beide Richtungen benutzungspflichtig beschilderten Wegelchen kaum mehr als 1,70 m schmal sind oder auch mal ein Gefälle von über 7 Prozent aufweisen.
Interessant ist auch das Zusatzzeichen unter dem Vorfahrtachten-Schild. Wenn man so um die Einhaltung der vorgesehenen Verkehrsführung betteln muss, sollte man vielleicht die Verkehrsführung überdenken.
Welches der beiden lustigen Zusatzzeichen meinst du? Das mit dem Pfeil nach rechts…!? 😉 Groß nachgedacht wurde dort jedenfalls bei der Planung nicht.
„Bitte Querungshilfe benutzen“.
Man kann da ja fast nicht anders, aber wenn man´s noch extra dranschreiben muss?
Ähm – das „Absteigen und Schieben“-Piktogramm daneben ist dir noch nicht aufgefallen…!? 😉
Oh, jetzt wo ich genauer hinschaue. Ich hatte nach Deiner Antwort ein zweites Schild gesucht.
Das Piktogramm ist wohl durch die schriftliche „Erläuterung“ in den Hintergrund getreten.
Fazit: Wenn ich das Schild nicht auf den ersten Blick (und auch nicht auf den zweiten) in seiner vollen Tragweite erfassen kann, und das obwohl ich gemütlich am Computer sitze und nicht mit dem Rad dort ankomme und noch weiteres Verkehrsgeschehen beachten muss, dann ist es zumindest überdenkenswürdig.
…oder mit der rosaroten Brille betrachtet: Die Straßenbau- und -verkehrsbehörden halten Radfahrer einfach für kognitive Übermenschen, denen sie zutrauen, die kompliziertesten Verkehrsführungen und ungewöhnlichsten Verkehrszeichen in Sekundenbruchteilen zu erkennen, korrekt zu deuten und sich danach zu verhalten. 😉
Wahrscheinlich kam das Radfahrer-Absteigen-Piktrogramm einfach nicht durch deinen „Logik-Filter“. Da ein gesunder Geist mit sowas (Blödem) nicht rechnet, nimmt dieser es dann auch einfach nicht wahr, blendet es vielleicht sogar unbewusst aus. So geht es mir auch ständig mit anderen Sachen, wenn ich mir Fotos anschaue und gewisse (weitere) Widersprüche erst auf den zweiten oder dritten Blick erkenne.
Zur Querungshilfe an sich: man wird das Schild dort evtl. auch deshalb hingestellt haben, weil da wirklich sehr viele Autos rein- und rausfahren (und das sehr zügig). Man hält die Radfahrer wohl für so „torkelig“, dass man ihnen nicht zutraut, auf der Querungshilfe sicher anhalten zu können. Allerdings verliert das Z 205 ja bei Fußgängern seine Wirkung – und aus dem Kreisel Abbiegende müssten einen drüberschieben lassen…
Nebenbei: Nutze doch bitte die passenden Antwort-Buttons unter den jeweiligen Kommentaren. 😉
Den passenden Antwort-Knopf hatte ich benutzt. Aber es gab ein Problem mit dem Capcha-Code. Dann hatte ich´s nochmal versucht, war aber auf die andere Ebene rausgerutscht, ohne dass es mir aufgefallen wäre.
Zum Thema: ein Schild, dass sich selbst aufhebt – interessant.
Okay, es sei dir noch einmal verziehen…! 😉 Keine Ahnung, vielleicht kuck ich mal, ob ich ein besseren Kommentarspamschutz finde, beim gegenwärtigen kommt trotzdem viel Müll durch.
Gell? Das hatte ich ja auch dem Sachbearbeiter an anderer Stelle geschrieben, dass es irgendwie dann doch recht doof ist, einem Radfahrer ein 205 hinzustellen, um ihn seiner Vorfahrt zu berauben, ihn aber gleichzeitig aufzufordern, zum Fußgänger zu werden (für den das Z 205 aber ja nicht gilt) und der dann aber natürlich wieder Vorrang hat. Er hat mir dann aber leider nicht mehr geantwortet…