Turbokreisel – von wegen!

Seit der Fertigstellung der L 700 im Jahr 2005, die die B 424 im Hornbachtal entlastete und die ortsdurchfahrtfreie französische D 35a (Richtung Bitche und die ehemalige N 62 weiter Richtung Haguenau) mit Deutschland verband, wurde mit der Zeit auch eine Umgestaltung am nördlichen Beginn der neuen Landstraße notwendig, jene mündet am Zweibrücker Outletcenter in unmittelbarer Nähe der A-8-Anschlussstelle Contwig in die L 480, die wiederum nach Großsteinhausen führt.

Ein Link zu OpenStreetMap für eine Übersicht.

Man entschied sich für den Bau eines aufwändigen „Turbo-Kreisels“ – und was so viel bauliche Kreativität dann in Sachen Radverkehr bedeutet, kann man sich wohl in etwa schon mit Grauen ausmalen…? 🙁 😉

Als Fortsetzung zum Artikel über die Schikanen am Funkturm widme ich mich also heute dem Zweibrücker Turbo-Kreisel. Die L 480 von Großsteinhausen kommend ist das Ganze glücklicherweise völlig unproblematisch – es gibt dort keine Geh- oder Radwege und auch keine blauen Schilder, man darf also ohne weiteres entweder Richtung Zweibrücken oder in die L 700 Richtung Hornbach einbiegen. Erst an der Einmündung des Zubringers zur A 8 holt einen Richtung Zweibrücken wollend ein winziges kleines Schild nach links in die Abbiegespur zur A 8, woraufhin dann das oben verlinkte Drama beginnt.

Richtung Hornbach wird man dann leider auch nicht von Blauschildern verschont, so treiben sie schon am 1. Kreisel ihr Unwesen und führen einen um diesen herum, anstatt sicher durch. Man darf dann auch auf Pflastersteinen weiterfahren. Nun denn, mit solchen „Details“ kann ich mich nicht auch noch befassen. 😉

Möchten wir von Zweibrücken kommend nach Großsteinhausen fahren, wird die Sache kniffelig, denn wir müssen am Autobahnzubringer weiter neben der Fahrbahn bleiben. Obwohl wir hier ja eigentlich die  L 480 begleiten, haben wir aber offenbar trotzdem keine Vorfahrt. Es gibt aber weder die üblichen kleinen Zeichen 205 StVO, noch eine markierte Furt. Die großen Zeichen 205 StVO stehen für den von der A 8 kommenden Verkehr auch erst hinter der Querung des Radverkehrs.

Fahren wir dann weiter, befürchten wir, dass der Weg die Straße verlässt und wir vorher wohl nicht mehr draufkommen werden.

Das wird schnell zur Gewissheit.

Die Krönung: Der anfänglich sehr breite (in beide Richtungen benutzungspflichtige!) Weg verjüngt sich spontan um etwa die Hälfte und ist zudem auch nur noch gepflastert. Conclusio für mich als „Profi“: Das hier ist kein straßenbegleitender Radweg, weil er die Straße, in der er beginnt, verlässt. Also muss ich ihn auch nicht benutzen! Warum bitte kann man so einen Murks dann nicht einfach mit  beschildern…!?

Nun sind wir also in der L 700, obwohl wir von der L 480 kommen und eigentlich auf dieser bleiben woll(t)en. Sowas geht wirklich nur bei blaubeschilderten Radwegen…! 😉 Wir erreichen dann die Terex-Werkseinfahrt und sind zumindest schon einmal erfreut, dass das Fahrbahnverbot sehr bald erlischt.

Der enge Weg macht dann einen starken Schwenk nach rechts, Hecken und Büsche stören die Übersicht. Und wir erkennen wieder eine absolute Rarität: Ein reines Zeichen 237 StVO – das aber wohl nur für diese eine Querung gelten soll. Die Entfernung des Schilds wurde mir am 13. Juni schon angekündigt. Dafür, dass die Fotos am heutigen 20. Oktober aufgenommen wurden, einmal mehr ein Beleg für das atemberaubende Tempo bei den Straßenverkehrs- und Tiefbauämtern. 😉

Auch hier gibt es wieder – an einer sehr unübersichtlichen und engen Stelle – keine Furt, keine Gefahr- oder Vorfahrtzeichen für den einmündenden KFZ-Verkehr oder den auf dem Radweg befindlichen Radfahrer. Die „Lösung“ des Amtes zu den von mir per e-mail vorgetragenen Einwänden:

Auf der L 700 kommt an der Einfahrt Terex der Gw+RW von der L 480 her. Dort steht fälschlicher Weise ein VZ 237 (Radweg) dieses muss entfernt werden. Hier sind an der Einfahrt von beiden Seiten kleine VZ 205 (Größe 1) aufzustellen. Weiter geht der Weg als Fußweg / Radfahrer frei bis zum KV- Eishalle.

Die Einfahrt in ein Werk ist also grds. verkehrlich wichtiger als (per  erzwungener) Radverkehr…! Immerhin hat es ein  vorm Ende der unmarkierten Querung (auch wenn die Haltelinie dahinter liegt…). Ein Blick aus der Gegenrichtung verdeutlicht auch, wie schlecht dort die Sichtbeziehungen sind; wenn auf dem schmalen Pflasterweg z. B. aus der Gegenrichtung ein Radler ums Eck geschossen kommt, wird es schnell sehr gefährlich.

Tja, und nun? Wir woll(t)en doch Richtung Großtsteinhausen! Dann müssen wir ja wohl die Werksausfahrt nutzen und dort die Fahrbahn queren. Und genau hier wird die völlige Idiotie dieser Verkehrsführung zum vermeintlichen Schutze des Radfahrers mehr als überdeutlich! Man muss den fließenden Verkehr auf sage und schreibe Fünf Fahrspuren (inkl. der Linksabbiegespur zum Werk, siehe auch folgendes Foto) beachten und queren, um zurück Richtung L 480 zu kommen!

Man kann zwar auch den mit   beschilderten Weg oder auf der Fahrbahn 100 Meter weiter zu einer etwas weniger gefährlichen Querungshilfe an der Einmündung zum Londoner Bogen fahren, um dann diese Straße parallel zur L 480 durch den (oftmals chaotischen) Parkplatz zu fahren (ist dann der kürzere Weg; was ich in meiner Kritik auch so ausführte) – aber klarer kann man die völlige Vernachlässigung der Verkehrsinteressen von Radfahrern kaum noch zur Schau stellen. Und man lässt sich auch nicht davon abbringen! Zitat der zuständigen Sachgebietsleiterin in einer e-mail vom 13. Juni 2017:

Der LBM weicht hier aufgrund der Verkehrsstärke nicht davon ab die Wege als verpflichtenden gemeinsame Geh+Radwege auszuweisen, auch nicht von der Gegenverkehrsregelung. Ein Gehweg mit Freigabe sei zu riskant. Soweit mögliche Wege baulich vorhanden sind, sollen diese auch genutzt werden. (…)

Gääääähn. Interessant aber die Aussage, dass Wege, wenn sie schon einmal da sind – und seien sie auch ursprünglich mal Gehwege gewesen oder noch so miserabel im Hinblick auf die Anforderungen in VwV oder den ERA – diese dann auch gefälligst verpflichtend benutzt werden müssten…! Man spürt förmlich, wie der verantwortliche, garantiert nur Autofahrende Sachbearbeiter beim LBM („Landesbetrieb für Motorisierte“…?) sein bestmöglichstes tut, um den Radverkehr bei jeder sich bietenden Gelegenheit von der Fahrbahn runterzukriegen…! Ach, wären sie doch wenigstens ehrlich und würden sich nicht hinter der vermeintlichen „Sicherheit der Radfahrer“ verstecken…! 😛

In der Gegenrichtung läuft der Weg bis dort an die besagte Einmündung. Aber entgegen Ihrer Auffassung ist der Radfahrer nicht gezwungen „ durch“ den Parkplatz am Outlet, Straße Londoner Bogen, zu fahren, sondern er kann die L 700 queren und dann auf der Fahrbahn wieder in den Turbo-Kreisel und weiter auf der L 480 Richtung PS.

Nun frage ich mich, was Mr. Spock zu so einer Argumentation sagen würde…? Es ist in höchstem Maße unlogisch, von Zweibrücken kommend die Einfahrt in diesen Kreisel um jeden Preis verbieten zu wollen – nur um dann exakt auszuführen, wie man ein paar Meter weiter dann die Fahrt aus der anderen Richtung in genau diesen (so fürchterlich stark befahrenen und lebensgefährlichen) Kreisel bewerkstelligen könne…!

Nun denn. Besonders dämlich wird es dann nochmal für die, die die L 700 aus Richtung Flughafen kommen – und nach Großsteinhausen wollen. Denn die dürfen das im Grunde ja nicht, denn wegen des auf dem vorletzten Foto erkennbaren  muss man ja dann halt nach links auf den schmalen Pflasterweg Richtung Zweibrücken. Oder man dreht dort an der Einfahrt wieder um – und quert die Straße wie oben beschrieben; das wird ja so aus der anderen Richtung amtlich empfohlen…! 😉 Gut, für Radfahrer, die eh in diese Richtung wollen stellt das Wechseln auf diesen Weg sogar eine Abkürzung dar, da man eben nicht den weitläufigen Kreisel umfahren muss. Es ergibt sich dort aber sogar durch die durchgezogene Linie das „Problem“, dass man da als z. B. vom Londonder Bogen (Outlet) kommender Radfahrer gar nicht rüber darf. 😉 Die rechte Fahrspur kommt nämlich von dort, die linke ist die der eigentlichen, von Hornbach kommenden L 700. Solche absurden, schikanösen, widersprüchlichen Details lassen keinen anderen Schluss zu als den, dass es wirklich nur darum geht, zum Wohle des motorisierten Verkehrs Radfahrer so oft wie möglich irgendwie von den Fahrbahnen zu verbannen! Man stelle sich nur vor, man würde den Autofahrer auf solche aberwitzigen Wege schicken…!

Zum Abschluss noch ein Blick von etwas weiter hinten (reiner Gehweg) zur Einmündung von der L 700 in den „Londoner Bogen“, inkl. eines Teils der Querungshilfe.

Tja. Und da frage mich noch einer, warum ich schon aus Prinzip fast gar keine Radwege mehr benutze…!? Spätestens nach dem 10. Mal, wenn man derart schwachsinnig von einem blauen Schild in irgendeine ähnliche oder gar noch absurdere Irre geführt wurde, spart man sich diesen Unsinn grade bei Wegen, die man nicht kennt, einfach von vornherein!

Schreibe einen Kommentar