Hin und wieder habe ich ja im Rahmen der Kommentierung zu diversen Vollsperrungen (vor allem wegen Bauarbeiten in Ortsdurchfahrten) mein Unverständnis darüber geäußert, dass die ausgewiesenen Umleitungen oft äußerst umständlich – und vor allem den Radverkehr betreffend meist wegen enormer Umwege vollkommen inakzeptabel sind. Beispielsweise während der Vollsperrung der L 506 in Dernbach, wo man als Radfahrer einfach eine parallele Nebenstraße hätte nutzen können. Besonders frustrierend dabei ist, dass auch dem Radverkehr quasi immer die Zufahrt in die betroffenen Ortschaften durch ein grundsätzlich verwehrt wird – und man somit der Möglichkeit beraubt wird, die Baustelle auf einer individuellen innerörtlichen Route legal zu umfahren. Oder bei einem nur sehr kurzen Baustellenbereich zur Not halt abzusteigen und ein paar Meter zu schieben.
Den LBM Kaiserslautern habe ich ja nun schon mehrfach darauf hingewiesen – und lediglich bei der Vollsperrung der Bärenhalde wenigstens etwas erreicht. Besonders absurde Zustände haben sich in der letzten Zeit jedoch in Busenberg ergeben, denn dort hat vermutlich die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mal eben sämtliche von der B 427 wegführenden öffentlichen Straßen per gesperrt, frei nur für Anlieger! Und somit auch dem zumindest aus Osten legal in den Ort einfahrenden Radverkehr verboten, die Baustelle auf innerörtlichen Straßen zu umfahren!
Eine Vollsperrung einer öffentlichen Straße ist grundsätzlich ein tiefer Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit von Bürgern / Verkehrsteilnehmern. Bei der Planung und Anordnung gilt daher grundsätzlich auch der § 45 (9) StVO. Das heißt, dass eine Vollsperrung und eine Umleitung wegen Bauarbeiten gemäß (1) S. 2 Nr. 1 nur erfolgen darf, wenn eine „Gefahrenlage“ besteht. Die kann man sicherlich für die unmittelbaren Baustellenbereiche bejahen. Komplizierter wird es aber, wenn dem fließenden Verkehr bei der Wahl der amtlichen Umleitung bestimmte Alternativen vorenthalten werden. Und das sind insb. auch innerörtliche Nebenstraßen. Sind jene von der Breite und dem Verlauf nicht für den auf der gesperrten Straße (hier die B 427) üblichen Verkehr (in Menge als auch Masse, wie z. B. Schwerlastverkehr) geeignet und sind auch dadurch die Interessen der Anlieger gem. (1) S. 2 Nr. 3 (Schutz vor Lärm und Abgasen) nicht mehr gewahrt, kann es auch statthaft sein, eben großräumigere Umleitungen einzurichten, wie es in diesem Fall auch getan wurde!
Aber: im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsprinzips muss auch für die einzelnen Verkehrsarten (insb. bei den „Schwächeren“) das jeweils mildeste Mittel gewählt werden. Und genau diese Prüfung findet offensichtlich bei derartigen Planungen nie statt, denn alle sachlichen Gründe, die gegen eine innerörtliche Umleitung des Kraftverkehrs sprechen, liegen beim Radverkehr gar nicht vor! Radverkehr in Nebenstraßen ist völlig normal und auch in keinster Weise belastend, weder für die Anlieger, noch für den Straßenzustand. Trotzdem hat der LBM auch bei der Planung dieser Baustelle einmal mehr keinen Gedanken daran verschwendet, Radfahrern die insgesamt mindestens 16,5 km lange Umleitungsstrecke zu ersparen, indem man an den Absperrungen ein , statt eines
anbringt.
Ein ganzes Dorf als Anlieger-Zone?
Den Vogel komplett abgeschossen hat dann jedenfalls diejenige Behörde, die mal eben (erst eine Weile nach dem Beginn der Bauarbeiten) sämtliche von der B 427 wegführenden Gemeindestraßen per gesperrt und zu Anliegerstraßen gemacht hat! Ich hatte ja bereits im Beitrag zur Vollsperrung vermutet, dass dies evtl. mit diesem absurden Zwischenfall zu tun gehabt haben könnte.
Eine rechtlich ganz interessante Frage ist in diesem Zusammenhang auch, ob diese eigentlich eine „Zonenwirkung“ haben? Denn die wurde ja offensichtlich hier von der anordnenden Behörde so beabsichtigt. Nach Busenberg soll keiner mehr reinkommen, der nicht die Anliegereigenschaft erfüllt.
Meiner Ansicht nach hat das Zeichen jedenfalls keine Zonenwirkung (bzw. nur unter bestimmten Umständen), denn das Zeichen verbietet erst einmal nur die Einfahrt in eine ganz bestimmte Straße. Da man als Radfahrer absteigen und schieben kann, verliert das Zeichen meiner Ansicht nach bereits an der ersten Einmündung einer anderen Straße seine Wirkung – und man dürfte ab da wieder radeln. Aber das nur nebenbei.
„Frei bis Ortsanfang“
Aber schauen wir uns doch mal an, wie die Absperrungen aussehen. Wie bereits erwähnt, darf man von Osten (Bad Bergzabern) kommend ab der Erlenbacher Kreuzung die B 427 noch ganz legal bis zum „Ortsanfang“ weiter benutzen, man muss nicht einmal Anlieger sein:
Ein Zusatzzeichen reichte hier nicht; unter jenem hängt „Zufahrt Weissensteiner Hof frei“, am zusätzlichen Pfosten daneben noch „Frei bis Weissensteiner Hof, PWV Drachenfelshütte, Bäckerei Busch und Naab“. Die ersten beiden sind touristisch interessante Ziele. An der Abzweigung zum Weißensteiner Hof steht dann nochmal eine Sperrschranke mit einer Wiederholung „Frei bis Ortsanfang“.
Als Radfahrer gehen wir also davon aus, dass wir da auf den Nebenstraßen irgendwie an der Baustelle vorbeikommen, bspw. die Route über die Berg- und Eichelbergstraße. Da haben wir uns aber geschnitten! Denn bereits an der ersten Einmündung nach rechts in die Schmiedstraße steht nun ein mit „Anlieger frei“. Das gilt auch ein paar Meter weiter am westlichen Ende dieser kurzen Nebenstraße:
Tja. Und dann kommt in Richtung Dahn schon der Baustellenbereich, durch den man definitiv nicht durchkommt, als Anwohner braucht man bei schlechtem Wetter dann Gummistiefel. Man müsste dann also rumdrehen – und doch die offizielle Umleitung nehmen! Oder man schiebt halt sein Rad zumindest bis zur Einmündung der nächsten Nebenstraße, an der ja kein weiteres aufgestellt wurde!
Als Alternative bietet sich einem Radfahrer gegenwärtig auch noch an, sein Rad an den vorbei durch die
Talstraße bis zur Einmündung „Lindenplatz“ zu schieben. Wie ich es dann auch so gemacht habe. Über die Schloss-, Teich- und Wasgaustraße erreicht man dann wieder die B 427 am westlichen Ortseingang und kann dann weiter über die B 427 Richtung Dahn oder Schindhard radeln.
Anfahrt aus Westen
Im Gegensatz zur Absperrung im Osten steht auf der B 427 am Kreisverkehr bei Dahn-Reichenbach an der Absperrschranke ein mit dem Zusatzzeichen „Anlieger bis Baustelle frei„. Über die exakte Bedeutung dieses Zusatzzeichens kann man bestimmt interessante Diskussionen führen – denn dem Wortlaut nach benötigt man ein Anliegen BIS zur Baustelle. Ein Anliegen dahinter (wenn man denn weiß, wo diese überhaupt genau liegt) berechtigt einen hingegen nicht zur Weiterfahrt. Aber das wird ja bspw. auch an der Bärenhalde ganz locker gesehen.
Wer hingegen von Schindhard aus über die K 85 Richtung Busenberg fahren will, trifft dann an der Einmündung zur B 427 auf diese Absperrschranke (an welche wohl der Betreiber einer Gas-Tankstelle noch ein Zettelchen gepappt hat, dass man da auch hindürfe):
Tja, dann schau ich wohl mal, ob einer meiner ehemaligen Kollegen daheim ist, denn dann bin ich ja „Anlieger“! 😉 Wer dort keinen kennt, hat dann auch wieder an der bereits erwähnten Einmündung der Wasgaustraße ein Problem:
Wir können ja noch weiter in Richtung Ortsmitte fahren, dürfen dann aber nur nach links in die Eichelbergstraße abbiegen:
Und spätestens da wird es ohne „Anliegen“ dann auch wieder problematisch:
Nicht, dass man dann von einer alten, fuchsteufelswilden, auf der Fahrbahn stehenden Frau mit dem Nudelholz verkloppt wird, weil man da als Nichtanlieger mit dem Rad durchfährt…! 😉
HBR-Sackgasse
Links oben am Laternenmast erkennt man übrigens mehrere HBR-Wegweiser. D. h., die Eichelbergstraße wurde dann halt leider auch für den touristischen Radverkehr, der von Schindhard kommend über einen (immerhin asphaltierten) Forstweg (der in die Straße „Im Franzosenteich“ übergeht) geleitet wird, unbrauchbar gemacht. Wie eben auch die Zufahrt in Richtung Schindhard. Ich bin mir aber nebenbei nicht einmal sicher, ob dieser Weg überhaupt jemals freigegeben wurde? Naja, egal. Im Grunde sind auch die HBR-Routen im unteren Ortsteil in Richtung Weißensteiner Hof und Bruchweiler-Bärenbach über die bereits erwähnte Talstraße betroffen. Eine Umleitung für den HBR-Verkehr wurde jedenfalls zur Abwechslung mal keine eingerichtet. Die „Fahrradsaison“ ist ja nun bekanntermaßen auch vorbei, nicht wahr…? 😉
Fazit
Ich hatte am 21. Oktober die Straßenverkehrsbehörde als auch das Bürgermeister-Büro der VG Dahner Felsenland sowie den LBM Kaiserslautern um eine Stellungnahme gebeten. Sie wurde mir bis heute verwehrt; an der Beschilderung änderte sich (wie man sieht) auch nix.
Es dürfte jedenfalls kein Verkehrszeichen geben, welches ich in meinem Leben auch nur annähernd so oft missachtet habe, als das . Als Mountainbiker lässt man mir ja sowieso keine Wahl. Das dürfte aber auch für den Rest aller pfälzischen Radfahrer gelten, denn es wird uns ja auch so beigebracht. Und ich werde auch weiterhin deshalb nicht schlecht schlafen!
Im Gegenteil: wenn meine Bemühungen, den Radverkehr in der Region auf rechtlich gleichberechtigte und halbwegs tragfähige Beine zu stellen (und es so Radfahrern überhaupt erst einmal zu ermöglichen, sich „an die Regeln zu halten“) weiterhin derart stoisch und demonstrativ von nahezu allen Beteiligten ignoriert werden, kann ich mir zumindest selber attestieren, es wenigstens versucht zu haben!
Die HBR-Radwege sind mir auch gleich in den Sinn gekommen. Die führen ja praktisch durch die Hintertür nach Busenberg rein. Wenn ich mir dann vorstelle, 50 km Klingbachradweg gefahren und die letzte Abfahrt zum Bahnhof leider verboten…
Du meinst den Haltepunkt Busenberg-Schindhard an der Wieslauterbahn? Da würde man derzeit auch lange auf einen Zug warten, denn die verkehren da (leider) ja nur von Mai bis Ende Oktober! 😉
Mich wundert es auch ein wenig, warum die da in Sachen HBR-Wege dieses Mal gar kein Engagement zeigen. Dabei ist dieses weitestgehend untaugliche Touri-Netz ja die einzige Form vom Radverkehr, dem wenigstens ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit zuteil wird.
Hab den Kommentar erst jetzt gesehen.
Ja, den Hp in Reichenbach meine ich. Ich wusste gar nicht, dass der jetzt Schindhard-Busenberg heißt.
Dass da jetzt keine Züge fahren ist auch bekannt. HBR-Radweg-Saison ist ja auch nur von Mai bis Oktober ;).
Umgekehrt: Busenberg-Schindhard. 😉 Der sollte eigentlich auch demnächst umgebaut werden, aber im Bereich Bahn laufen die Entwicklungen noch langsamer als im Bereich Radverkehr. An der „HBR-Radweg-Saison“ ist ja auch wirklich was dran: denn das HBR-Netz ist halt wirklich nur für Touris gedacht. Sonst würden ja z. B. auch die Wegweiser reflektieren. Die siehste im Dunkeln ja gar nicht. Und geräumt und gestreut wird ja selbst nicht einmal auf dem verkehrlich wichtigsten Radweg überhaupt.
In Erlenbach bei Kandel ist auch gerade Vollsperrung angesagt incl. eines Einbahnstraßenrings um die zentrale Kreuzung des Orts herum, u.a. über Feldwege (die entsprechenden Verbotsschilder abzudecken, war im ersten Anlauf noch nicht möglich).
Der Ort selbst ist für Radverkehr legal über Landstraße nicht mehr passierbar, da vielfache Z250 nur Anliegern die Zufahrt gestatten.
Die ehemalige Radverkehrsführung innerorts hätte für einen goldenen Pannenflicken gereicht: linksseitig, Z240 + ZZ-Anfang- und Ende-Spielchen an Einmündungen entlang der Vorfahrtstraße, keine Furten, dafür bis weit in die Seitenstraße durchgezogene weiße Linien entlang der Bordsteinkante. Da wollte jemand bauernschlau ganz sichergehen, dass der Radverkehr nicht legal entlang der Vorfahrtstraße fahren kann. Mal sehen, was davon nach der Sanierung noch übrig ist (liegt ja gleich neben dem „bronzenen“ Minderslachen, sind also die gleichen Verdächtigen am Werk).
Und falls jemand aus Herxheim oder Hayna auf die verwegene Idee kommen sollte z. B. einen Arbeitsplatz im Industriegebiet in Minderslachen zu erreichen und dabei mit dem Rad doch durch Erlenbach fährt: Viel Glück und nicht erwischen lassen bzw. schieben!
Danke für die Schilderungen. Das mit dem Z 250 wird halt so laufen wie immer (halt auch auf den berüchtigten HBR-Wegen): Radfahrer ignorieren es, den Behörden isses im Grunde auch egal – und wohl auch irgendwie einkalkuliert. Haufenweise Z 260 zu bestellen, würde ja viel zu viel Geld kosten. Es würde wohl auch bei einer Kontrolle kaum von der Polizei beanstandet. Nur wenn es dann doch mal irgendwie Ärger mit Dritten gibt, hat man als „Anarcho-Radler“ dann wieder die Arschkarte.
Das Problem nimmt halt einfach keiner ernst, vor allem nicht „auf dem Land“. Siehe auch die immer noch mit Z 250 gesperrten Waldwege im MTB-Park Pfälzerwald. In Großstädten wird sich wenigstens halbwegs Mühe gegeben, bei Bauarbeiten was die Sperrungen betrifft nicht mit Kanonen (Z 250) auf Spatzen (Radfahrer) zu ballern. Naja; vielleicht sollte man wieder erwägen, aufs Pferd umzusteigen; auf dem darf man ja im Grunde sogar mitten durch die Baustelle galoppieren! 😉
Vollsperrung gibt es momentan auch auf der Maxauer Rheinbrücke für den Radverkehr Richtung Pfalz. Man hat eine Umleitung unter der Brücke durch auf den südlichen Radweg eingerichtet, welcher nun im Gegenverkehr befahren wird. Die Umleitung gibt auch einen Kilometer extra Training. Leider ist der im östlichen Rampenbereich nur ca. 1,50m breit, bei dem Verkehr wird´s da ganz schön eng und man muss auf den Gehweganteil ausweichen. Zudem wäre sinnvoll, den umgeleiteten Verkehr bei der Einfahrt auf den B10-Radweg per Zeichen Z205 abzubremsen, denn aktuell hat der aus dem Gebüsch kommende Radler Vorfahrt vor dem entlang der B10.