Das Kfz-Kennzeichenkürzel für Pirmasens steht nicht nur für Pferdestärken, sondern auch für das lateinische Postskriptum. In einer gestern an die Straßenverkehrsbehörde versandten e-mail hängte ich im Prinzip auch ein Solches ans Ende meiner kurzen Nachricht, in der ich die von der Behörde gewünschte Verschiebung des Termins für ein Gespräch vom gestrigen auf den nächsten Donnerstag bestätigte und noch darum bat, doch wegen des Themas „nicht für den Radverkehr freigegebene Einbahnstraßen“ in Pirmasens mir doch einen weiteren Termin vorzuschlagen, bei welchem man das Thema gemeinsam mit einem Blick auf den Stadtplan erörtern und nach geeigneten Straßen suchen könnte.
In der Horebstadt existiert derzeit keine einzige Einbahnstraße, die für den Radverkehr freigegeben wäre, obwohl es in der Stadt (wohl auch wegen der topographisch anspruchsvollen Lage) sogar relativ viele Einbahnstraßen gibt. Es gab nur für relativ kurze Zeit mal eine, als die Route des touristischen Dynamikum-Radwegs entgegen der damaligen hinter der Streckbrücke über einen Nebenarm der Arnulfstraße zum Imserbühl geführt wurde. Inzwischen wurde die Einfahrt per
auf andere Art und Weise verboten. Allerdings musste ich auch da erst einmal selber dafür sorgen, dass man dort als Radfahrer überhaupt legal abbiegen darf. Aber nicht nur in Pirmasens sind freigegebene Einbahnstraßen die totale Ausnahme, sondern auch im Kreis Südwestpfalz. Spontan fällt mir da nur die Mühlgasse in Dahn ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Also Zeit, dass sich in dieser Hinsicht auch endlich mal was in Pirmasens tut. Denn Einbahnstraßen unterliegen natürlich grundsätzlich auch als Beschränkung oder Verbot des fließenden Verkehrs den Regelungen des § 45 StVO, insb. den Absätzen 1 und 9. Zumindest der Radverkehr ist dann freizugeben, wenn keine „Gefahrenlage“ besteht. Das kann auf vielfältigste Art und Weise erfolgen; die einfachste ist natürlich die unmittelbare Freigabe des Radverkehrs per
entgegen der Fahrtrichtung. Dazu besagen die Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 220 Einbahnstraße (ab Rn. 4) Folgendes:
Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn
- a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen,
- b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist,
- c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird.
Das Zusatzzeichen 1000-32 ist an allen Zeichen 220 anzuordnen. Wird durch Zusatzzeichen der Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen, ist bei Zeichen 267 das Zusatzzeichen 1022-10 ( Sinnbild eines Fahrrades und „frei“) anzubringen. Vgl. zu Zeichen 267.
Alternativ könnten natürlich auch „unechte“ Einbahnstraßen eingerichtet werden, die dann eben beispielsweise aus einer Richtung mit oder
gesperrt werden. Da dann allerdings die
am anderen Ende fehlen, darf in der Straße auch gewendet und jene in der entgegengesetzten Richtung verlassen werden.
Belassen wir es für den Anfang aber mal bei der „klassischen“ Variante. Hauptvoraussetzung ist , das heißt, dass sich vor allem Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen perfekt eignen. Falls eine potenziell geeignete Straße nicht in einer solchen liegt, kann man die dafür nötige zulässige Höchstgeschwindigkeit auch anordnen, was bei einer Nebenstraße allgemein vertretbar sein sollte. Es muss lediglich eine ausreichende Fahrbahnbreite vorhanden und die Strecke übersichtlich sein. Zusätzlich könnte auch ein Schutzstreifen oder eine andere Form von (baulicher) Absicherung angelegt werden.
Knotenpunkt Schillerplatz
In diesem Beitrag widme ich mich erst einmal dem südlichen Teil von Pirmasens im Bereich der von Lemberg und Niedersimten kommenden Landesstraßen 486 und 484, um für Radfahrer durch die Freigabe von vier Einbahnstraßen-Abschnitten das Leben etwas zu erleichtern und dadurch Alternativen für die stärker befahrenen und teils auch recht steilen Hauptstraßen zu ermöglichen.
Dreh- und Angelpunkt sind dabei vor allem die Schillerstraße, der Schillerring und der Schillerplatz (google-Luftbild). Im Beitragsbild erkennt man, dass das die westliche Schillerstraße zwischen Bitscher Straße und der Simter Straße nur in diese Richtung befahren werden darf; am Schillerplatz steht in Richtung Westen ein . Am Schillerplatz ist dann die Einfahrt in den östlichen Teil der Schillerstraße per
verboten. Das gilt auch für den Schillerring ab der Kreuzung Adler- und Charlottenstraße in Richtung Norden (Schillerplatz).
Von Lemberg nach Winzeln
Öffnet man nun alle drei Einbahnstraßen für den Radverkehr, wird unter anderem eine Alternative von Lemberg kommend in Richtung Winzeln eröffnet. Radfahrer müssten dann nicht mehr unbedingt die stark befahrene Lemberger Straße benutzen, wo sie sich links einordnen und den steilen Buckel über die Volksgartenstraße zur Landauer Straße hin befahren müssen, um dann an der Kreuzung am Walhalla-Kino in die Kaiserstraße (L 482) einzubiegen. Stattdessen könnte man nun die Lemberger Straße vor der Kreuzung (Volksgartenstraße) verlassen und nach links in die Wildstraße einbiegen. An deren Ende biegt man dann rechts in die Simter Straße ab. Man überquert nach Halt am
die folgende Kreuzung (Charlottenstraße) und fährt kurz die nicht ganz so steile Simter Straße hoch. Nun biegt man am Schillerplatz nach links in die nun per
freigegebene Schillerstraße ein, macht an deren Ende einen kurzen Rechts-Links-Schlenker über die Bitscher Straße und findet über die Kronenstraße den Weg zurück zur Blocksbergstraße.
Freies Abbiegen am Walhalla?
Eine Alternative für jene, die aus Süden in Richtung Stadtmitte wollen, wäre ein freies Abbiegen am Knotenpunkt Simter Straße – Bitscher Straße – Landauer Straße vorm Walhalla-Kino. Denn wer von der Simter Straße kommt, darf an deren Ende derzeit entweder nur nach links in die Bitscher Straße abbiegen – oder anschließend nur per
nach rechts in die Landauer Straße (in Rtg. Lemberg). Es wäre dort zwar wegen des oft starken Verkehrs allgemein recht schwierig, als Linksabbieger in die Landauer Straße zu kommen – aber für schmale Radfahrer wäre es sicher nicht völlig unmöglich.
Niedersimten – Stadtmitte
Etwas sicherer wäre dann natürlich, die Freigabe des östlichen Teils der Schillerstraße zu nutzen, um hinter dem Straßendreieck an der Volksgartenstraße wieder auf die Landauer Straße (L 484) zu treffen und so direkt weiter in Richtung Stadtmitte (oder auch in Richtung B 10) fahren zu können. Vorausgesetzt natürlich, dass auch der nördliche Schillerring von Süden her per
freigegeben wird, denn dann hätte der über die L 484 aus Richtung Niedersimten kommende Radfahrer ebenfalls eine Alternative zur Route über die Charlottenstraße und das stark befahrene Straßendreieck an der Volksgartenstraße.
Das „Edeka-Problem“
Vor kurzer Zeit eröffnete auf dem Gelände des ehemaligen Landauer-Tor-Centers ein neuer Edeka-Markt seine Pforten. Mich wunderte allerdings, warum man sich für dieses Unterfangen grade diesen Ort ausgesucht hat, denn er ist mit Fahrzeugen vor allem aus westlicher Richtung äußerst schlecht zu erreichen.
Über die Kaiserstraße (L 482, aus Richtung Winzeln / Bottenbach) kommend, darf man an der Kreuzung zur Landauer Straße nicht links abbiegen, es ist angeordnet. Wer dann einen Bogen über die Friedhofstraße und Buchsweilerstraße fährt, kommt ebenfalls nicht auf den Parkplatz, da dort ein
steht. Weil das letzte Stückchen der Landauer Straße eine
ist. Man muss also noch eine weitere Links-Schleife über die Höh- und Schäferstraße drehen, ehe man erst nach einer kompletten Umrundung des Supermarkts den Parkplatz erreicht. Mittelfristig kann das meines Erachtens nicht so bleiben; ich bin auch mal gespannt, ob und wie stark das verbotene Linksabbiegen an der erwähnten Kreuzung (aus der Kaiserstraße) zunehmen und es in der Folge dort dann auch öfters scheppern wird.
Auch von Niedersimten kommend hat man bislang das Problem, quasi keine wirkliche Alternative zum bereits erwähnten Bogen über die Volkgsartenstraße zu haben, da der nördlichste Teil der Bitscher Straße stadteinwärts eine ist.
Jedenfalls ist auch die Fahrt in Richtung Winzeln ziemlich „unbequem“, da man nur über einen weiten Bogen über die Höh- und Schäferstraße zurück zur Kreuzung Landauer Straße und dann in die Kaiserstraße (L 482) gelangt (nach mehreren Ampelstops). Alternativ müsste man die Haupt- oder Schäferstraße runter zur Kreuzung Sandstraße – und dann die sehr steile Blocksbergstraße wieder hoch. Das Problem lindern könnte die Freigabe des westlichen Teils der Höhstraße, die ab der Einmündung der Schlaugasse per als Einbahnstraße ausgewiesen ist.
Hindernisse
Grundsätzlich sind alle Straßen breit genug, es findet auch kein Buslinienverkehr statt. Lediglich beidseitig parkende Pkw könnten ein Problem hinsichtlich der nötigen Fahrbahnbreite ergeben, was aber notfalls durch ein linksseitiges Halteverbot geregelt werden könnte. Gegenwärtig liegen die betroffenen Straßen allerdings auch nicht in Tempo-30-Zonen, obwohl alle betroffenen Straßen einen Wohnstraßencharakter besitzen. Die Anordnung einer Zonenregelung wurde im Bereich zwischen den Landesstraßen 484 und 486 (Bitscher und Lemberger Straße) wohl vor allem wegen der verkehrlich ebenfalls bedeutenden Route über die Adler- und Charlottenstraße vermieden. Daher wäre noch ergänzend
anzuordnen.
Natürlich gibt es im Rest der Stadt noch viele andere Einbahnstraßen, die im Grunde ebenfalls freigegeben werden könnten. Ich denke da z. B. auch an die mit Abstand längste Pirmasenser Einbahnstraße auf dem Sommerwald. Doch mehr dazu ein andermal.
Die Lizenzbedingungen von openstreetmap.de zum Beitragsbild.