Am 15. November hatte ich nach zwei relativ kurzfristigen Terminverschiebungen endlich mal wieder die Gelegenheit, mich mit dem Leiter der städtischen Straßenverkehrsbehörde über einige mich störende Sachen und ein paar Verbesserungsvorschläge zu unterhalten. Ebenfalls anwesend war ein Vertreter des Tiefbauamtes. Der Schwerpunkt lag bei der Beschilderung eines mit beschilderten Wegs entlang einer von mir fast täglich befahren werdenden Kreisstraße. Es wurden allerdings auch noch ein paar „Kleinigkeiten“ abgehakt.
Freigabe der Husterhöh-Brücke
So wurde mir mitgeteilt, dass die Brücke über die B 10 auf der Husterhöhe (siehe das Beitragsbild) zwischen der Kant- und Husterhöhstraße in Zukunft auch für den Radverkehr freigegeben wird: das wird entfernt und durch ein „gutes“
ersetzt! Das wurde bei der großen Verkehrsschau im Mai so beschlossen – zu der ich allerdings zu meinem großen Missfallen damals nicht eingeladen wurde. Aber: schön!
Furten am Hornbach-Baumarkt
Für mich weniger wichtig und im Prinzip auch nur angeregt, weil ich bei einer ganz kurzen Fahrt auf dem
in der Zweibrücker Straße an der Einmündung von einem Autofahrer beinahe umgenietet worden wäre. An den Ein- und Ausfahrten werden nun auf dem ehemals benutzungspflichtigen Bürgersteig Furten den Autofahrern in Erinnerung rufen, dass dort hin und wieder auch Radfahrer unterwegs sind. Auch wenn sie dabei ja theoretisch nicht schneller als Fußgänger sein dürften.
Defekte Ampel
Ebenfalls in den Alltagserlebnissen erwähnte ich eine defekte Ampel am Wedebrunnen. Der Defekt wurde dann auch umgehend behoben.
Durchlässige Sackgassen
In Pirmasens werden demnächst dann auch die ersten Zeichen 357-50 installiert. In diesem Beitrag hatte ich mal ausführlicher bemängelt, warum ich nicht nachvollziehen konnte, warum dort wieder nur ein klassisches Sackgassenschild montiert wurde, obwohl die Route für Fußgänger und Radfahrer durchgängig befahren werden kann. Nebenbei erhält auch die Roland-Betsch-Straße von der Schachenstraße ausgehend ein solches Sackgassenschild. Derzeit werden dort einige Radfahrer irritiert dreinblicken, denn jene Straße führt zum Dynamikum-Radweg als auch zu einem mit
beschilderten Durchlass zur Streckbrücke (K 6).
Schutzstreifen-Ende Blocksbergstraße
Überraschend schnell und unkompliziert abgehakt war dieses Thema. Ich hatte jenes noch relativ kurzfristig im Vorlauf auf das Gespräch als weitere Problemstelle genannt. Es geht dabei um das Ende des „Schutzstreifens“ in der Blocksbergstraße in Richtung Winzeln. Nach Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht steht dort für passionierte Fahrbahn-Paranoiker die bekannte Komination aus
. Problem dabei ist, dass Radfahrer, die lieber auf der Fahrbahn fahren wollen (so seltsame Leute soll es ja tatsächlich welche geben…), „ruckartig“ direkt hinter einer kurzen Sperrfläche schon an auf dem folgenden Seitenstreifen geparkten Autos vorbeifahren müssen. Außerdem suggeriert die Markierung, dass man als Radfahrer auf den Gehweg fahren müsse. Per Screenshot (leider wegen des Urheberrechts von Tante google hier nicht veröffentlichbar) hatte ich einen Entwurf gebastelt, in welchem die Sperrfläche um etwa 3 bis 4 Kfz-Längen verlängert wird und der auf der Fahrbahn weiterfahren wollende Radfahrer dann sanft in den fließenden Verkehr einscheren kann. Vielleicht schule ich ja doch noch um auf Verkehrsplaner? 😉
Anliegerstraßen und Wirtschaftswege
Schon beim ersten Gespräch Anfang des Jahres hatte ich am Rande bemängelt, dass in Pirmasens viele Nebenstraßen per und dem Zz „Anlieger frei“ pauschal für Radfahrer mitgesperrt wurden. Für diese Sperrung gibt es aber keine Rechtsgrundlage. Weder in kleinen Anliegerstraßen, noch gar ganzen „Anwohnerdörfern„! Im Grunde pflichtet man mir bei, dass meine Einwände berechtigt sind.
Das gilt auch für das Thema per gesperrter Waldwege, auf denen sogar der einzige städtische Tourismus-Radweg verläuft. Entlang dessen Route will man auch hier einen Anfang machen und dafür sorgen, dass dort Radfahrer dann auch straßenverkehrsrechtlich legal unterwegs sein können. Und keine Haftungsrisiken eingehen müssen. Interessant war, dass einmal mehr bestätigt wurde, dass die Stadt damals ein externes Büro mit der Thematik beauftragt hatte – aber jenes in der straßenverkehrsrechtlichen Nichtfreigabe keinerlei Probleme sah. Billig war das für die Stadt sicher nicht. Interessanter Aspekt war nebenbei, dass sich beide nicht so wirklich sicher waren, ob ein von einem Privatmann oder Förster hingeknalltes
überhaupt rechtlich relevant wäre. Ich vertrat die Meinung, es sei dann ein Scheinverwaltungakt, da die verkehrsbehördliche Anordnung fehle. Diese Ansicht wurde überraschenderweise so aber nicht geteilt, es bedürfe nicht immer einer Anordnung. Hmmm…!? Nein! Ohne Anordnung kein Verwaltungsakt! Dabei hat ja selbst die Zentralstelle der Forstverwaltung ja mir gegenüber erwähnt, dass es auch sein könne, dass viele „Zielscheiben“ gar nicht angeordnet worden sein könnten.
Das Ganze könne jedenfalls aber noch dauern. Naja; wenn man Kohle für derart „kompetente“ Planer aus dem Fenster werfen kann, könnte man ja auch mich auf Teilzeitbasis einstellen; ich würde das dann alles sauber und gründlich dokumentieren und katalogisieren. Und auch das Anschrauben könnte ich übernehmen. Hatte ich auch beim Gespräch so vorgeschlagen, aber die Mittel seien ja begrenzt… Ich werde da aber nicht lockerlassen!
Links und Rechts ums Eck?
Zum Haupt-Streitpunkt: Einen der beiden Pirmasenser -Wege hatte ich schon nach dem Start des Blogs in epischen Ausmaßen hier vorgestellt. Beim Gespräch lag nebenbei mein Blogartikel auch in gedruckter Form aus. Im Grunde ist man sich auch hier bewusst, dass das Ganze da nicht so wirklich eindeutig und ideal gelöst ist. Man widersprach mir auch nicht, als ich das Vorhandensein einer (tatsächlichen) Benutzungspflicht vor allem des „kurvigen“, die K 6 verlassenden Abschnitts kurz vor Gersbach stark anzweifelte, da dies dann kein straßenbegleitender Radweg mehr sei. Aus Richtung Windsberg kommend müsste ich den Weg ja sowieso nicht beachten, weil das
an einer Stelle (Windsberger Straße) steht, welches ich in der
K 6 fahrend ja gar nicht beachten muss. Trotz des seltsamen, seitenverkehrten Hinweis-
per Rechtspfeil.
Interessant und unverständlich fand ich, dass sich der Vertreter des Tiefbauamts irgendwie am vehementesten gegen meinen Vorschlag sträubte, dort einfach in beiden Richtungen mehrere zu verwenden. Das sei für den Radfahrer nicht eindeutig, er wäre benachteiligt, weil er gar nicht wissen würde, dass er auf so einem Weg fahren dürfe. Bitte was…!? In Pirmasens, in der die meisten der Radfahrer auf dem Gehweg rumfahren, ob nun erlaubt oder nicht? In einer Gegend, in welcher man fast ausnahmslos illegal auf touristischen „Radwegen“ unterwegs ist? In einem Land, in welchem die große Mehrheit (siehe die Studie BASt V 184) alles meidet, was nach Fahrbahn aussieht und freiwillig auf den übelsten Schrott-Radwegen rumfährt?
Auf dem Weg fahren wollende Radfahrer würden hier in „Ihren Rechten beschnitten“! Das konnte ich umso weniger nachvollziehen, weil stattdessen auch noch die übliche Kombi
vorgeschlagen wurde – die ja den Radfahrer tatsächlich benachteiligt, da er dann nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren dürfte. Das wurde aber mit einem Schulterzucken abgetan. Man könnte natürlich auch statt eines
halt mit
beschildern (weil der ganz doofe Radfahrer unbedingt ein Fahrradbildchen braucht…), kostet halt nur mehr Geld. Den Vorschlag habe ich mir dann aber gespart. Ein paar Meter weiter westlich verläuft ja ein so beschilderter Weg. Da kehren ja auch ständig Radfahrer entnervt um, weil sie meinen, dass sie da (trotz Freigabe) nicht fahren dürften…! 😉
Ich gab auch zu verstehen, dass ich mich auch wegen der Wirkung der gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern gegen diese Beschilderung wehre, weil durchschnittliche Verkehrsteilnehmer nur das Schild stehen – und damit einen benutzungspflichtigen Radweg verknüpfen. Ob da nun am Ende gar keine vorliegt, weil der Weg die begleitende Straße verlässt: weiß keiner – und muss m. E. auch keiner wissen. Da ich auch dort hin und wieder „belehrt“ werde oder mich auch im Falle der Fälle nicht noch mit einer Kfz-Haftpflicht rumärgern möchte, verlange ich halt, dass der Weg mit
beschildert wird. Mir reicht auch die Möglichkeit nicht aus, den ersten (oder letzten) Abschnitt ignorieren zu dürfen, wenn ich wegen der restlichen paar hundert Meter doch wieder nach links auf den Weg wechseln müsste (dort wäre dann halt eben eine bauliche Querungshilfe nötig). An dem Punkt wurde dann vorgeschlagen, das Thema dem städtischen Verkehrsausschuss zu übergeben. Bauliche Veränderungen sind dort aber nahezu unmöglich, von daher bin ich optimistisch, dass das Blau dort auch irgendwann noch verschwinden wird.
Nebenbei erwähnte ich noch das Urteil des OLG Hamm vom 08.06.2000
27 U 29/00:
Endet ein kombinierter Rad- und Fußgängerweg einer vorfahrtsberechtigten Straße nach einem Schwenk in einer untergeordneten Querstraße mit einer Bordsteinabflachung zur Fahrbahn, so dass Radfahrer ihre Fahrt nicht parallel zur vorfahrtsberechtigten Straße fortsetzen können, sondern die Querstraße kreuzen müssen, ist der Radweg nicht mehr der übergeordneten Straße zuzuordnen. Hieraus folgt, dass ein Radfahrer ebenso wie ein Fußgänger am Ende des Radweges gegenüber dem Verkehr auf der Seitenstraße wartepflichtig ist.
Abknickende Vorfahrt
Ebenfalls schon mehrfach Thema war die abknickende Vorfahrtstraße von der Pirminius- in die Wiesenstraße. Mich hatte einfach mal interessiert, warum das so in grauen Vorzeiten mal angeordnet wurde. Denn der Großteil des Verkehrs fährt dort auf direktem Weg zum Kaufland-Parkdeck. Oder kommt von dort – und ignoriert das . Eine Änderung würde ich dort begrüßen, allerdings wolle man das so belassen. Naja. Meinetwegen.
Freilaufender Rechtsabbieger
Na, da bin ich ja beruhigt! Ich bin nicht der einzige, den der LBM ständig ignoriert oder ewig lange warten lässt. Um das nur noch in Richtung Winzeln mit beschilderte Wegelchen zu retten, hat man bauliche Maßnahmen angeregt. Der LBM hätte aber noch keine Anstalten gemacht, dort durch einen Umbau dafür zu sorgen, dass Radfahrern entlang einer
nicht mehr mit kleinen
die Vorfahrt genommen wird. Naja, auch hier musste ich auch nochmal klarstellen, dass die Benutzungspflicht für den ersten Abschnitt dann eh nicht existiert – und wegen der paar Meter fuffzich Richtung Winzeln auch nicht mehr ganz notwendig scheint. Vor allem aufgrund der Tatsache, dass man in der Gegenrichtung ja auch keinen Umbau geplant hat, um Radfahrer auch sicher auf das linke Wegelchen zu geleiten. Wenn eine Benutzungspflicht in die eine Richtung nicht unbedingt notwendig ist, dann auch nicht in die andere! Die „Sicherheit“ des Radfahrers wird doch wohl nicht etwa nur eine Haushaltsfrage sein…? :oP Auch mit diesem Thema wird sich wohl der städtische Verkehrsausschuss noch befassen müssen.
Einbahnstraßen-Freigaben
Auf mein Konzept der Freigaben von Einbahnstraßen am Schillerplatz hatte ich vorab nicht hingewiesen. In einem vorherigen Versuchsballon hatte ich mir die Freigabe der Poststraße ausgesucht, in der Verbindung mit dem Wunsch, auch über den Joseph-Krekeler-Platz vor der alten Post fahren zu dürfen (was derzeit wegen mehrerer nicht geht). Plätze darf man in Pirmasens wohl grundsätzlich auch beradeln, zumindest wurde mir keine Satzung genannt, die das verbiete.
Wirklich offene Türen rannte ich bei beiden mit dem Thema aber nicht grade ein, man merkte richtig, dass das in Pirmasens noch völliges Neuland ist und reflexartig die vermuteten Gefahren heraufbeschworen wurden, die so eine Neuerung brächte. Man lehnte es auch ab, da jetzt nur eine einzelne Einbahnstraße freizugeben. Aber darum ging es mir ja auch nicht, ich möchte ja alle über das gesamte Stadtgebiet verteilten Einbahnstraßen prüfen – und dann möglichst alle auf einmal freigeben. Daher hoffe ich auch, dass meine Bitte, dem Thema ein eigenes Gespräch zu widmen, dann in nächster Zeit noch erfüllt wird. Der Sachgebietsleiter deutete nämlich an, dass er demnächst an anderer Position eingesetzt werden könnte. Und ob dessen Nachfolger oder -in ebenfalls ein offenes Ohr für das Thema Radverkehr haben wird…?
Insgesamt wieder ein sehr interessantes, angenehmes und konstruktives Gespräch. Nur schade, dass zwischen dem ersten und zweiten so viel Zeit verging. Und wohl auch die weiteren angekündigten Verbesserungen wie die Freigabe der Anliegerstraßen und Waldwege weiter viel Zeit in Anspruch nehmen wird.