Freigaben in der VG Rodalben

Rodalben Freigabe

Als Radverkehrsaktivist fängt man in der Pfalz ja im Grunde bei Adam und Eva an. Das betrifft beispielsweise unzählige Wald- und Wirtschaftswege, die anno dazumal pauschal per Verbot für Fahrzeuge aller Art gesperrt wurden, obwohl die Naturschutzgesetze, Gemeindeordnungen oder auch das Landeswaldgesetz eigentlich keine Grundlage beinhalten, auch den Radverkehr auf diesen Wegen zu verbieten. Der größte, für mich wichtigste Vorteil des Fahrrades (insb. von Mountainbikes) ist es, an viele Stellen zu kommen, die man mit dem Auto nicht erreichen kann – oder darf. So wird man eben zum Grauzonenbiker, der sich in mehrerlei Hinsicht im rechtlichen Zwielicht bewegen muss.

Als ich vor einer Weile zum Thema „Zeichen 250 vor Waldwegen“ einen Beitrag verfasste, spielte darin auch der Verbindungsweg zwischen dem Asphaltwerk an der B 270 und der Horbergsiedlung eine Rolle. Den mit Verbot für Fahrzeuge aller Art gesperrten und nur für forstwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen, erst vor einer Weile teils neu asphaltierten Weg konnte ich am 11. November 2018 tatsächlich das allererste Mal legal benutzen, denn jener wurde per Radverkehr frei (in der XXL-Version) nun auch in beide Richtungen offiziell für den Radverkehr freigegeben (das Beitragsbild zeigt die Stelle am Asphaltwerk).

Direkt daneben wurde überraschenderweise auch der nur geschotterte Forstweg auf der Ostseite des Steinbachtals freigegeben, verkehrlich ist der Weg aber weitestgehend unbedeutend:

Rodalben Freigabe

Zufahrt Imsbacher Mühle

Ebenfalls legalisiert wurde die Zufahrt von der L 497 zur Imsbacher Mühle zum für den Radverkehr bereits freigegebenen Forstweg zwischen dem Rodalber Ortsteil Neuhof und Münchweiler. Dort wurde ein uraltes Verbot für Fahrzeuge aller Art durch ein Verbot für Kraftfahrzeuge ersetzt (Foto vom 29. November 2018):

Zufahrt Neuhof

Auch die längste Reise beginnt…

…mit dem ersten Schritt. Ich bin gespannt, ob auch im Zuge der Routen des Mountainbikeparks weitere Forstwege für den Radverkehr freigegeben werden. Denn an anderen Ecken in der VG Rodalben (auf die ich bislang nicht hingewiesen hatte) gilt weiter „auch Radfahren verboten!“, wie z. B. am steilen, HBR-beschilderten (und nur Anfangs asphaltierten) Weg von der Biebermühle Richtung Donsieders:

Biebermühle fehlende Freigabe

Bei Münchweiler führt ein vor ca. 10 Jahren asphaltierter Waldweg den touristischen HBR-Verkehr als auch eine Route des Mountainbikeparks Pfälzerwald Richtung Merzalben. Allerdings ist nach wenigen Metern streng genommen schon wieder Schluss:

Münchweiler Zielscheiben

Das Verbot für Fahrzeuge aller Art trägt ja den Spitznamen „Zielscheibe“ – dann ist das hier wohl eine regelrechte Schießanlage. 😉 Es ist anzunehmen, dass die hinteren beiden Verbot für Fahrzeuge aller Art einfach vom Förster oder Waldeigentümer an den Baum genagelt wurden, sie wären damit Scheinverwaltungsakte und meines Erachtens auch in gewisser Weise Amtsanmaßung. Wenn ich die Straßenverkehrsbehörde der VG Rodalben demnächst darauf hinweise, werde ich auch bitten, etwas gegen diese Unsitte zu unternehmen. Mit dem schon ziemlich verwitterten Zusatzzeichen unter dem ersten Schild bin ich aber auch nicht glücklich:

Auf eigene Gefahr

Nix da – von wegen „auf eigene Gefahr“. Sobald da Radverkehr stattfindet, ist das kein reiner Forstwirtschaftsweg mehr! Außerdem gehört da auch ein dem amtlichen Verkehrszeichenkatalog entsprechendes Radverkehr frei drunter.

Aufhebung einer Benutzungspflicht

In der Rodalber Hauptstraße verschwand auch noch entlang des anfänglichen Hochbordweges unter der Brücke der Umgehungstraße hindurch zum Minigolfplatz auch noch ein weiteres Gemeinsamer Geh- und Radweg, welches durch ein Gehweg ersetzt wurde. Eine Freigabe wird wohl später noch erfolgen.

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