Ich hatte zur Meldung über die Vollsperrung der K 38 zwischen Hauenstein und Wilgartswiesen ja geschrieben, dass ich sehr gespannt darauf bin, wie denn die Absperrungsbeschilderung aussieht. Die Kreisverwaltung teilte ja mit, dass der Geh- und Radweg weiter benutzbar bliebe. In der Hauensteiner Ortsmitte an der Abzweigung von der L 495 zur K 38 (Landauer Straße) findet ein ortsfremder und unwissender Radfahrer allerdings nur eine Tafel mit einer Planskizze (Zeichen 458 StVO), auf der ein darauf hinweist, dass die Durchfahrt nach Wilgartswiesen für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt ist. Fährt man dann trotzdem weiter, erreicht man an der Einmündung der Speyerstraße die im Beitragsbild gezeigte Absperrschranke. Also: Endstation! Die einzigen Radfahrer, die den genannten Geh- und Radweg überhaupt legal erreichen können, sind die, die ein Anliegen im gesperrten Bereich haben. Und die Benutzung eines Radwegs ist kein Anliegen.
Auch hier wurde ich also einmal mehr nicht von den Meisterleistungen der zuständigen Verkehrsbehörde enttäuscht. Aber: Für das korrekte Sackgassenschild gibt es wenigstens ein Fleißsternchen! 😉 Ich bin dann nicht nach Wilgartswiesen gefahren; gehe aber mal davon aus, dass es dort ähnlich aussieht.
Meiner Meinung wird bei der Schilderkombi zwar wohl die Möglichkeit des Durchradelns angezeigt, das Durchradeln aber durch „bis Baustelle“ trotzdem verboten.
Als Anlieger darf ich da auf jeden Fall erst einmal so weit fahren, wie es geht.
Um aber rauszufinden, wie weit „bis Baustelle“ eigentlich gilt, müsste man ja (als Anlüger) sowieso erst mal reinfahren und nachkucken. 😉 Das hier ist ja (wie bei Busenberg oder auch Hinterweidenthal) „nur“ in erster Linie eine eine folgende, „echte“ Vollsperrung ankündigende und somit „vorgreifende“ Absperrung. Die gilt nach meiner Lesart nur bis zur tatsächlichen Baustelle, an der ggf. dann eine weitere Absperrschranke mit einem „puren“ Z 250 hängt (wie bspw. die vergangenen Tage in Hinterweidenthal hinter der Shell-Tankstelle). Oder es folgt halt doch noch ein „legaler“ Durchlass für Radfahrer. Das nützt uns Radfahrern hier wegen des Z 250 aber (wie so oft) so oder so nix.