Vereinbarung zum Radweg-Ausbau an der B 10

B-10-Radwege im Winter

Seit geraumer Zeit war ich im Rahmen meines Engagements für einen Winterdienst auf den von der (für Radfahrer gesperrten) B 10 etwas abgesetzten Radwegen auf der Suche nach der damals geschlossenen Vereinbarung zwischen dem Bund (in Vertretung des LBM Kaiserslautern) und der Verbandsgemeinde Hauenstein. Meine Anfragen an den LBM als auch die Bürgerbeauftragte verliefen bislang erfolglos. Da ich am 23. November per e-mail eine förmliche Umwidmung des von der VG Hauenstein immer noch als „Wirtschaftsweg“ bezeichneten Radwegs entlang der für Radfahrer gesperrten B 10 beantragte, bat ich noch darum, mir jene Vereinbarung zukommen zu lassen.

Einem Schreiben vom 27. November, unterzeichnet vom Bürgermeister Werner Kölsch, in welchem noch einmal im Wesentlichen die mir bereits von der Bürgerbeauftragten mitgeteilten Standpunkte wiederholt wurden, lag dann dankenswerterweise auch eine Kopie jener Vereinbarung aus dem Jahr 2004 bei. Jene kann hier (4-seitiges pdf / 1,1 MB) heruntergeladen werden.

Im Hinblick auf die Widmungsproblematik wird durch den Inhalt des Dokuments eigentlich auch ausreichend klargestellt, dass es sich hier eben straßenrechtlich nicht mehr um einen „Wirtschaftsweg“ handelt. So heißt es bereits in § 1 Gegenstand der Vereinbarung:

Die VG Hauenstein baut zwischen Hauenstein und Hinterweidenthal den in wassergebundener Bauweise vorhandenen Radweg aus.

Interessant ist vor allem auch der § 3, welcher die Kosten der Fahrbahnen, Gehwege und Parkbuchten regelt:

(1) Die VG trägt die Kosten der Baumaßnahme.

(2) Die Bundesrepublik Deutschland trägt als Interessenanteil des Radweges parallel zur B 10 die Kosten des Eigenanteils der Verbandsgemeinde in Höhe von 25 % der Baukosten.

(3) Die Verbandsgemeindewerke tragen die Kosten für das Angleichen der Wasserleitungsschieber und der Kanalschächte.

Hier hätte ich vermutet, dass der Bund einen deutlich größeren Anteil zu den Baukosten geleistet hat. Schließlich wurde diesem somit der aufwändige Bau eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges entlang der B 10 erspart. Da hat die VG evtl. wohl auch ziemlich schlecht verhandelt.

In vielen §§ wurde auf eine Regelung verzichtet. Etwas überraschend ist, dass die Verkehrssicherung sowie Instandhaltung überhaupt nicht geregelt wird. Lediglich im § 17 geht es noch ganz allgemein um die Baulast nach Fertigstellung:

Die Baulast des Rad- und Gehweges verbleibt bei den bisherigen Eigentümern.

Es wird also einmal mehr festgestellt, dass es sich hier um einen Geh- und Radweg handelt. Insofern hätten die allgemeinen, sich aus der Baulast ergebenden Verkehrssicherungspflichten auf Basis der damals gültigen Landes-Straßen- und Fernstraßengesetze erfüllt werden müssen – was man allerdings wohl auch aufgrund der Ansicht, es handle sich hier gar immer noch um einen nicht-öffentlichen Wirtschaftsweg, bis heute unterließ. Da die Vereinbarung im Jahr 2004 getroffen wurde, gab es allerdings auch noch keine „Grundsätze 2008„, in denen das Bundesverkehrsministerium u. a. auch den Winterdienst auf Wegen dieser Art einheitlich geregelt hat.

Heute müsste in so einer Vereinbarung auch die Verkehrssicherungspflicht, insb. der Winterdienst ausdrücklich geregelt werden.

5 Gedanken zu „Vereinbarung zum Radweg-Ausbau an der B 10“

  1. Öfters komme ich auf dem Radweg am Steinbruch bei Waldhambach vorbei, die Bundesstrasse B48 wird regelmässig vom Dreck und Staub des Abtransport gereinigt, leider auf den Radweg, dieser jedoch selbst nicht!? LG Fred S.

    1. Manchmal kommt es vor, dass jemand eine geniale Idee hat, und in der Euphorie nicht die Folgen bedenkt. So jemand war wohl auch hier am Werk.
      Die Idee: Wenn kein Gras mehr wächst, braucht man auch keins mehr mähen. So hat man vor einiger Zeit den Grasstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg zum Dreckstreifen umgebaut. Fatalerweise entwässert aber die Fahrbahn in Richtung Radweg, dort über den Dreckstreifen und über den Radweg zur Böschung. Dabei wird auch der Sand/Splitt/Schotter aus dem Dreckstreifen ausgewaschen und zusammen mit den Schmutz von der Fahrbahn auf dem Radweg abgelagert. Statt Gras mähen wird nun der Dreckstreifen immer mal wieder aufgefüllt und alles, was versucht, dort zu wachsen, ausgerissen.
      Letzte Woche kam erschwerend hinzu, dass wohl an der Böschung Hecken entfernt wurden, dazu wurde der Dreckstreifen auf voller Länge mit Traktoren o.ä. befahren, was den Radweg zusätzlich verschmutzt hat. Gestern war aber sauber.
      Die Idee, Fahrbahnen über Radwege zu entwässern, scheint genau so ein „genialer“ Geistesblitz zu sen. Bei Wörth sammelt man das Wasser der Fahrbahn in einer Rinne und leitet es über eine Art Wasserspeier auch direkt auf den Radweg.
      Übrigens war der Bordsteinradweg zwischen Waldhambach und Waldrohrbach gestern Nachmittag (ca. 14 Uhr) durch einen umgestürzten Baum unpassierbar (man musste auf die Straße ausweichen). Gestern Abend gegen 19 Uhr war aber wieder frei.

      1. Die Idee: Wenn kein Gras mehr wächst, braucht man auch keins mehr mähen.

        Ach, diese zwei Mal Mähen im Jahr… 😉 Klingt interessant. Fotos gemacht? Die Entwässerung von Radwegen ist in der Tat ein Trauerspiel.

        Übrigens war der Bordsteinradweg zwischen Waldhambach und Waldrohrbach gestern Nachmittag (ca. 14 Uhr) durch einen umgestürzten Baum unpassierbar (man musste auf die Straße ausweichen).

        Immerhin konnte man das dort. Bei vielen nicht so wirklich straßenbegleitenden Wegen oder wie an der B 10 hat man dann halt Pech gehabt. Und muss irgendwie über den Baum drüberklettern.

        Glückwunsch übrigens; deiner war der 1.000 Kommentar hier im Blog. 😉

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