„Tankstelle“ geschlossen

Brunnen dicht

Schon im Sommer musste ich feststellen, dass am Trinkwasserbrunnen am Lamsbacherhof entlang des B-10-Radwegs zwischen Pirmasens und Münchweiler irgendjemand ein Metallgitter angebracht hatte. Ich hatte anschließend versucht, mich bei der Stadtverwaltung zu erkunden, wer diese Maßnahme ergriffen hat – und warum? Leider erhielt ich nach einer Bitte um mehr Zeit für die Klärung dieser Frage dann gar keine Antwort mehr. Man verwies in der ersten kurzen Stellungnahme darauf, dass hier evtl. die Verbandsgemeindewerke der Stadt Rodalben zuständig seien – was ich aber stark anzweifelte, da der Brunnen noch eindeutig auf der Gemarkung der kreisfreien Stadt Pirmasens liegt.

Ich habe diesen (wie andere Radfahrer und Wanderer auch) immer wieder mal genutzt, um meine leere Trinkflasche aufzufüllen. Wie ich es generell mache; grade dann, wenn ich mit dem MTB im Wald unterwegs bin. Die Bauart des Brunnens ist etwas trickreich, da man aufpassen muss, nicht in das Vorbecken zu tappen. Der Wasserstand ist da derzeit wegen des unterdurchschnittlichen Jahresniederschlags niedriger als normal. Will man im Sommer trotz des Gitters ans Wasser, muss man (wenn man nicht grade in Gummistiefeln unterwegs ist) dann halt kurz die Schuhe ausziehen:

Lambsbacherhof

Nun verhindert nämlich der „Burgwächter“ den unkomplizierten Zugang zu frischem Trinkwasser:

Burgwächter

Ich sendete dann zuletzt noch einmal eine e-mail an das Bürger-Service-Center der Stadt und erhielt vom Forstamt Westrich folgende „Erklärung“:

Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet. Der Brunnen ist im Eigentum der Forstverwaltung und dient der Wasserversorgung des Lambsbacherhofes und der Schießanlage in der Fumbach. Eine Nutzung durch Dritte ist nicht zulässig und daher auch die Vergitterung, da von Dritten dort Wasser in Kanistern unbefugt entnommen und durch am Brunnen parkende Fahrzeuge die Wegebankette beschädigt wurde. Wir werden voraussichtlich entsprechende Verbotsschilder dort anbringen.

Der freie Zugang zu Trinkwasser ist ein Menschenrecht! Warum hingegen die „Nutzung durch Dritte nicht zulässig“ sei, obwohl sie es über zig Jahre war, bleibt wohl das Geheimnis des Forstamtes.

Die Bankette ist dabei dort wegen eines parallelen Geländers überhaupt nicht befahr- oder beparkbar – und parkende Fahrzeuge habe ich dort sowieso noch nie gesehen – das geht auch gar nicht, weil der Weg viel zu steil und zu schmal ist. Ich finde es sogar regelrecht absurd, dass das Thema Bankette hier aufgegriffen wird: denn der Zustand der Wegränder dieses für den überregionalen Radverkehr sehr wichtigen Radwegs ist (auch ohne parkende Fahrzeuge) indiskutabel, denn eine Pflege findet gar nicht statt. Es wachsen seit Jahren Büsche, kleine Bäume, Brenesseln, Farne, Brombeerranken und anderes Unkraut in das Lichtraumprofil des Weges, an den Rändern ist er stark verschmutzt und die Anfangs aufgestellten, teils vermoderten und abgestürzten Holzgeländer wurden erst im Laufe dieses Jahres entfernt. Er wird nicht ein einziges Mal im Jahr gemäht.

Bei der Gelegenheit kann ich ja mal ein Foto (aufgenommen im Juni) mit dem nicht minder lustigen „Radfahrer absteigen“ an der kurzen und steilen Rampe hinunter Richtung Münchweiler zeigen, der Brunnen liegt an der Außenseite der Linkskurve. Man beachte die mindestens 1 m hohen und in den Weg ragenden Brennnesselbüsche:

Lambsbacher Hof

Ein weiteres eindrückliches Beispiel für die Weg-Pflege des Forstamts Westrich, ist die ständig stark verdreckte Stelle am Ausgang des Nesseltals:

Die Begründung, wegen des (vermeintlichen) Fehlverhaltens Einzelner den Brunnen für alle abzusperren, entspricht ja aber leider dem allgemeinen „Zeitgeist“.

Mit diesem kleinen Forstamt muss ich mich dann wohl auch noch einmal rumschlagen, wenn ich irgendwann mal erreicht haben sollte, dass auf dem B-10-Radweg zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein endlich Winterdienst geleistet wird. Denn dann werde ich unter Verweis auf die dort gefundene Lösung auch einen Winterdienst für die anderen Abschnitte fordern. Meines Erachtens müssten der Bund bzw. die Stadt und der Kreis dem Forstamt diesen Weg abkaufen. Es kann nicht sein, dass Radfahrer sich entlang eines Bundesverkehrsweges ständig mit kleinen, privaten Eigentümern von Feld- und Waldwegen rumschlagen müssen.

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