Ich habe so langsam wirklich die Schnauze gestrichen voll…! Am heutigen Tag erhielt ich mit der Post ein weiteres Schreiben (mit Datum vom 4. Dezember) der Bürgerbeauftragten des rheinland-pfälzischen Landtags. In diesem wird die Stellungnahme des LBM Kaiserslautern wiedergegeben, die mir schier die Sprache verschlägt. Ich habe auch gar keine große Lust, diese an Arroganz und Ignoranz kaum zu überbietende Stellungnahme groß zu kommentieren, spricht sie doch voll und ganz für sich – und den Stellenwert, den der Radverkehr beim „Landesbetrieb für Motorisierte“ genießt!
Der LBM erklärt, dass er sich sowohl mit der Kreisverwaltung Südwestpfalz als auch mit der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein in Verbindung gesetzt hat, um die Frage der Verkehrssicherungspflicht und die Notwendigkeit des Winterdienstes auf dem auch für den Radverkehr zugelassenen Forst-/Wirtschaftsweg zwischen Hauenstein und Hinterweidenthal zu klären. Auch zur Frage der Sperrung der B 10 mit Zeichen 254 „für Radfahrer gesperrt“ erfolgte durch die Verkehrsbehörde bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz eine erneute Prüfung.
Der LBM erklärt weiter, dass er sich bezüglich der Frage der Verkehrssicherungspflicht auf dem Forst-/Wirtschaftsweg der Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung anschließt. Auch die Frage der B 10-Sperrung für den Radverkehr sei seitens der Kreisverwaltung Südwestpfalz ausführlich erörtert worden. Auch der LBM Kaiserslautern als Straßenbaulastträger sieht die dringende Notwendigkeit des Fahrradverbotes aus Gründen der Verkehrssicherheit. Dabei sei es richtig, dass mit dem in Rede stehenden Forst-/Wirtschaftsweg für die verdrängten Verkehre eine Route zur Verfügung steht. Daher sei der Ausbau für den derzeitigen Standard mit durchgehender Asphaltbfestigung auch seinerzeit durch den Straßenbaulastträger Bund mitfinanziert worden. Dies sei aber nicht mit der Änderung der Eigentumsverhältnisse, der Baulastträgerschaft und der Verkehrssicherungspflicht hin zum „Bund“ verbunden gewesen. Die Mitfinanzierung durch den Bund sei in einer Vereinbarung aus dem Jahre 2004 geregelt.
Der LBM führt weiter aus, dass der für den Radverkehr freigegebene Forst- und Wirtschaftsweg in Hauenstein in die Gemeindestraße „Alte Bundesstraße“ und in Hinterweidenthal in die Wartbachstraße, ebenfalls eine Gemeindestraße, einmündet. Genutzt werde die Wegeverbindung überwiegend durch den touristisch motivierten Freizeitverkehr in den Sommermonaten, ganzjährig stattfindender Alltagsradverkehr bestehe nach Kenntnisstand des LBM nicht. Weder die HBR-Beschilderung noch die Parallelführung zur für den Radverkehr gesperrten B 10 löse eine Pflicht zum Winterdienst aus. Winterdienstleistungen könnten, wenn überhaupt, auch nur im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Standards „nach besten Kräften“ und nachrangig zum klassifizierten Straßennetz erfolgen. Darüber hinaus stünden der räumlich tätigen Straßenmeisterei Dahn derzeit keine Kapazitäten für die Übernahme des zusätzlichen Winterdienstes auf dem Weg zur Verfügung.
Aufgrund der oben beschriebenen Bedeutung der Radroute und des geringen Radverkehrs in den Wintermonaten sieht der LBM auch aus wirtschaftlichen Gründen keine Notwendigkeit zur Durchführung des Winterdienstes auf dem Forstweg, zumal auf der anschließenden Gemeindestraße auch „eingeschränkter Winterdienst“ betrieben wird.
Ich möchte Ihnen die Gelegenheit geben, sich zum Ergebnis meiner Ermittlungen zu äußern.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Schleicher-Rothmund
Antwort
Meine Antwort im Vollzitat:
Sehr geehrte Frau Schleicher-Rothmund,
Ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 4. Dezember 2018.
Jedoch bin ich in höchstem Maße über deren Inhalt verärgert! Der LBM, der Kreis Südwestpfalz und die VG Hauenstein ignorieren also wissentlich und vorsätzlich die vom Bundesverkehrsministerium erlassenen Vorschriften, weil sie „keine Lust“ haben und jenen die Interessen des Radverkehrs – verzeihen Sie mir meine deutlichen Worte – vollkommen am Arsch vorbei gehen…!? Weil man das Verkehrsmittel Rad bestenfalls für ein Schönwetter-Hobbyspielzeug hält…!?
Man sperrt eine Bundesstraße für den Radverkehr, wohl wissend, dass keine ganzjährig nutzbare Alternative vorliegt – und weigert sich, Winterdienst zu leisten, als auch die Sperrung aufzuheben! Deutlicher kann man das Verkehrsmittel Rad und seine Nutzer nicht diskriminieren! Das ist eine Arroganz und Ignoranz, die mir die Sprache verschlägt!
Die Verweise darauf, dass hier nur touristischer Radverkehr stattfinde, sind abenteuerlich. Der Weg wird nachweislich auch im Herbst und Winter vom Radfahrern genutzt, sofern er befahrbar ist. Und die Anlässe dafür spielen ebenfalls keinerlei Rolle – ein die B 10 befahrender Autofahrer muss auch keine beruflichen Gründe für die Nutzung dieses Bundesverkehrsweges vorweisen! Außerdem wird hier vom LBM auf die unsäglichste Weise Ursache und Wirkung verdreht! Wenn die Straßenmeistereien keine Kapazitäten dafür haben, müssen ebene jene ausgeweitet werden. Der Bund ist gemäß der „Grundsätze 2008“ verpflichtet, die Kosten für den Winterdienst zu übernehmen – dann muss sich der LBM eben darum kümmern!
Ich würde Sie bitten, noch das Landes-Verkehrsministerium (in Person des Verkehrsministers) als auch das Bundesverkehrsministerium um eine Stellungnahme zu bitten. Ich werde auch den SWR und weitere überregionale Medien auf dieses Thema hinweisen, denn ich bin es schlicht und ergreifend leid, eine Ohrfeige nach der anderen zu erhalten!
Ansonsten bringe ich die Sache notfalls eben vor Gericht!
Und ich muss auch sagen, dass ich mich von Ihnen in der Sache auch wenig unterstützt fühle!
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Schneble, Radverkehrsblogger
Ich werde nun mal den SWR fragen, ob er ggf. Interesse an dieser Geschichte hat.
Ich bin ja nach wie vor der Meinung, Du solltest jede Fahrt mit dem Rad 48h zuvor anmelden. Als „Fahrraddemo zur Nutzung der B10“ gem. VersammlG 😎
https://bus.rlp.de/detail?pstId=8966560
Das würde aber auch nur bei Winterwetter funktionieren. Und jenes ist leider weiterhin gar nicht in Sicht. Und eine „Demo“ mit nur einem Teilnehmer ist einfach nur armselig. 😉
Ich spiele aber durchaus mit dem Gedanken, da demnächst einfach mal (unangemeldet) bei vereistem Radweg über die B 10 zu fahren. Natürlich wird dabei alles genauestens dokumentiert. Wenn mich die Polente nicht rauszieht, zeige ich mich selbst an und lasse dann ggf. im Bußgeldverfahren klären, ob ein Radfahrverbot per Z 254 noch beachtet werden muss, wenn wegen fehlenden Winterdienstes gar keine Alternative vorliegt.
Hmm. Wenn die Fahrrad-Demo über die Alternativroute führt, sogt dann die Versammlungsbehörde für verkehrssichere Zustände auf der Versammlungsstrecke? Ab 48h vorher ist der Wetterbericht ja halbwegs zuverlässig… Wenn nötig auch mehrmals pro Woche.
Nein. Lt. VG Hauenstein und LBM ist das ja weiterhin nur ein Forstwirtschaftsweg gem. § 1 (5) LStrG:
Also: Demonstrieren auf eigene Gefahr. 😉
Ich hatte wie im Beitrag angekündigt auch die Redaktion von SWR-Aktuell gefragt, ob man nicht Interesse hätte, das Thema aufzugreifen. Hatte man wohl nicht. Man stellte nun stattdessen einen Beitrag mit relativ seltsamen Behauptungen ins Netz:
Nunja. Für derartigen Qualitätsjournalismus zahlt man doch gerne seinen Wohnsitzbeitrag.
Hey, das hier könnte dich vielleicht interessieren, eine erfolgreiche Klage gegen ein Radverbot:
http://itstartedwithafight.de/2019/01/09/verbot-fuer-radfahrer-eine-kostenguenstige-alternative-zu-sicherer-fahrradinfrastruktur/
Hallo RB,
Danke für den Link, auf das Urteil hat mich schon jemand anders hingewiesen. Ich werde dazu heute oder morgen auch noch was schreiben!