Eine Anmerkung, die mir in der ignoranten Stellungnahme des LBM besonders übel aufstieß, war jene, dass der Radweg an der für Radfahrer gesperrten B 10 zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein schließlich „nur“ in die Gemeindestraßen „Wartbachstraße“ und „Alte Bundesstraße“ einmünden würde. Und dort könne man ja somit als Radfahrer sowieso auch nicht grade einen Winterdienst auf Bundesstraßenniveau erwarten.
Weder die HBR-Beschilderung noch die Parallelführung zur für den Radverkehr gesperrten B 10 löse eine Pflicht zum Winterdienst aus. (…)
Aufgrund der oben beschriebenen Bedeutung der Radroute und des geringen Radverkehrs in den Wintermonaten sieht der LBM auch aus wirtschaftlichen Gründen keine Notwendigkeit zur Durchführung des Winterdienstes auf dem Forstweg, zumal auf der anschließenden Gemeindestraße auch „eingeschränkter Winterdienst“ betrieben wird.
Vielleicht entpuppt sich diese Unverfrorenheit noch als taktischer Fehler, denn hier sehe ich einen Ansatzpunkt, die Verbandsgemeinde Hauenstein auf „meine Seite“ zu ziehen. Denn in den „Grundsätzen 2008“ heißt es unter Ziffer 5:
Baulast
(…) Die Anlage neuer Radwege oder die Nutzung vorhandener Straßen und Wege kommt sowohl beim Neu- oder Ausbau von Bundesstraßen als auch an vorhandenen, nicht zum Ausbau vorgesehenen Bundesstraßen in Betracht.
Der Bund trägt die Kosten für die Herrichtung in der für den Radverkehr erforderlichen Breite und Befestigung sowie die für die Unterhaltung.
Im Übrigen trägt er die Kosten für den anfallenden Winterdienst und notwendige Verkehrssicherung, wobei die Pflicht zur Verkehrssicherung den Ländern obliegt.
Diese Regelung betrifft also nicht nur irgendwelche „Forstwege“, sondern auch ganz allgemein Straßen, über die der Radverkehr alternativ geführt wird. Somit könnte sich die VG Hauenstein die Kosten für den Winterdienst in den beiden genannten Gemeindestraßen zukünftig ganz sparen – denn eigentlich müsste der Bund jene übernehmen. Und der LBM müsste räumen und streuen. Natürlich macht das nur Sinn, wenn dann auch die gesamte Route befahrbar gemacht wird!
Ich habe dies heute der VG Hauenstein vorgeschlagen. Ich bin gespannt, ob jene weiterhin die ignorante Ansicht des LBM stützen wird – oder sich an das hält, was man mir vor Kurzem erst geschrieben hatte:
Abschließend weist die VG-Verwaltung darauf hin, dass sie ein großes Interesse an einem ganzjährig gut funktionierenden Radwegenetz als Teil der gesamten Verkehrsinfrastruktur hat, nicht zuletzt auch mit Blick auf die weiter wachsende Bedeutung des Tourismus in der Region.
Unter Umständen werde ich auch mal Kontakt zum ein oder anderen Verbandsgemeinderats-Mitglied suchen – denn eigentlich hat man hier über 10 Jahre Geld lang verschenkt.