Post vom „Tankstellenpächter“

Burgwächter

Kürzlich hatte ich bemängelt, dass der Trinkwasserbrunnen in der Nähe des Lamsbacherhofs bereits im Sommer mit einem Metallgitter abgeriegelt wurde. Ich bat in meiner Kritik zur meines Erachtens aberwitzigen Begründung auch darum, mir zu erläutern, warum nun etwas nicht mehr „zulässig“ sein solle, was seit zig Jahren zulässig war? Die Antwort des Forstamts Westrich ist auch in einem für einen Beamten leicht „schnippischen“ Ton gehalten.

Sie lautet:

hinsichtlich Ihrer Fragen zur Benutzung von Quellen bzw. Brunnen und dem sog. Gemeingebrauch an Fließgewässern möchte ich Ihnen einige rechtliche Grundlagen schildern. Kleine Gewässer, sog. Gewässer dritter Ordnung, gehören den Eigentümern der Ufergrundstücke (§4 Abs. 2 Landeswassergesetz).

Für Trinkwasser gibt es Trinkwasserverordnungen des Bundes und der Bundesländer. Dort sind die mikrobiologischen, chemischen und radiologischen Anforderungen an Trinkwasser definiert ( §§ 5a – 7 der Trinkwasserverordnung). Ob Quellen und Brunnen diese Voraussetzungen erfüllen, kann nur durch entsprechende Laboranalysen festgestellt werden. Daraus folgt, dass es Trinkwasser als „Allgemeingut“ aus Quellen, Brunnen oder Bächen nicht geben kann, da die Eignung als Trinkwasser nicht bekannt ist. Es gibt einen sog. Gemeingebrauch an natürlichen oberirdischen Gewässern (§ 22 des Landeswassergesetzes), danach ist eine Wasserentnahme mit „Handgefäßen“ erlaubt. Dies ist am Überlauf der Wassergewinnungsanlage beim Lambsbacherhof jederzeit möglich, da das Gewässer als offenes Gerinne zum Lambsbach verläuft. Mir ist keine Rechtsvorschrift bekannt, nach der der Gewässereigentümer für die Ausübung dieses Gemeingebrauchs bestimmt Einrichtungen (z.B. Quellfassungen oder Brunnentröge) vorzuhalten hat. Sollte Ihnen eine diesbezügliche rechtliche Verpflichtung bekannt sein, so möchte ich Sie bitten, mir diese mitzuteilen.

Es geht nicht darum, ob das Wasser irgendeiner sprudelnden Quelle oder ein Brunnen letzten Endes die exakten (chemischen) Voraussetzungen erfüllt, um als „Trinkwasser“ zu gelten. Dass in der freien Natur das Auffüllen von „Handgefäßen“ stets auf eigenes Risiko erfolgt, versteht sich von selbst. Das trifft in diesem Falle ja aber auch gar nicht zu; es wurde ja bereits bestätigt, dass dieser Brunnen der Trinkwasserversorgung des Lamsbacherhofes als auch der Schießanlage in der Fumbach dient.

Der „Gewässereigentümer“ muss hier ja auch keine „Einrichtungen“ vorhalten. Das hat er aus freien Stücken in der Vergangenheit bereits getan. Er darf meiner Ansicht nach aber den Zugang zum „reinen“ (aus dem Untergrund fließenden) Wasser nicht im Nachhinein (künstlich) versperren – und demjenigen, der sich dort gerne (weiter) seine Trinkflasche auffüllen möchte, auf das (dann nicht mehr unbedenkliche) anschließende Bachbett verweisen…!

Und dies eben auch noch mit einer abenteuerlichen Begründung. Ich kam dort heute wieder mal vorbei – und es finden sich im Bereich des Brunnens nirgends Stellen, die darauf hindeuten, dass hier durch Kfz das Bankett beschädigt worden sei. Zumal sich ja eben grade jenes Bankett des B-10-Radweges in einem fürchterlichen Zustand befindet; mehr dazu in einem folgenden Beitrag.

2 Gedanken zu „Post vom „Tankstellenpächter““

  1. Interessant. Immerhin hatte man die Zapfmöglichkeit irgendwann ja auch mal gebaut.
    Bei uns im Landkreis SÜW geht man den umgekehrten Weg:
    https://fotos.mtb-news.de/p/1786987
    Das Beispiel ist aus dem Raum Annweiler, bei Klingenmünster z.B. habe ich das auch schon gesehen und finde es eine gute Möglichkeit, auf das gute Wasser im Pfälzerwald hinzuweisen mit juristischen Hintertürchen zum Haftungsausschluss.

  2. Och, der Landesforst möchte doch sicher nicht seine Kooperationspartner vor den Kopf stoßen und Wasser kostenfrei zugänglich machen 😉

    https://www.wald-rlp.de/de/start-landesforsten-rheinland-pfalz/service/nachrichten-uebersicht/einzelnachricht/news/detail/News/gemeinsame-pflanzaktion-von-forstwirtschaft-und-gerolsteiner-brunnen-im-jubilaeumsjahr-300-jahre-na/

    Das übergeordnete Miniterium hat noch Ende November in einer Pressemitteilung getitelt: „Versorgung mit Trinkwasser wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge“.

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