Ein Artikel des Pfälzischen Merkurs vom 18. Dezember 2018 befasst sich mit den Wünschen des Oberauerbacher Ortsbeirates, einen „Fahrradweg“ zwischen Oberauerbach (Stadt Zweibrücken) und Winterbach (Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben) anzulegen. Jener Beirat fühlt sich von der Stadt Zweibrücken ignoriert. Auch der LBM wird dafür kritisiert, dass jener in dieser Sache untätig sei und auch zuletzt einen Termin verstreichen ließ. Man wolle nun eine „Fahrrad-Demo“ veranstalten, weil hier die „Sicherheit“ von „Eltern und Kindern denen da oben doch völlig egal“ sei.
Nunja. Wenn die „Sicherheit“ hier so stark gefährdet wäre, stünde es den Betroffenen ja auch frei, mit den Verbandsgemeinden Zweibrücken-Land und Thaleischweiler-Wallhalben eine eigene Lösung zu finden, die nicht den Bau eines neuen, inkonsequenten, straßenbegleitenden Stummel-Radweges beinhaltet. Denn der Bau eines Solchen wird hier ja vom LBM gefordert. Allerdings verkehren auf der L 469 laut Verkehrsstärkenkarte 2015 zwischen Oberauerbach und dem Abzweig zur L 468 am Tag nur 3012 Kfz (davon 2 % Schwerlastverkehr) und nördlich davon nur 2020 Kfz (bei 3 % Schwerlastverkehr). Die Strecke ist weitestgehend übersichtlich und wirklich gefährliche Situationen sind mir auf dieser relativ ruhigen, landschaftlich sehr reizvollen Route bislang nicht in Erinnerung geblieben. Aber ja: Landesstraßen dienen nun einmal auch nicht dazu, mit der Familie einen unbeschwerten Ausflug zu machen. Das ist auch nicht deren Zweck!
Ich meide ja sogar den südlichen Teil des Auerbachtals, weil es zwischen Oberauerbach und Niederauerbach bereits einen straßenbegleitenden /
gibt, der sich gar linksseitig durch die gesamte geschlossene Ortschaft des Zweibrücker Stadteils zieht. Während meiner sehr seltenen Befahrungen wurden mir allerdings schon mehrfach Gründe zum meckern geliefert.
Der favorisierte, dann auch vom Land zu bezahlende Geh- und Radweg wäre aber auch deshalb ein neuer „Stummel-Radweg„, weil jener nicht durchgehend bis zum Ortseingang von Niederhausen gebaut werden soll, sondern nur bis zur Einmündung eines geschotterten Feldweges südwestlich des Winterbacher Ortsteils. Darauf deutet auch hin, dass im Artikel nur die Rede von einem „nicht einmal 2 km“ langen, fehlenden Teilstück ist. Es ist ja schön, dass denjenigen, die hier einen „Fahrradweg“ fordern, auch Schotter reicht. Allerdings wird daran eben auch wieder die Inkonsequenz deutlich, dass beim Radwegebau die „Sicherheit“ nur eine untergeordnete Rolle spielt. Denn sonst müsste inzwischen ja auch ausnahmslos jede Außerorts-Straße über einen Solchen verfügen. Und grade dieser „Fahrradweg“ dann bitteschön auch konsequent durchgebunden werden bis nach Niederhausen! Nebenbei: Es fehlt auch zwischen Niederhausen und Winterbach ein „Radweg“, dort gibt es derzeit nur einen sehr schmalen Asphalt-Gehweg.
Eine Alternative wäre es, auf der anderen (südöstlichen) Talseite des Auerbachs einen Mehrzweckweg anzulegen. Hätte man jenen Feldweg (in der Beitrags-Grafik orange eingezeichnet), der südwestlich von Niederhausen unvermittelt endet, schon in grauen Vorzeiten nach Oberauerbach durchgebunden (blau eingezeichnet), würde wohl Niemand nach einem weiteren, straßenbegleitenden Stummel-Radweg schreien. Man könnte einen derartigen Weg meines Erachtens sogar gemäß § 1 (3) Nr. 2 LStrG auch als Teil der L 469 betrachten:
Zu den öffentlichen Straßen gehören die Geh- und Radwege mit eigenem Straßenkörper, die im Zusammenhang mit einer öffentlichen Straße im Wesentlichen mit ihr gleichlaufen,
Wie man das beispielsweise auch im Queidersbachtal so gemacht hat. Dann bekäme man hier eine angenehmere und ruhigere Route fern der Straße. Auch müssten nicht zahlreiche Bäume entlang dieser Allee-Landesstraße gefällt werden. Und ich als nicht unter einer Fahrbahnparanoia Leidender müsste nicht mal wieder wegen ein paar Meter Fuffzich „Radweg“ runter von der Fahrbahn einer ruhigen und angenehm zu befahrenden Landesstraße.
Die Lizenzbedingungen von openstreetmap.de zum Beitragsbild.