Ende des Gehwegradelzwangs in Niedermohr

Schon am 7. Dezember 2018 schrieb mir die Kreisverwaltung Kaiserslautern per e-mail, dass eine von mir „nebenbei“ per Mängelbogen gemeldete Beschilderung orgininärer Bürgersteige mit teils uralten Zeichen 244 (auch noch in der seltenen Variante mit dem Fahrrad oben) entlang der L 363 in Niedermohr bei einer Verkehrsschau überprüft wurde und man die Benutzungspflichten innerorts wie außerorts aufheben werde.

Meine Meldung vom 17. Mai 2018 lautete:

Hauptstraße Niedermohr (L 363), Richtung Osten, Anordnung Z 240 rechtsseitig (google maps / mapillary).

Kirchmohr, BÜ Richtung Westen, linksseitige Anordnung (google maps / mapillary), mit Wiederholung Innerorts (mapillary).

Die Benutzungspflicht des zu schmalen, von zahlreichen Grundstücksausfahrten gesäumten Bürgersteigs(!) gilt überwiegend innerorts – und verfehlt somit um Welten die Anforderungen des § 45 (9) S. 3 StVO sowie der VwV (insb. Mindestbreite 2,50 Meter)! Insbesondere die linksseitige Anordnung ist in höchstem Maße gefährlich und rechtswidrig. Der kurze Abschnitt außerorts ist unstetig und somit überflüssig. Die Schilder sind dort komplett zu entfernen, dort kommt bestenfalls eine rechtsseitige Gehwegfreigabe in Betracht!

Die Nachricht der Kreisverwaltung:

auf der am Dienstag, den 04.12.2018 stattgefundenen Verkehrsschau wurde festgelegt, dass der gemeinsame Fuß- und Radweg an der L 363 in der Gemeinde Niedermohr aufgrund der unzureichenden Beschaffenheit aufgehoben wird. Da der überwiegende Teil des Weges außerhalb der Ortslage liegt wird Herr … von der Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung Kaiserslautern die Aufhebung anordnen.

Immerhin haben die dafür „nur“ 7 Monate gebraucht…! Und bis die Schilder weg sind, wird es wohl auch noch dauern. Trotzdem schön, auch wenn ich dort nur sehr selten rumfahre. Mir wäre es lieber, man würde sich endlich mal zur Geistergehwegradelpflicht bei 7,4 % Gefälle äußern. Oder zur Fahrbahnverbannung im Queidersbachtal.

Die Lizenzbedingungen von openstreetmap.de zum Beitragsbild.

2 Gedanken zu „Ende des Gehwegradelzwangs in Niedermohr“

    1. Wundert mich auch. Es ist die allererste Benutzungspflicht, die ich im Kreis Kaiserslautern wegbekommen habe. Ich kann meine Bemühungen dort also nun doch noch etwas intensivieren. 😉

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