Ich fuhr heute mal wieder über den B-10-Radweg zwischen Pirmasens und Münchweiler (leider ohne Kamera). Am Beginn des Weges am Abzweig zur Fumbach fiel mir (vor dem im Beitragsbild aufgestellten) ein weiteres mit einem darunter herumflatternden Zettel(!) auf. Auf jenem Stand, dass die „Straße unterspült“ sei und der Weg daher ab hier deshalb für Fahrzeuge > 2,8 t gesperrt sei. Für ordentliche Verkehrszeichen hat man als „kleiner“ Baulastträger offenbar kein Geld? Keine Ahnung, vielleicht liegt es ja auch an meinem Gemecker, dass dem Forstamt Westrich dann doch mal im Rahmen einer „Inventur“ aufgefallen ist, dass in Höhe des Weihergrundstücks unweit des Hombrunnerhofs schon vor einer ganzen Weile am Rand des dort am Hang verlaufenden Weges eine Wurzel eines gefällten Baumes abgerutscht ist und die Gefahr besteht, dass bald auch die Böschung samt Fahrbahn absacken könnte. Eine „Unterspülung“ ist aber was anderes. Die ständige „Überspülung“ an einer anderen Stelle ist dem Eigentümer ja egal.
„Unterspülter“ B-10-Radweg
