Verkehrsschau in Hinterweidenthal

Am Montag früh war ich wieder zur zweiten großen Verkehrsschau im Kreis Südwestpfalz als Gast eingeladen; Ehre wem Ehre gebührt. Die erste fand am 12. September statt und verlief nicht grade besonders zufriedenstellend; auf die dabei gewonnenen Eindrücke gehe ich unter anderem in diesem Beitrag ein.

Es standen fünf Tagesordnungspunkte hpts. im Dahner Felsenland auf dem Programm. Der mir wichtigste war das Kreiselgewirr an der neuen B-10-Anschlussstelle Hinterweidenthal, den ich mir deshalb auch für mein persönliches Erscheinen ausgesucht hatte.

Da die Begutachtung des 1. Tagesordnungspunkts am Tanklager Salzwoog länger dauerte (da war ich aber wohl laut Auskunft des ADFC-Landesvorsitzenden weitgehend erfolgreich), musste ich fast eine zusätzliche halbe Stunde am „Ausguck“ am Hinterweidenthaler Bahnhof warten, ehe ich den bunten Trupp dann an der Tankstelle ausmachen konnte. Leider bekommt man da allgemein nur recht wenig mit; man muss immer versuchen, in der Nähe der Sachbearbeiterin des Straßenverkehrsamtes zu bleiben. Es bilden sich dann auch hin und wieder Grüppchen.

Den Schotterweg nahm man zur Kenntnis, man will hier nun wohl noch extra einen Übergang zur Fahrbahn anlegen, anstatt das  zu entfernen… Es ging dann los am einsamen Zeichen 237 StVO in seiner eigenen „Bucht“, welches ja das „Tor zur Hölle“ darstellt; denn erst jenes Schild löst für den Radfahrer ja die Kettenreaktion an  und Zeichen 205 StVO aus. Offenbar soll das auch nur eine „Übergangslösung“ sein, da man den Radverkehr wohl auch schon hinter der Tankstelle auf den bislang noch geschotterten Weg führen will. Überraschend war, dass der (insgesamt auch sehr angenehme) ADAC-Vertreter sogar in dem Falle meiner Ansicht war, dass das Ganze da doch ziemlich übertrieben wäre und man den Radfahrer doch einfach durch die Kreisel fahren lassen solle.

Inkompetent und zu viel Zeit…?

Einen doch sehr ärgerlichen Moment gab es, als ich das erste Mal meine Meinung kund tat; denn der von der PI Dahn entsandte Polizist wollte dann mittels Erkundung nach meinem Beruf offenbar gleich einmal meine Kompetenz infrage stellen; ich entgegnete, was das für eine Rolle spiele und wies dann darauf hin, dass ich immerhin auch im öffentlichen Dienst studiert hätte. Fast schon lustig war dann ein anderes Ärgernis grade in Sachen StVO-Kenntnisse und Berufskompetenz; aber darauf gehe ich an dieser Stelle mal nicht näher ein…! 😉 Auch fies war die ebenfalls überflüssige Anmerkung, als ich auf meine langjährige Erfahrung und hohe Gesamtfahrleistung verwies: „gut, so viel Rad fahr ich nicht; ich muss ja auch was arbeiten.“ So viel mal wieder in Sachen Diskussionskultur, aber nun gut…

Von dieser Seite kam generell nichts wirklich Konstruktives; so wurde unter anderem angeführt, der Rennradfahrer, der da die Fahrbahn benutze, würde „den Verkehr aufhalten“. Ich hatte (während ich wartete) genau diesen Verkehr eine ganze Weile von oben beobachtet; unter anderem fiel dabei auch auf, wie schwer sich manch Sattelschlepper bei der Durchfahrt tat. Bis die einmal von der B 427 kommend in Richtung Pirmasens um die beiden Kreisel rum waren, wäre ich mit dem Renner schon 2 mal hin- und zurückgefahren!

Der Auslöser des Ganzen

Ich wies dann auch darauf hin, warum wir heute eigentlich überhaupt hier wären – denn das sei allein meine „Schuld“ / mein Verdienst! Denn Auslöser meines Kampfs gegen fragwürdige Radwege war der (polizeilich jedoch nicht erfasste) Unfall im Herbst 2015 an der Biebermühle, als ich und ein älterer E-Bike-Fahrer an einer sehr unübersichtlichen und engen, dazu noch durch Brombeeren und Hecken zugewachsenen Stelle beinahe kollidierten. Wir kamen zwar beide noch voreinander zum Stehen, jener stürzte dann aber unglücklich zur Seite und verletzte sich dabei an der Hüfte; ein zufällig vorbeikommender Rettungswagen fuhr ihn dann ins Krankenhaus. Das zynische daran ist: Ich mache mir bis heute immer wieder Vorwürfe, dass ich an diesem Tag die Benutzungspflicht eben ausnahmsweise mal nicht (wie sonst üblich) ignoriert hatte. Denn dann wäre der Unfall nicht passiert!

Außerdem erwähnte ich, dass dies bislang der einzige Unfall (mit Fremdbeteiligung; ein paar selbstverschuldete leichtere Stürze mit Schrammen zähl ich da mal jetzt nicht mit) war, den ich auf meinen rund 300.000 Kilometern außerorts bislang hatte! Mehr als bezeichnend – wenn der Erste und Einzige dann grade auf einem (linken) Radweg mit einem anderen Radfahrer passiert!

An der Verkehrsführung hatte die Kreisverwaltung (wie erwartet) allgemein nicht wirklich etwas auszusetzen, das sei halt so und es dürfe auch benutzungspflichtig beschildert werden, auch wenn der Radfahrer dann halt eben 5 mal ein Zeichen 205 StVO beachten müsse. Immerhin konnte ich ihr die Aussage entlocken, dass „hier der Radfahrer auf seinem eigenen Weg“ fahre. Nun – ich mag einmal mehr spitzfindig sein – aber ein eigenständiger Weg hat eben nichts mit einer konkreten Straße zu tun, ist folglich eine eigenständige, nicht straßenbegleitende Radverkehrseinrichtung und meines Erachtens dann auch: nicht benutzungspflichtig! 👿

Eigentlich wollte der Trupp dann auch schnell weiter zum nächsten Tagesordnungspunkt, aber ich bestand darauf, dass man sich auch die gefährliche und unübersichtliche Ecke am nördlichen Kreisel ansieht. Hier fiel mir dann leider einer der beiden ADFC-Vertreter (ein älterer Herr, stolzer Tourenleiter) doch ziemlich in den Rücken, indem er erst einmal meine allgemeinen Einwände verwarf (sinngemäß: man solle doch froh sein, dass es so einen Weg überhaupt gäbe) und dann auch noch Vorschläge unterbreitete, wie man die Stelle entschärfen könne – und zwar durch das Aufzeichnen von Seiten- und Mittellinien…! 🙄

Konfliktpunkt Konfliktpunkte

Auch dort kam ich dann noch einmal mit der Sachbearbeiterin ins Gespräch und fragte erneut, ob sie diese Verkehrsführung wirklich für wesentlich „sicherer“ hielte als die Fahrbahn. Sie vermied die Antwort und wiederholte mindestens zwei Mal, dass die baulichen Voraussetzungen hier erfüllt seien und außerorts die Gefahrenlage aufgrund des „neuen“ § 45 (9) StVO irrelevant sei, um an der Benutzungspflicht festhalten zu können. Nun, ich deute das Ausweichen zumindest dafür, dass auch sie durchaus gewisse Zweifel hegt, das aber natürlich nicht sagen darf. 😐

Ich musste trotzdem einmal mehr meine zuvor erläuterte Ansicht wiederholen, dass bei der Fahrt über die Radverkehrsanlage die Zahl der Konfliktpunkte letztlich vervielfacht wird. Im anderen Beitrag habe ich ja bereits den Weg auf der Fahrbahn beschrieben: man fährt nach Beachtung des (großen) Zeichen 205 StVO in den südlichen Kreisel ein, was man natürlich nur tut, wenn von links kein bevorrechtigtes Auto kommt. Daher kann einen auch an der direkt rechts folgenden Ausfahrt zur B 10 nach Landau (für  ja gesperrt) auch logischerweise keiner abschießen. In Fahrtrichtung Salzwoog / Ruppertsweiler kann dann erstmals von rechts (vom nördlichen Kreisel her) Verkehr einmünden, jener ist aber wartepflichtig und sieht einen auch gut. Das gilt auch für die folgende Einmündung der B-10-Abfahrt von Pirmasens kommend. Man kann dann eigentlich völlig ungefährdet den Kreisel an der Ausfahrt der L 487 verlassen. Die Radfahrer auf dem Sonderweg müssen uns ja vorlassen. 😉 Fährt man dagegen durch bis ins Waschtal, hat man hinter der Unterführung bei der Einfahrt in den nördlichen Kreisel theoretisch Vorfahrt zu gewähren – was aber verkehrlich in der Praxis nicht vorkommt. Denn egal, von wo aus man in den nördlichen Kreisel einfährt – es gibt kein logisches Ziel, welches man so erreichen könnte; eigentlich hätte man daher diesen Kreisel sogar baulich schließen können (was unter Umständen vll. sogar die Wahrscheinlichkeit von Geisterfahrten minimieren würde). Folglich mündet vor dem Erreichen der Ausfahrt ins Waschtal nur noch der von Landau kommende B-10-Verkehr ein. Und der sieht einen – und muss Vorfahrt gewähren. Was evtl. noch oben vom Bahnhof kommt, sieht man auch von Weitem. Die Strecke ist mit rund 160 Metern deutlich kürzer als die rund 250 Meter auf dem Sonderweg. Auf die Schilderung, wie es in der Gegenrichtung aussieht, verzichte ich hier der Einfachkeit halber.

Man vergleiche also nun diese wenigen und auch noch harmlosen Konfliktpunkte nun mit der Trasse, über die der Radverkehr verpflichtend geführt werden soll…! Dies habe ich ja bildlich bereits im vorherigen Beitrag ausgiebig dokumentiert. Besonders hervorheben will ich auch noch einmal die vorhandene Gefahr von Auffahrunfällen, wenn einzelne Autofahrer in den Kreiseln oder an den Ausfahrten auf ihre Vorfahrt verzichten und Radfahrer vorlassen. Gegebenenfalls könnte da dann auch der Radfahrer mit abgeschossen werden. Die Zukunft wird es zeigen!

Aus all diesen Gründen ist es für mich eben nicht nachvollziehbar, warum man trotz all dieser Zweifel an der Benutzungspflicht festhalten muss? Vor allem irritiert der mehrmalige Verweis auf den hier nicht zu erfüllenden § 45 (9) StVO; es bedürfe dort für eine Pflicht (= Fahrbahnverbot) auch keiner besonderen Gefahrenlage. Das zynische daran ist, dass die Radverkehrsanlage ja selbst eine solche besondere Gefahrenlage darstellt! Grade so wird meines Erachtens dann recht deutlich, dass Behörden – trotz des Wissens, dass die Sicherheit der baulichen Anlage mehr als fragwürdig ist – in erster Linie eben nur im Sinn haben, den Autoverkehr von störenden Radfahrern zu „befreien“. Andernfalls kann ich mir nicht erklären, wie man derart verbohrt an der Benutzungspflicht einer wahnwitzigen und diskriminierenden Verkehrsführung wie dieser festhalten kann.

Der Schutz des Stärkeren

„Geschützt“ wird hier im Wesentlichen nämlich nicht primär der schwächere Verkehrsteilnehmer; der wird sogar einer höheren Gefahr ausgesetzt, direkt und dann noch einmal indirekt. Denn diese Verkehrsführung stellt dem KFZ-Verkehr im Grunde einen Blanko-Scheck aus – denn bei der gegenwärtigen Beschilderung wird man die Hauptschuld eines Unfalls immer dem Radfahrer anlasten; entweder, weil er ggf. gegen die Zeichen 205 StVO verstoßen hat (unterlassenes oder falsches Blinken ist ggf. eher schwer zu beweisen). Oder weil er trotz  die Fahrbahn genutzt hat. Das kommt also am Ende bei raus, wenn Straßenverkehrsbehörden um den „Schutz“ von Radfahrern besorgt sind…! Der, der hier wirklich effektiv „geschützt“ wird (vor allem straf- und zivilrechtlich), ist: der wesentlich Stärkere!

Lückenschluss

Trauriger Abschluss war dann die Einmündung zur neuen K 92. Ich hatte lange überlegt, ob ich jene überhaupt erwähnen soll, da ich um die „Gefahr“ wusste, dass hier die „Lücke“ geschlossen wird, die den Radfahrer von Salzwoog kommend derzeit (noch) nicht zur Nutzung des linken Geh-Radwegs verpflichtet. Denn von Ruppertsweiler kommend holt ihn ein  derzeit schon auf diesen linken Weg. Baulich ist diese Einmündung aber halt auch wieder (grade für Ortsfremde) ein Beispiel für Irrwege-Idiotie – denn der Weg verlässt in Fahrtrichtung Salzwoog die L 487 ohne baulichen Übergang und führt einen weiten Bogen hinauf zur K 92. Wer es nicht weiß, muss halt wild über den Schotter rumpeln oder die überflüssige Schleife fahren. Eigentlich hätte sich grade dort (Richtung Ruppertsweiler) auch angeboten, den Radfahrer mal ohne das übliche Zeichen 205 StVO auf die Kreisstraße zu führen, sondern eine geschützte bauliche Einfädelung anzulegen. Was allerdings wohl evtl. wieder mit dem Wunsch nach gegenläufiger Pflicht kollidiert wäre…!?

Dort fiel mir dann jedenfalls auch noch einmal der ältere ADFC’ler in den Rücken, indem er sich förmlich drüber lustig machte, als ich die generelle Gefährdung durch überflüssiges Abbiegen auf linke Radwege (ohne Querungshilfen) ansprach… Er fahre „viel lieber solche Wege als die Straße“. Toll – dann lass dich beim Wechsel darauf halt über den Haufen fahren. Und lass den anderen bitte die Wahl, wo sie fahren wollen! 😯 Mein an die Sachbearbeiterin gerichteter Einwand, hier sei ja dann im Falle einer linken Beschilderung mit  eine bauliche Querungshilfe einzurichten, wurde mit Blick in die VwV zu § 2 StVO (Rnr. 36) entkräftet; da stehe nur „sichere Querungsmöglichkeit“. Okay; aber dem Wortlaut nach ist da definitiv etwas „zu schaffen“ – und ich kann mir nicht vorstellen, dass da grds. nur eine normale unterbrochene Mittellinie und ein einfacher Asphaltübergang ausreichend sein sollen…! 😉 Die ERA sind da ja recht konkret, was dies betrifft – und da wird es baulich sehr wohl ziemlich aufwändig. Wenn schon, denn schon! 😀

Ebenfalls entmutigend war das Beobachten der „Verkehrsdichte“, die – wenn wir dort nur ein Jahr früher gewesen wären – alleine schon eine absolute Garantie für die beidseitige Entschilderung gewesen wäre! Denn während ich gut eine Viertelstunde auf die Dame und die Herren wartete (die zu den beiden Autos zurücklaufen mussten; tja, würdet ihr halt auch mal mit dem Rad kommen…!?), fuhren dort nicht einmal 15 Autos vorbei. Das wiederholte sich dann noch einmal während der gut 15-minütigen Begutachtung. Die K 92 ist quasi völlig ohne Verkehr, auf der L 487 fahren auch nur sehr wenige Autos. Aber: Da der § 45 (9) ja nun außerorts nicht mehr gilt, muss also auch dort unsinnigerweise nun auf dem etwa 700 Meter langen Geh-Radweg gefahren werden! 🙄 Man hat dann zwar unter Umständen schon 30 oder mehr, gänzlich von Radwegen freie Kilometer über die einsamen und ruhigen Straßen des Pfälzerwaldes „überlebt“ – aber genau dort könnte einem ja was ganz schröckliches passieren!

Der LBM scheint mir in Sachen Benutzungspflichten allgemein am hartnäckigsten zu sein; nach dem Motto, „wenn wir schon Geld ausgeben, dann soll da gefälligst auch drauf gefahren werden!“ Diese weit verbreitete Einstellung kennt man ja; von Autofahrern!

Ein Protokoll habe ich leider keines erhalten (bis heute auch keines zur 1. Verkehrsschau vom 12. September), daher weiß ich nicht, was eigentlich jeweils beschlossen wurde. Bzgl. der Veranstaltung vom Montag stehen die Chancen dann auch nicht grade gut, dass da in der nächsten Zeit noch etwas kommt.

2 Gedanken zu „Verkehrsschau in Hinterweidenthal“

  1. Man soll ja vorsichtig mit dem sein, was man sich wünscht. Und keine schlafenden Hunde wecken 😉 Auf den Gerichtsweg hab ich persönlich auch gar keinen Bock; höchstens dann, wenn sich irgendein Verband finden würde, der das im Einzelfall unterstützen würde. Nur für Blaublechentsorgung ist mir mein knappes Geld dann doch zu schade für.

    Innerorts ist es bei uns hier quasi auch nirgendwo (mehr) ein Problem; da gab es teilweise ja auch nie sowas wie Radwege. Aber außerorts tobt sich grade hauptsächlich der LBM teilweise hemmungslos aus – wenn da das Geld da wäre, würden die wirklich jede poplige Kreisstraße zu einem abgelegenen Bauernhof mit einem straßenbegleitenden Geh- und Radweg verschandeln. Wenn im Rahmen eines Bundesstraßen-Ausbaus das Kleingeld dann gar keine Rolle spielt, kommt so ein Unfug wie an dieser Anschlussstelle bei raus. Und die Straßenverkehrsbehörde sieht auch keinen Anlass, erfahrenen und weniger schreckhaften Radfahrern die Benutzung des absurden Hindernisparcours freizustellen… 🙄

    1. Bislang läuft das von den Straßenverkehrsbehörden auch weitgehend konstruktiv ab. Für die ist das wohl generell „Neuland“ – also da hat sich wohl wirklich noch nie jemand drüber beschwert. Dass ich (als Nicht-ADFC’ler) überhaupt zu Verkehrsschauen eingeladen werde, ist ja schon recht ungewöhnlich – und da freu ich mich auch drüber. Das Einzige, was nervt, ist die doch teils extrem spärliche oder schleppende Kommunikation. Grade auch, weil ich ja nicht den formellen Weg über sauber formulierte Widersprüche und Klagen gehe, sondern mein Wissen über den Zustand der regionalen Radverkehrsanlagen teile. Und das sogar noch unentgeltlich – ich hab hier und da schon angemerkt, dass man wenn man den Bestand des lokalen Radwegenetzes vom eigenen Personal oder einem Gutachter erfassen ließe, da locker mehrere Tausend Euro für draufgingen. 😉

      Allein durch Dokumentation in diesem Blog hier erhoffe ich mir eine gewisse Sensibilisierung, also dass in Zukunft nicht mehr völlig sinn- und hemmungslos gebaut und beschildert wird. Leider ist grade beim LBM in Sachen Kommunikation noch nicht die Erkenntnis gereift, dass ausbleibende oder Wochen bis Monate dauernde Antworten auf Anfragen schlicht nicht mehr zeitgemäß sind. 🙄

      Und formell betrachtet – gegen baulichen Quatsch sind Einwände ja auch nur in einem kurzen Zeitraum im Rahmen der Planfeststellung möglich. Das ist bei Verkehrsschildern in der Regel dann doch etwas einfacher.

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