Freigegebene Gehwegstummel

Freigabe Niederauerbach

Nicht nur benutzungspflichtige Gemeinsamer Geh- und Radweg-Stummel ergeben oft für sich betrachtet keinerlei Sinn, sondern auch manch Gehweg Radverkehr frei. Ein schönes Beispiel dafür findet man im Zweibrücker Stadtteil Niederauerbach. Radfahrer, die der Route des „Pirminius-Radwegs“ über die K 5 in Richtung Norden folgen, dürfen dort vor der Brücke über den Schwarzbach für ca. 30 m auf dem rechten Bürgersteig fahren. Was das bringen soll, erschließt sich mir allerdings überhaupt nicht.

Denn an der Kreuzung zur L 471 muss man (um anschließend der Route über den nur geschotterten „Rosenweg“ entlang des Schwarzbachs weiterhin zu folgen), noch vor der eigentlichen Kreuzung nach links abbiegen, um anschließend für ca. 20 m auf dem (allerdings nicht freigegebenen!) Gehweg der linken Fahrbahnseite der L 471 zu fahren (siehe die HBR-Wegweiser). Zu allem Überfluss hat die Stadtverwaltung Zweibrücken an der Ampel auch keine Kombi-Streuscheiben eingebaut, d. h. Radfahrer müssen dort (aus den hier genauer ausgeführten Gründen) genau genommen (wegen des fehlenden Radfahrersignals) grundsätzlich die Fahrbahnampel beachten (also die Fahrbahn bei Fahrbahngrün queren…), denn das Fußgängersignal ist für Radfahrer ja grundsätzlich irrelevant.

Ampel Niederauerbach

Nebenbei suggeriert die Freigabe ja auch, dass man die Fahrbahn der L 471 mit dem Rad auch in die nördliche Richtung überqueren kann. Doch auch hier fehlt die Freigabe auf der Mittelinsel – als auch die Kombi-Streuscheibe (wie natürlich auch an der folgenden Ampel nach links).

Ampel Niederauerbach

Interessant ist noch, dass in der Gegenrichtung unter der Lichtzeichenanlage(!) rechts ein Zusatzzeichen „Radweg Ende“ hängt. Das war aber bis dahin nie ein wirklicher „Radweg“, denn die Zufahrten zum „Rosenweg“ sind überwiegend mit (alten) Verbot für Kraftfahrzeuge beschildert. Radfahrer, die diesen „Rosenweg“ in Richtung Contwig (für das letzte Stück also ebenfalls auf dem nicht freigegebenen Gehweg) befahren haben, müssen also ausdrücklich vor der Ampel auf die Fahrbahn – und dürfen nicht einfach (also z. B. auch bei Rot) rechts vor der Ampel auf dem Gehweg abbiegen. Denn dieser ist ist anschließend auch nicht freigegeben. Während einem zuvor von der HBR-Beschilderung (über die Fußgängerfurt) ggf. angestiftete Gehweg-Geisterfahrer entgegenkommen.

Insgesamt ist das hier verkehrsplanerisch sowieso mal wieder purer Dilettantismus – selbst für eine Touristenroute! Besser wäre gewesen, man hätte stattdessen beide Gehwege links vor der Kreuzung freigeben. Über die Fahrbahn kommt man wegen der durchgezogenen Linien der drei(!) Fahrstreifen Richtung Contwig) eh nicht legal nach links auf den „Rosenweg“. Da war wohl mal wieder das Motto: „was nicht passt, wird passend gemacht!“

Warum der „Pirminius-Radweg“ hier laut der Seite „Radwanderland“ überhaupt über die (sehr ruhige, weil extrem rumplige) K 72 / K 3 (und nicht über den nördlich der L 471 verlaufenden Weg zur Contwigerhangstraße) geführt wird, ist mir nicht ganz klar; existiert doch auch in der Zweibrücker Straße in Contwig (trotz meiner Einwände) immer noch eine innerörtliche, gegenläufige Benutzungspflicht des Bürgersteigs per Gemeinsamer Geh- und Radweg!

Ich frage mich ja angesichts derartigen Blödsinns immer wieder, warum sich viele Radfahrer so etwas freiwillig antun – oder auch noch mehr davon (und das dann auch noch benutzungspflichtig) fordern…!?

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