Die L 485, die überwiegend dem landschaftlich sehr reizvollen Tal des Buchbachs folgt, ist zwischen ihrem Beginn an der L 478 (bei Eppenbrunn) und der Einmündung in die L 486 – wie viele andere Kreis-, Landes- und Bundesstraßen im Pfälzerwald – fast gänzlich frei von (benutzungspflichtigen) Radwegen. Aber wie auch in Leimen und in Waldfischbach gibt es (unterhalb des Salzwooger Teufelstischs) einen kurzen Abschnitt, auf welchem die „Gefahrenlage“ wohl so enorm war, dass nur hier unbedingt ein Geh- und Radweg gebaut und mit beschildert werden musste. In beide Richtungen natürlich!
Der Stummel direkt vor der Einmündung in die L 486 verbindet die Forststraße durch das Storrbachtal mit dem ehemalig sogar ebenfalls mit beschilderten Waldweg in Richtung Lemberg. Über die Gründe, diesen nur 220 m kurzen Weg anzulegen, kann man nur rätseln; er ist noch nicht einmal Teil des HBR-Systems. Des Rätsels Lösung: Dieser Stummel sollte über Waldwege mit einem weiteren Stummel bei Salzwoog verbunden werden, was allerdings dann doch nie geschah. Laut Verkehrsstärkenkarte 2015 des LBM verkehren auf dem Abschnitt zwischen der L 486 und Langmühle durchschnittlich nur 512 Kfz (3 % Schwerlastverkehr) am Tag.
Das Beitragsbild zeigt den Beginn des Weges an der Einmündung ins Storrbachtal. Seltsamerweise ist die sogar auf einem recht langen Abschnitt asphaltierte Forststraße durch das Storrbachtal noch nicht einmal als HBR-Route ausgewiesen, obwohl man über den 339 m hohen Pass mit den Namen“Eichertshals“ ins Wolfsägertal / Faunertal oder über den Pass am Stephansberg zurück zur L 485 am Stephanshof oder aber weiter hinauf zur Hohen List gelangt (dann allerdings nur auf Schotter). Man müsste halt auch mal jemanden fragen, der sich auskennt?
Aber zurück zu unserem Stummelchen: das „Vergnügen“ endet nach ein paar Metern schon wieder; immerhin gibt es hier sogar mal eine Querungshilfe:
Nach links geht es auf den wegen meiner Einwände mit
beschilderten (nur teilweise asphaltierten, von der L 486 abgesetzten) Waldweg Richtung Lemberg:
Wer bspw. mit dem Rennrad von der L 486 abbiegt, müsste aber halt wegen des linksseitig aufgestellten mitten durch die Querungshilfe auf das Wegelchen wechseln, um nach 220 m erneut beide Fahrbahnen queren zu müssen. Allerdings (siehe das vorherige Foto auch das Luftbild) hat der LBM (leider, leider) wie üblich auch hier durchgezogene Linien (Zeichen 295 StVO) aufgemalt, weshalb wir das Wegelchen gar nicht legal erreichen können. Ach, wie Schade.

Überflüssig wie ein Kühlschrank in der Antarktis. Und nach § 45 (9) S. 1 StVO ist es hier auch definitiv nicht „zwingend erforderlich“, diesen Stummel mit zu beschildern! Glücklicherweise hatte man darauf verzichtet, bei der Sanierung der L 485 Richtung Langmühle im Jahr 2015 ein Wegelchen neben die schmale Fahrbahn zu bauen. Das wäre wohl auch wegen der Hanglage zu teuer geworden.
Anmerkung: Der Beitrag wurde im September 2019 aktualisiert (zwei aktuellere Fotos und ein Nachtrag mit einem Link zu einem weiteren Beitrag).