Nicht mehr ganz „up to date“ ist der Tabellenwegweiser in der Dreiecks-Insel zwischen der L 486 und der L 487 kurz vor Salzwoog. Wer von Lemberg kommend in Richtung Hinterweidenthal unterwegs ist, erkennt auf dem dort aufgestellten Tabellenwegweiser (Zeichen 434), dass er wohl gradeaus (die L 486 verlassend) nicht weiterkommt, weil hinter dem Zeichen 401 für die B 10 ein
draufgepappt wurde. Das ist aber inzwischen irreführend, da man auch über die L 487 nach Hinterweidenthal und über die K 92 nach Ruppertsweiler gelangt.
Bevor die B 10 in diesem Bereich zu einer vierstreifigen ausgebaut wurde, wurde irgendwann an der Einmündung der L 487 in die B 10 unterhalb des Teufelstischs (dort, wo heute die K 92 in die herabgestufte L 487 einmündet) ein
aufgestellt – weshalb man nun die B 10 nicht mehr in Richtung Hinterweidenthal oder Münchweiler befahren durfte. Wann genau das war, versuche ich demnächst durch eine Einsichtnahme in die verkehrsbehördlichen Anordnungen herauszufinden, da ich wegen des Verkehrsverbots trotz fehlenden Winterdienstes zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein zuletzt bei der KV Südwestpfalz einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt habe. Ich kann mich aber noch dunkel daran erinnern, dass ich auf meinen ersten Rennradtouren (um 2000 herum) u. a. auch hin und wieder den Abschnitt zwischen Ruppertsweiler und Hinterweidenthal befuhr.
Dieses wohl etwas später erfolgte Verbot war aber schon damals ebenfalls grob rechtswidrig, da dem Radverkehr einfach gar keine Alternative angeboten wurde, obwohl sich beispielsweise auch die Asphaltierung des Waldweges um den Handschuhkopf herum angeboten hätte. Jener mündet heute in die nicht minder abenteuerliche HBR-Querfeldein-Piste ein. Eine Umleitung war natürlich auch keine ausgeschildert. Da sollte der Aufkleber hier wohl reichen?
Radfahrer konnten den gesperrten Abschnitt nur großräumig umgehen, indem sie der L 486 über die Salzwooger Wasserscheide zur B 427 folgten und über diese (bzw. den Wieslauter-Radweg) Richtung Hinterweidenthal fuhren. Damals war auch die alternative Route durch das Waschtal Richtung Münchweiler noch gar nicht existent bzw. nicht asphaltiert. Auch auf dem bedeutendsten Abschnitt zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein wurde auf dem vorherigen „Forstwirtschaftsweg“ erst im Jahr 2005 eine Asphaltdecke aufgebracht.
So blieb dem Radfahrer einstmals wirklich nur die L 486 als einzige (ganzjährig) nutzbare Route über das öffentliche Straßennetz von Hinterweidenthal aus in Richtung Pirmasens. Dies hat sich erst vor knapp 2 Jahren durch die Freigabe der K 92 etwas verbessert.
Heute hat der Aufkleber auf dem Wegweiser allerdings keine Berechtigung mehr. Das auf der B 10 mag in Richtung Landau immer noch(!) Bestand haben – man landet aber, wenn man der L 487 hier folgt, nicht mehr vor einem gesperrten Abschnitt. Also weg damit!
Ich würde das Z254, so wie es angebracht ist, jetzt rein auf die B10 beziehen, ansonsten ist die Richtung frei.
Ich ja auch. 😉 Es könnte aber auf Ortsfremde so wirken, als dass sie, wenn sie weiterfahren (wie das früher ja der Fall war) dann in einer Sackgasse landen würden.