Alltagserlebnisse (Teil 94)

Hier kurz und unregelmäßig notiert die (laufend durchnummerierten) mehr oder weniger netten Erlebnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern. Ich bemühe mich auch, die Positiven zu dokumentieren!

Überholmanöver (201)

Im letzten Teil fehlte noch ein Überholer vom 20. Januar auf der teils nur in Feldwegbreite ausgebauten K 4 zwischen dem Stausteinerhof und Kröppen. In Höhe der Kläranlage zog ein Autofahrer an mir vorbei, obwohl die geringe Fahrbahnbreite das ja eigentlich gar nicht zulässt. Da er aber vorher auf mein Tempo herunterbremste und auch einigermaßen Acht gab, mich nicht umzufahren, will ich mal nicht so sein…

Einbahnstraßen (20)

Wie auf Bestellung erwischte ich am 21. Januar in Dahn einen Einbahnstraßenradler. Siehe hierzu den aktualisierten Beitrag zur Brückensperrung in Dahn. 😉

Überholmanöver (202)

Am gleichen Abend ignorierte am Ortsausgang von Winzeln in Richtung Gersbach mal wieder jemand das Zeichen 222 an der kleinen Verkehrsinsel, indem er mich links von dieser überholte. Das gefiel dem Autofahrer dahinter so gut, dass er es dem Cleverle davor einfach nachmachte.

Überholmanöver (203)

Eigentlich wäre es jetzt keine Erwähnung wert gewesen – wenn es nicht grade ein Streifenwagen gewesen wäre, der am 22. Januar auf der B 270 zw. der Biebermühle und Burgalben kurz vorm Beginn des Seitenstreifens auf jeden Fall nicht mit dem empfohlenen Abstand von 1,5 m überholte. Lustig war, dass ich später am Tag auf dem Rückweg auf gleicher Strecke an der roten Ampel an der Biebermühle wieder einen Mercedes-Streifenwagen hinter mir stehen hatte. Vielleicht war es ja derselbe? Jedenfalls durfte ich mit meinem Rennrad ohne Einwände der Rennleitung weiterfahren, auch wenn ich ja „nur“ ein Rücklicht und keinen „Großflächenrückstrahler“ montiert hatte. Insofern waren wir dann wohl quitt! 😉

Überholmanöver (204)

Gar nicht lustig war das, was zwischendurch der Fahrer eines Sattelzugs auf der K 31 zwischen Geiselberg und der B 270 vollführte. Er blieb entlang dieser kurvigen und abschüssigen Straße erst hinter mir, um dann doch etwa hier an mir vorbeizuziehen. Da (natürlich…) doch Gegenverkehr auftauchte, zog er mit seinem Auflieger ziemlich rasch wieder nach rechts, weshalb ich in weiser Voraussicht bremste und ihn so vorbeifahren ließ. An dem Tag waren allgemein viele Polizeifahrzeuge unterwegs – leider nie zur richtigen Zeit am richtigen Ort.

Gehwegradler (58) + Rotlicht (42)

Wenige Gehwegradlersichtungen in letzter Zeit; es ist halt alles, nur keine „Fahrradsaison“. Im Winter fährt nur der „harte Kern“ – und der hält sich (überwiegend…) an die Grundregeln. 😉 Am 24. Januar sah ich dann aber mal wieder gleich zwei Exemplare auf einmal. Der Ablauf war im Grunde derselbe wie am 11. August. Zwei Männer befuhren den rechten Gehweg der B 424 (Ixheimer Straße) in Richtung Bubenhausener Straße. Die Ampel für Rechtsabbieger zeigte derweil Rot. Aber die gilt für Gehwegradler ja nicht… Die beiden fuhren dann weiter in Richtung Stadtmitte – und wechselten auch nicht auf den dortigen „Schutzstreifen“, sondern fuhren einfach auf dem Gehweg weiter über die Brücke – obwohl den alten Kindsköpfen dann auch vier Schüler entgegenkamen, die ausweichen mussten.

Vorfahrt (24)

Um ein Haar die Vorfahrt genommen hätte mir etwas später ein Autofahrer in Böckweiler. Ich befuhr die Vorfahrtstraße L 103 in Richtung Osten und grade an einem Linienbus vorbei, der an der Haltestelle angehalten hatte. Vielleicht hat auch deshalb der Autofahrer, der rechts aus der Hochwaldstraße kam, gar nicht auf mich geachtet, er bremste erst kurz vor der Einmündung ab.

Hupen (66)

Vermutlich war das Hupen eines mir entgegenkommenden Autofahrers mit Neunkirchener Kennzeichen kurz vor der französisch-deutschen Grenze bei Kröppen nicht mal böse, sondern eher als „Anfeuerung“ gemeint, weil es heute ja wieder so grimmig kalt und grau war? Einen tieferen Sinn ergab es jedenfalls keinen.

Vorfahrt (25)

Gegen Ende meiner Tour nahm mir dann noch eine Autofahrerin in Winzeln die Vorfahrt. Ich kam aus der Straße „Im Gehörnerwald„, (jene mit der falschen Sackgassenbeschilderung) die Autofahrerin befuhr von links kommend die Molkenbrunner Straße. Die Grundregel „Rechts vor Links“ muss man ja aber wohl bei Radfahrern nicht unbedingt immer beachten…?

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