Gastronom gegen „Schutzstreifen“

Im Pfälzischen Merkur erschien am 23. Januar 2019 ein Artikel über den „Schutzstreifen“ in der „Alten Ixheimer Straße“ in Zweibrücken. Darin bemängelt der Betreiber einer Pizzeria den 2016 erfolgten Straßenumbau und vor allem den im Rahmen der Sanierung auf der rechten Fahrbahnseite dieser Einbahnstraße aufgemalten „Schutzstreifen“ – auf dem „sowieso keiner fahre“. Außerdem habe er nach eigener Aussage schon fast 1000 Euro Strafzettel bezahlen müssen. Über „Schutzstreifen“ bin ich ja selber nicht glücklich; das damit verknüpfte Parkverbot hingegen halte ich für einen der wenigen grundsätzlich positiven Aspekte dieser Streifen. Nur leider verleiten diese Streifen ja Autofahrer grade dazu, immer wieder rechtswidrig auf diesen zu parken.

Aus journalistischer Sicht ist es einmal mehr bedauerlich, dass dieser Streifen nicht korrekt bezeichnet wird. Stattdessen ist mehrmals von „Fahrradstreifen“ die Rede. Das Erscheinen dieses Artikels passt jedenfalls grade zeitlich wunderbar zu meiner Auseinandersetzung mit der Zweibrücker Straßenverkehrsbehörde. So dürfte dem aufmerksamen Leser sicher auch nicht diese Äußerung der Sachgebietsleiterin entgangen sein, auf die ich in meiner Kommentierung nicht eingegangen bin:

Es gab sogar schon Anfragen den, auch von Ihnen so gelobten, Fahrradschutzstreifen in der Alten Ixheimer Str. wieder zu entfernen, damit man dort parken könnte. Was wir natürlich nicht vorhaben.

Huch! Ja, wie jetzt? Der meckert doch ansonsten dauernd über „Schutzstreifen“ – wie passt denn das zusammen? Die Aussage, dass ich diesen Streifen in der Alten Ixheimer Straße „gelobt“ hätte, ist ein wenig übertrieben. 😉 Wenn man eine Kommunikation mit einer Leiterin einer Behörde startet, ist es strategisch durchaus sinnvoll, bei der ersten Kontaktaufnahme erst einmal vermeintlich Positives (also in Sachen „Radinfrastruktur“: die „kleineren Übel“…) vorwegzuschicken, ehe man die kritischen und negativen Punkte anspricht. So hatte ich die StVB vor allem dafür gelobt, dass die Benutzungspflichten im Stadtkern quasi alle aufgehoben wurden – und ich grade auch deshalb nicht nachvollziehen könne, warum man am Stadtrand immer noch an den blauen Schildern festhält. Die Alte Ixheimer Straße betreffend hatte ich auch eher die „aufgeweitete Radaufstellfläche“ an der Kreuzung  Maxstraße als „innovativ“ bezeichnet, da es die erste ihrer Art war, die mir auf meinen Fahrten begegnete. Und der „Schutzstreifen“ ist mangels Längsparkstreifen dort auch nicht gänzlich sinnlos, da man durch diesen auch problemlos am wegen einer roten Ampel haltenden Verkehr vorbeifahren kann. Was genau ich schrieb, kann ich leider wegen meines Datenverlusts nicht mehr sagen. Vor zwei Jahren war allerdings auch meine Abneigung gegenüber „Schutzstreifen“ noch nicht ganz so stark ausgeprägt wie heute.

Aber zurück zum (autozentrierten) Gastronomen: Wenn ich eine böse Behörde wäre, würde ich bei einer derartigen Anhäufung von vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten ja evtl. mal über die Anordnung einer MPU nachdenken…!? Ohne Führerschein würde ihm dann evtl. in den Sinn kommen, sich ein Lastenrad zu besorgen, welches er auch (solange er keine Fußgänger behindert) kurz auf dem Gehweg abstellen darf.

Außerdem gäbe es doch für diesen Mann viele Alternativen: Das Halten (bis zu 3 min.) ist auf Schutzstreifen ja (im Gegensatz zum Parken) nicht grundsätzlich verboten. Dann muss einfach bei seinen Besorgungsfahrten jemand seiner Angestellten an der Eingangstür warten und das (verderbliche) Zeug möglichst schnell (ohne Behinderung von Radfahrern) aus dem Kofferraum holen. Anschließend kann er ja einen Parkplatz suchen. Ich frage mich in diesen Fällen immer, was für eine seltsame Erwartungshaltung diese Leute haben? Da betreiben die in einer innerstädtischen Durchgangsstraße ein Lokal – und wundern sich, wenn da die Parkmöglichkeiten nun einmal nicht grenzenlos sind? Dann soll der Mann sein Lokal umbauen oder das Nachbarhaus kaufen, abreißen und eine Garage oder einen Parkplatz darauf errichten? Wär doch eine tolle Investition für mehr automobile Kundschaft? Warum soll aber die Öffentlichkeit ihm einen ständigen Stellplatz für sein Kraftfahrzeug garantieren…!?

Die Aussage, dass auf dem „Schutzstreifen“ sowieso keiner fahre, ist allerdings wohl nicht ganz von der Hand zu weisen. 😉 Auch in Zweibrücken sind Gehwegradler nämlich weit verbreitet (hier z. B.). So berichtete ich ja grade erst gestern von zwei Herrschaften, die lieber auf dem Gehweg in Richtung Alte Ixheimer Straße fuhren, anstatt diesen tollen „Schutzstreifen“ zu benutzen. Aber auch ohne diesen Streifen würde garantiert nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt, sondern wie üblich (nicht minder rechtswidrig) mit den rechten Rädern aufgesetzt auf dem Gehweg.

Die Stellungnahmen des Stadtsprechers sind für mich weitestgehend nachvollziehbar. Und es ist auch zu begrüßen, dass die Stadtverwaltung Zweibrücken derartige Ordnungswidrigkeiten auch regelmäßig kontrolliert.

Ein Gedanke zu „Gastronom gegen „Schutzstreifen““

  1. Autofahrende machen sich die Welt, wie sie ihnen gefällt. Leider, leider. Und Verwaltungen „interpretieren“ Aussagen auch gerne mal passend. Wir wurden als Freifunker letztlich in der Presse mit „Auch die Freifunker begrüßen die komerziellen Hotspots“ zitiert 😮 Gesagt, wurde „besser als nichts – Freifunk wäre aber der Idealfall“.

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