Vor einer Weile hatte ich mich ausgiebiger mit dem Thema „Zeichen 250 vor Waldwegen“ befasst. Das gilt im Ergebnis natürlich auch für typische Feldwege. Auch hier wird man in der StVO oder anderen Gesetzen im Grunde keinerlei Rechtsgrundlagen dafür finden, warum (leise und umweltfreundliche) Radfahrer diese Wege nicht befahren dürfen sollten? Aber da sich die Leute in den Straßenverkehrsbehörden diesbezüglich wohl stets an den Beamtendreisatz (vor allem: „Das haben wir schon immer so gemacht!“…) halten, wird halt vor solchen Wegen wie eh und je anstatt eines ein
hingeknallt. Auch wenn in der Pfalz über unzählige Feld- und Waldwege auch touristische Radrouten verlaufen.
Nun hat sich ja wenigstens mal die Verbandsgemeinde Rodalben dazu entschlossen, nicht mehr ungehemmt mit Kanonen auf Spatzen zu ballern und das Netz von Wirtschaftswegen abseits der klassifizierten Straßen für Radfahrer nach und nach zu legalisieren. Auch die Stadtverwaltung Pirmasens ist dbzgl. aus ihrem Tiefschlaf erwacht, wenn auch noch ziemlich schlaftrunken…
Leider ist dem großen Rest der Verbandsgemeindeverwaltungen das Thema weiterhin vollkommen egal. Laut Auskunft der „Fachgruppe Projektplanung & Radwege“ des LBM Rheinland-Pfalz (der für die HBR-Routen verantwortlich ist), seien das nur „Einzelfälle“, man würde aber die zuständigen Behörden darauf hinweisen. Ich vermute mal, dass auch das einfach nur eine Lüge ist. Denn auch wenn inzwischen über 1,5 Jahre seit meinen ersten Hinweisen vergangen sind – es wurde bislang weiterhin kein einziger Feld- oder Waldweg von den zuständigen Behörden legalisiert. Und auch keine dieser Behörden macht auf mich den Eindruck, als hätte der LBM jene darauf hingewiesen.
So hatte ich dann auch am 18. Dezember bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben eingereicht. Grund dafür war die monatelange Untätigkeit in Sachen Legalisierung vor allem der abgesetzten Waldwege entlang der B 270 als auch anderer Kleinigkeiten. Konkreter Auslöser war die Tatsache, dass am neu gebauten Kreisel an der neuen A-62-Anschlussstelle Höheinöd an beiden aus diesem Kreisel herausführenden Feldwegen erneut angeordnet wurden – per Zusatzzeichen nur frei für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr. Hier wurde wegen des Umbaus und der neuen Anschlüsse auf jeden Fall eine neue „Ermessensausübung“ notwendig. Und ich kann mir sehr gut vorstellen, wie intensiv sich der Sachbearbeiter hier um eine ordentliche und nachvollziehbare Begründung in seiner verkehrsbehördlichen Anordnung wohl bemüht haben wird…!
Besonders peinlich für die VG-Verwaltung daran ist, dass der nördliche der beiden Feld- und Waldwege Teil des HBR-Systems ist, ich hatte sogar einen Teil davon letzten Herbst mal kurz am Rande eines Beitrags zu Radwegen ohne Benutzungspflichten vorgestellt. Und natürlich stand da an der K 24 auch schon vor dem Umbau wie üblich ein herum. Der HBR-Schildermast ging bei den Bauarbeiten wohl jedenfalls verloren. Trotzdem wurde auch aufgrund des Umbaus kein Gedanke daran verschwendet, ob jenes vielleicht das falsche Verkehrszeichen sein könnte? Nein, es wurde einfach wie immer ein
hingeknallt! Ohne dabei auch nur einen Gedanken an den Radverkehr zu verlieren.
Da nun schon wieder über ein Monat seit meiner Beschwerde vergangen war, kritisierte ich am 22. Januar einmal mehr die KV Südwestpfalz, dass es nicht sein könne, dass selbst so etwas Simples immer ewig lange dauert. Als ich dann 23. Januar auf meiner Tour den Anstieg von Waldfischbach hinauf in Richtung Höheinöd geschafft hatte, sah ich, dass man immerhin am nördlichen Feldweg ein angebracht hatte. Man teilte mir später mit, dass dies am 15. Januar von der StVB der VG Waldfischbach-Burgalben angeordnet worden sei. Der Weg zwischen der Moschelmühle und der Biebermühle soll ebenfalls per Zusatzzeichen legalisiert worden sein – das werde ich bei Gelegenheit noch überprüfen.
Schön. Leider hielt man es trotzdem nicht für nötig, auch den Feldweg auf der anderen Seite des Kreisels an der K 24 freizugeben:
Dabei eignet dieser sich (wie viele andere Wege dieser Art) eigentlich ganz gut, für Höheinöder Bürger, mit den Kindern ein wenig mit dem Rad spazieren zu fahren. Grade als Kind war ich fast nur auf Feld- und Waldwegen unterwegs. Also schon von Kindesbeinen an ein ganz übler „Kampfradler“ und StVO-Rebell! 😉
Weil´s grad passt, zufällig heute entdeckt:
Am Petronella-Radweg (HBR) wurde an der Kreuzung mit der L544 nördlich von Dierbach Richtung Westen ein neues Z250 angebracht – ohne jegliches Zusatzzeichen. Hier darf also nicht mal mehr der Landwirt zu seinem Acker.
Allgemein scheinen mittlerweile Schilder wohl eher nach Verfügbarkeit als Sinn aufgestellt zu werden. Oder wie ist sonst zu erklären, dass bei uns im (!) Dorf ein Baustellenschild Z123 in Verbindung mit Geschwindigkeitsbegrenzung 50km/h (Z254-50) wurde? (Abgesehen davon, dass es weder hier noch im Nachbarort eine Baustelle gibt.)