Im Beitrag zu den „Schummel-Stummel-Radwegen“ hatte ich auch das kaum 2 m schmale Wegelchen vom Vinninger Ortsausgang bis zum Sportplatz erwähnt. Auch hier ergibt sich schon allein aus der Tatsache, dass dieser Weg nur der Anbindung eben jenen Sportplatzes dient, dass es grade nicht die allgemeine „Gefahrenlage“ auf dieser Landesstraße gewesen sein kann, die zum Bau dieses Stummel-Wegelchens und der damit verbundenen (auch linksseitigen) Radfahrer-Gehwegbenutzungspflicht führte. Der die L 478 hier begleitende Weg ist nur 950 m lang.
Die L 478 ist nebenbei die mit Abstand längste Landesstraße in der Südwestpfalz. Von ihrem Beginn an der saarländischen Grenze bei Hornbach bis zu ihrem Ende bei Sankt Germanshof an der französischen Grenze bei Wissembourg ist diese 68,1 km lang und führt dabei ausschließlich durch dünn besiedelte Gebiete. Auf der gesamten Strecke gibt es auch nur 5 kurze Abschnitte, die mit beschildert wurden; in der Summe sind diese auch nur 2,8 km lang. Vor allem im unteren Teil des Wieslautertals kommt noch der freiwillig benutzbare Wieslauter-Radweg hinzu. Schon das Verhältnis zeigt, dass die Benutzungspflichten dieser Wege insgesamt völlig überflüssig sind.
Links Richtung Bottenbach
Natürlich fehlen am Beginn der linksseitigen Anordnung in Richtung Bottenbach als auch am Ende am Sportplatz die in der Verwaltungsvorschrift vorgeschriebenen „sicheren Querungshilfen“. Es münden auch unzählige Einfahrten für landwirtschaftlichen Verkehr ein. Dass der Weg definitiv keine 2,40 m breit ist, ist schon mit bloßem Auge erkennbar. Laut Verkehrsstärkenkarte 2015 des LBM Rheinland-Pfalz sind auf diesem Abschnitt nur 2.576 Kfz am Tag (2 % Schwerlastverkehr) unterwegs. Also eine typische, schwach befahrene Landesstraße mit zudem hier auch noch sehr übersichtlicher Streckenführung. Da die Strecke in Richtung Bottenbach zudem auch noch ein leichtes Gefälle von rund 15 Höhenmetern aufweist, darf ich hier auf den folgenden 950 Metern nun aber nicht mehr mit 35 bis 40 km/h die Fahrbahn benutzen (Fahrtzeit ca. 1,5 bis 2 Minuten), sondern muss auf das schmale Wegelchen links wechseln. Wenn ich Pech habe, kommt grade Gegenverkehr und ich kann den Schwung, den ich auf der vorherigen Gefällstrecke innerorts (> 20 Höhenmeter) gewonnen hatte, vergessen und darf auf Stillstand runterbremsen, um dieser lebensnotwendigen Gehwegbenutzungspflicht für Radfahrer nachzukommen. Laufen da Fußgänger rum (mit Hunden) oder Radfahrer im Gegenverkehr, sind max. 20 km/h angemessen. Also nur mal als mögliche Erklärung dafür, warum man Rennradfahrer so selten derartige „Radwege“ benutzen sieht.
Rechts Richtung Vinningen
Trotzdem muss man halt auch ab dem Sportplatz bis zum Vinninger Ortseingang unbedingt auf dem schmalen Wegelchen fahren und am baldigen Ende nur 950 m weiter (mit dem Rennrad fährt man diese leicht ansteigende Strecke in 2 bis 2,5 Minuten) grade an einem vorbeifahrendem Verkehr Vorrang gewähren. Auch hier findet sich noch ein uraltes Zeichen 244 – was auch belegt, dass die letzte Verkehrsschau hier bestimmt schon mindestens 20 Jahre her ist.
Lösung gefunden?
Auch dieses Wegelchen steht auf der langen Liste der mangelhaften Radverkehrsanlagen in der Südwestpfalz, die ich von der zuständigen Kreisverwaltung habe überprüfen lassen. Leider kreißte der Berg schier unendlich lange – doch hat man nun scheinbar endlich eine Lösung gefunden, so teilte mir die Kreisverwaltung am 24. Januar per e-mail mit:
Darüber hinaus hat zwischenzeitlich die oberste Verkehrsbehörde in dieser Woche in einem an alle rheinland-pfälzischen Straßenverkehrsbehörden gerichteten Schreiben Möglichkeiten aufgezeigt, zur Zeit benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege umzuwandeln, sodass ein Benutzungsrecht für Radfahrer entsteht, ohne dass sich dieser dem Fußgänger anpassen muss.
Leider hat man mir nicht geschrieben, wie genau diese Lösung aussieht. Die Kreisverwaltung wird jedenfalls nicht umhin kommen, mir endlich Akteneinsicht zu gewähren, damit ich mir auch den Inhalt dieses Schreibens zu Gemüte führen kann!
Aufgrund des Umfangs der notwendigen Abstimmungen sowie der Vielzahl der betroffenen Örtlichkeiten wird dies allerdings nochmals eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Von weiteren Erinnerungen bzw. Sachstandsanfragen bitten wir daher bis zur endgültigen Klärung Abstand zu nehmen.
Die KV Südwestpfalz hat seit den beiden Verkehrssschauen im Herbst 2017 in dieser Sache nachweislich gar nichts getan, außer auf Anweisungen von höherer Stelle zu warten. Man hielt es nicht einmal für nötig, eine weitere Verkehrsschau abzuhalten, die Benutzungspflichten aufzuheben oder Anordnungen von Alternativen vorzubereiten. Und nun solle ich noch einmal eine halbe Ewigkeit warten und möglichst nicht mit ständigen Nachfragen nerven? Das hätten die wohl gerne…! 😉