B 10: Nächste Woche Akteneinsicht

B-10-Radwege im Winter

Ich gehe der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Südwestpfalz schon seit geraumer Zeit auf die Nerven, mir endlich Akteneinsicht bzgl. der Sperrung der B 10 für den Radverkehr zu gewähren. Anfang nächster Woche soll es dann endlich soweit sein, man hat mir 3 Termine zw. Montag und Mittwoch angeboten, jeweils morgens um 9 Uhr. Ein schönes Geburtstagsgeschenk! 😉 Wahrscheinlich werde ich dann (vorausgesetzt, es regnet nicht) gleich am Montag hinfahren und mal schauen, was man damals in die verkehrsbehördliche Anordnung zur Sperrung der B 10 für den Radverkehr hineingeschrieben hat.

Insbesondere bin ich sehr gespannt, ob bei der Ermessensausübung die Alternativen überhaupt eine Rolle gespielt haben. Denn genau dies wurde erst kürzlich vom Verwaltungsgericht Aachen in einem ähnlichen Fall in deutlicher Weise gerügt. Auch interessant wird sein, warum die ja nicht minderschwere „Gefahrenlage“ für Fußgänger oder Mopedfahrer keinerlei Rolle spielte. Es ist ja heute immer noch so, dass Kleinkraftrad- und Mopedfahrer in Richtung Hauenstein keine Möglichkeit haben, den „Forstwirtschaftsweg“ legal zu erreichen, da in Hinterweidenthal an der Einfahrt zur Wartbachstraße Verbot für Fahrzeuge aller Art stehen und nur per Zusatzzeichen Anlieger- und Radverkehr freigegeben ist.

Ebenfalls habe ich gefordert, mir alle Unterlagen und Protokolle zum „Abstimmungsprozess“ bzgl. meines Antrags auf Überprüfung des Verbots zur Verfügung zu stellen. Hier interessiert mich insb. die Stellungnahme eines ADFC-Vertreters, der laut Auskunft der Kreisverwaltung beim Gespräch im Oktober mit dem Vertreter der Landrätin sich ebenfalls dafür ausgesprochen haben soll, dass Verkehrsverbot nicht aufzuheben, obwohl keine ganzjährig nutzbare Alternative vorliegt.

Andere Aktivitäten

Nebenbei lagen kürzlich noch zwei Schreiben von der Bürgerbeauftragten im Briefkasten. Ich hatte bemängelt, dass sich der LBM Speyer beharrlich weigert, mir eine Auskunft darüber zu erteilen, wer den Winterdienst an der für den Radverkehr ebenfalls per Verbot für Radverkehr gesperrten B 10 zwischen Maximiliansau und Karlsruhe über den Rhein als auch auf dem mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschilderten Geh- und Radweg entlang der B 48 zwischen Waldrohrbach und der Kaiserbachmühle leistet und bezahlt. Außerdem wollte ich wissen, warum man einerseits Zeit und Personal hat, um unbedeutende Wegelchen zu streuen und zu räumen, das aber an der B 10 nicht für nötig hielte. Man habe sich an den LBM gewandt, möchte aber erst einmal die Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau abwarten.

Außerdem habe ich von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (Abteilung Kommunalaufsicht) eine Eingangsbestätigung und ein Aktenzeichen erhalten. Ich hatte dort bemängelt, dass die Verbandsgemeinde Hauenstein Winterdienste in Gemeindestraßen leistet, obwohl diese eigentlich gemäß der „Grundsätze 2008“ vom LBM erbracht und vom Bund bezahlt werden müssten.

Auch deshalb läuft parallel eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die VG Hauenstein wegen der mangelhaften Beschilderung, der bis heute fehlenden Widmung für den öffentlichen Verkehr und der fehlerhaften Anwendung des LStrG (insb. § 16) bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, deren Eingang man mir kürzlich auch bestätigt hat. Beim Gespräch hieß es ja noch, man könne sich da wegen der „kommunalen Selbstverwaltung“ nicht einmischen.

Beschilderungserlass

Nebenbei erwarte ich auch, dass man mir im Rahmen meiner zahlreichen Einwendungen gegen Benutzungspflichten einen Einblick in ein laut Auskunft der Kreisverwaltung kürzlich an alle Straßenverkehrsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz erlassenes Schreiben gewährt.

Nun denn: Falls aus der Region zufällig jemand Zeit und Interesse haben sollte, darf er mich gerne begleiten! 🙂

Folgebeitrag

Anordnung zur Sperrung der B 10

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