Wer mit dem Titel nichts anfangen kann, dem sei die Wikipedia empfohlen. Eine durchaus sehenswerte Comedy-Serie! 😉 Doch auch manch deutsches Gartenamt bemüht sich inständig, einen zu unterhalten; wenn auch auf eher lästige, denn lustige Art und Weise!
Damit also nach so vielen blauen Schildern keine farbliche Langeweile aufkommt, widmen wir uns heute mal grünen Exemplaren! Denn auch mit Solchen kann man Radfahrern das Leben schwer machen bzw. jene auf so wunderschöne und selbstverständliche Art diskriminieren. Grade solche beton-grauen Details wie diese sind es dann, die die oftmals nach außen, in farbenfrohen Hochglanzprospekten angepriesene Radfahrer-Freundlichkeit von Städten und deren Verwaltungen zu einem schlechten Witz verkommen lassen. So machte z. B. auch grade das Stadtmarketing der Stadt Pirmasens eine lange Zeit Werbung für das Mieten von Pedelecs, mit denen man den einzigen touristischen Radweg im Stadtgebiet befahren könne.
Auch das Pirmasenser Gartenamt entschloss sich eines Tages, durch das Aushängen einer Parkordnung in einigen Grünanlagen der Stadt das Radfahren pauschal zu verbieten. Wobei – nicht nur das: Man darf in den Parkanlagen generell nicht einmal ein (derartiges) Fahrzeug mit sich führen. Also nix mit mal eben in der Mittagspause in den Park und dort auf einer der zahlreichen Sitzgelegenheiten die Sonne und Ruhe genießen. Man darf sein Rad noch nicht einmal mit hineinnehmen, sondern muss es irgendwo drumherum anschließen. Stellplätze gibt es natürlich keine. Verantwortlich zeichnet die Stadtverwaltung durch den Oberbürgermeister (Matheis).
Nun befasse ich mich ja seit geraumer Zeit mit den Mindestbreiten für benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen an Straßen, die manch Straßenverkehrsamt dann gerne mal sehr kreativ so „auslegt“, dass dann auch mal eben ein halber (oder zur Not auch ein ganzer) Meter fehlen dürfe, ohne dass man da irgendwie davon absehen müsste, auf diese kaum mehr als 1,50 Meter breiten Pfade weiterhin Radfahrer im Gegenverkehr gemeinsam mit Fußgängern(!) verpflichtend einzupferchen! Schaut man sich dann zum Vergleich in den beiden größeren Stadtparks in Pirmasens um, wird wohl manch einer aufgrund der meist 3 Meter breiten Wege ins Schwärmen geraten. Die Wege sind zwar nicht asphaltiert, aber selbst mit Rennrädern vorsichtig befahrbar. Nur darf man das halt grundsätzlich nicht.
Strecktalpark und Dynamikum-Radweg
Der Strecktalpark bspw. ist eins der Aushängeschilder der Stadt Pirmasens. In meiner Kindheit war das Areal noch eine Industriebrache zu Füßen der alten Rheinberger-Schuhfabrik, ehe dort mal ordentlich aufgeräumt und eine durchaus schöne Parkanlage eingerichtet wurde; direkt unter einem der architektonischen Wahrzeichen der Stadt. Irgendwas musste der Park aber verbrochen haben, denn man hat ihn kurze Zeit später aufwändig eingesperrt. 😉 Das hatte aber wohl eher monetäre Gründe, da man den Park so ja dann für die Öffentlichkeit sperren und Veranstaltungen gegen Eintrittsgeld ermöglichen kann (was auch mehrmals im Jahr so getan wird). Man darf dort ziemlich Vieles, die Parkordnung ist da sehr großzügig. Aber das einzig Klassisch-Alltägliche, was dort nicht gestattet ist, ist eben: das Radfahren!
Am Rheinberger beginnt und endet auch der Dynamikum-Radweg, der im Jahr 2014 größtenteils fertiggestellt wurde. Landschaftlich ist er an und für sich sehr reizvoll; leidet aber zugleich an seinem größten Manko: er wurde nicht asphaltiert (auch nicht Abschnittsweise), sondern nur mit einer wassergebundenen Schotterdecke errichtet. Leider hat man zudem beim Unterbau an manchen Stellen experimentiert und wohl auch die rege Tätigkeit der Forstunternehmen ausgeblendet, die regelm. auf vielen Abschnitten des dicht bewaldeten Weges Verwüstungen und Schlaglöcher hinterlassen; die Stadt kommt kaum mit dem Flicken hinterher. Auch Unwetter sorgten an einigen Stellen für regelm. Unterspülungen, weshalb der Weg innerhalb von gut 3 Jahren inzw. an vielen Stellen aussieht, wie ein durchschnittlicher Forstweg halt eben nun einmal so aussieht.
Hier hat die Stadt einmal mehr eine Chance vertan, weil sie nicht konsequent genug (d. h. vor allem Asphalt) geplant hat und ein paar Euro zuviel sparen wollte. Mit Asphalt hätte man z. B. auch durchaus auch im Alltag sinnvolle verkehrliche Routen ermöglicht. Aber das wollte man ja nicht. Wie auch das Führen des Weges durch den Strecktalpark selbst – denn anstatt unter der Mitte des Rundbogenbauwerks durchzufahren, bleibt einem Radfahrer nur ein langweiliges Band am linken Rand, den grauen Metallzaun entlang – „wir müssen leider draußen bleiben!“. Früher stand sogar noch in der Nähe des Parkeingangs in der Fröhnstraße ein Hinweisschild auf den „Deutsch-Französischen Auenradweg“, es wurde aber dann irgendwann abgebaut, als irgendeinem (wohl nach meinem Hinweis) aufgefallen ist, dass hier ja gar keiner Rad fahren darf…

Einzigartig im Stadtgebiet ist die Ergänzung, die man dort unter das Piktogramm gesetzt hat: Denn Kinder unter 12 Jahren dürfen dort dann doch Rad fahren. Dass selbst ihre Kinder dort nicht mehr radeln durften, wurde dann wohl selbst einigen Eltern zu blöd, weshalb jene sich offenkundig schon vor mir beschwerten und dann diese Lockerung erreichten.
Eisweiher-Park und Mountainbikepark Pfälzerwald
Auch am Eisweiher (der zweitgrößten Anlage) ist das Radfahren pauschal verboten. Dort wird es aber besonders absurd, denn es führen Routen des Mountainbikeparks Pfälzerwald hindurch. Bis die 6 Kernstrecken jenes Parks vor ca. zwei Jahren deutlich erweitert werden konnten, mussten die Macher und Planer über Jahre unzählige Kompromisse – vor allem mit den Kommunen, den Forst-, Naturschutzbehörden als auch den anderen Lobbygruppen wie dem Pfälzerwaldverein – schließen. Denn Mountainbiker (und ich bin ja selber einer…) sind im Wald ja nicht sonderlich beliebt; da geht es ihnen nämlich ähnlich wie Radfahrern auf Fahrbahnen. Zudem ist das rheinland-pfälzische Waldgesetz auch nicht sonderlich eindeutig, wo genau man denn mit dem Geländerad überall fahren dürfen soll – oder nicht. Jedenfalls: da viele Köche den Brei verderben, kam meines Erachtens auch nichts Großartiges dabei heraus; für Anfänger interessant – aber an den schönsten Stellen und Wegen geht es fast immer vorbei.
Die Stadt Pirmasens war bei der Erweiterung des MTB-Parks in die Planungen fest mit eingebunden; scheinbar hat man aber vergessen, das Garten- und Friedhofsamt zu informieren. Denn am Parkeingang am Kiesweg (auf dem u. a. die MTB-Route 20 verläuft) steht ja eben auch ein (wenn auch „künstlerisch ver-zensiertes“…) Parkordnungsschild, welches unter Punkt 5 Fahrradfahren (inkl. des Mitführens eines Rades!) ja verbietet; das Piktogramm unten verdeutlicht dies auch noch einmal. Unterhalb des Schildes erkennt man den Wegweiser des MTB-Parks, welcher am Baum im Hintergrund wiederholt wird. Das rote Dreieck ist eine Wandermarkierung des PWV.
Ich hatte auch die Verantwortlichen des MTB-Parks auf diese für Radfahrer nicht wirklich zufriedenstellende Regelung hingewiesen, allerdings schien man sich auch nicht wirklich darum kümmern zu wollen; man lässt also auch von deren Seite die Leute ein wenig im Stich, die da evtl. mal Ärger bekommen könnten.
Diese Wege sind als amtlich genehmigte(!) Routen durch die Wegweiser jedenfalls ausdrücklich(!) dem MTB-Verkehr gewidmet. Nur darf man sie halt mit Fahrrädern leider nicht befahren…! Dann halt das Rad schultern? Ist leider auch verboten.
Amtliche Willkür-Begründungsversuche
Nun hätte mich das alles nicht sonderlich gestört, wenn mir nicht irgendwann, an einem grauen Oktobertag im Jahre 2014, in einem weitgehend leeren Strecktalpark ein Rentner von weitem zugerufen hätte, dass ich abzusteigen und zu schieben hätte. Ja, was ist der Deutsche ohne seine Blockwartmentalität. Hätte er im Auto gesessen, hätte er mich garantiert angehupt. Ich geigte ihm dann lautstark die Meinung, dass ich nicht mal in seiner Nähe war, niemanden gefährdet habe und was ihn denn das überhaupt anginge?
Ich begann anlässlich dieser Unmutsäußerung des Rentners, der sich auf eine mich kriminalisierende Parkordnung berief, eine Konversation mit dem Gartenamt. Zuerst erfuhr ich, dass der Inhalt
zuvor von unseren politischen Gremien abgesegnet
wurde. Da denkt man z. B. an den Stadtrat. Aber dort wurde das Thema lt. Auskunft eines Abgeordneten der Linken gar nicht besprochen. Nun gut. Der Leiter des Amtes (Herr Jankwitz) zu meinen Einwänden:
ich kann ihr Unverständnis überwiegend achvollziehen, jedoch stecken wir als Stadt und damit als für die Verkehrssicherungspflicht Verantwortliche in einem Dilemma: Wir müssen zum Beispiel im Bereich von Spielanlagen (wie am Eisweiher oder im Strecktal) Gefährdungen für spielende Kinder ausschließen. Diese achten im Spiel nicht auf schnell fahrende Radfahrer. Gleiches gilt für mobil eingeschränkte Personen in den Anlagen.
Irgendwie süß, man mag diese Sorge auch nicht einmal für übermäßig konstruiert halten. Aber sie ist es. Es gibt schon grundsätzlich keinerlei wirklichen Grund, für einen radelnden (erwachsenen) Parkbesucher, dort „schnell“ zu fahren, inbesondere dann, wenn Kinder in der Nähe sind. Der Amtsleiter merkt nicht einmal, wie pauschal er Radfahrern allgemein ein unverantwortliches und rücksichtsloses Verhalten unterstellt.
Andererseits wollen wir natürlich das Radfahren möglichst überall fördern. Auch liegen uns Beschwerden älterer Mitbürger vor, die erschrecken, wenn ein Radfahrer schnell vorbeifährt
Ebenfalls süß. Wobei ich das Grundproblem durchaus bestätigen kann; es „erschrecken“ ständig Leute, wenn ich im Wald auf einem Forstweg von hinten kommend an ihnen (mit ausreichend Abstand, gerne auch mal nach einem überhörten „Owwacht!“) vorbeifahre. Es hat da aber bis heute noch keiner einen Herzinfarkt von bekommen. 😀 Im Park selbst würde ich auch nie derart „schnell“ fahren, dass sich irgendwer gar zu Tode erschrecken müsste.
Daher versuchen wir es mit einem Kompromiss: Es wird sicherlich kein Radfahrer im Park angehalten, der mit angemessener Geschwindigkeit fährt. Probleme bereiten immer die Zeitgenossen, die keine Rücksicht auf andere nehmen und gegen die müssen wir uns absichern.
Nun wird es auch juristisch besonders fragwürdig: Man gibt an, dass die Parkordnung in diesem Punkt ja eh nicht unbedingt vollzogen (also auch: überwacht) wird oder werden solle. Man zieht dann rücksichtslose Radfahrer heran, gegen die man sich „absichern“ müsse. Doch inwiefern sichert man sich hier ab…? Man kriminalisiert pauschal eine komplette Gruppe (hier Radfahrer) wegen einzelner, die sich evtl. rücksichtslos verhalten könnten. Diese Außenwirkung, die grade dann aber auch Leute wie den pöbelnden Rentner dazu anstachelt, ggf. selbst für „Ordnung“ zu sorgen, wird nicht mal annähernd bedacht. Das Aufrechterhalten von Rechtsunsicherheit wird gar als „Kompromiss“ bezeichnet.
Da wir selbst das Verbotsproblem erkannt haben, war der erste Schritt die Aufhebung des Fahrverbotes für die Kinder. Hier stufen wir das Gefahrenpotential nicht so hoch ein wie bei Erwachsenen.
Ich verweise auf die Begründung dafür, warum man Gefährdungen von Kindern ausschließen wolle. 😉 Gefährdungen von und durch Kinder scheinen offenbar dann weniger tragisch. Es tut ja auch kaum weh, wenn einem ein Knirps mit dem BMX in die Hacken fährt. Schön ist auch, dass ältere Leute vor radfahrenden Kids dann auch nicht erschrecken. Ich persönlich kann von mir jedenfalls nicht behaupten, als Kind mit unter 12 Jahren ein umsichtiger, vorsichtiger und rücksichtsvoller Radfahrer gewesen zu sein; hätten wir damals sooooo schöne Rennstrecken vor der Tür gehabt…! 😀
Alternativ wäre das Schild „Radfahrer nehmt Rücksicht, bitte langsam fahren“ aus meiner Sicht nicht wirkungsvoll, da eine Überwachung nicht möglich ist. Auch definiert jeder langsam und schnell anders.
Auf diese Definition wäre ich dennoch gespannt. Vor allem, weil ja kurz zuvor erwähnt wurde, dass ein „angemessen“ fahrender Radfahrer nicht angehalten werde. Es geht ja auch nicht um „langsam“ oder „schnell“, sondern: „sicher“. Und das bedeutet z. B., dass man an einem Fußgänger mit 20 Meter Abstand auch noch mit 50 Sachen vorbeirauschen könnte. Habe ich dagegen nur 2 Meter, fährt man halt nicht viel mehr als Schrittgeschwindigkeit, um niemanden zu gefährden. Oder weicht halt einfach etwas auf die Wiese aus!
Daher halte ich die jetzige Lösung für recht unbürokratisch. Demnächst sind auch wieder Abstimmungen mit dem Ordnungsamt geplant. Dort werden wir auch das Thema Radfahren thematisieren.
Vielen Dank für ihre Kritik und mit der Hoffnung auf Verständnis für die Gesamtproblematik.
Es ging dann noch ein paar mal hin und her; mehr, als die Ausflüchte zu wiederholen und mir nach Abstimmung mit dem Baudezernenten final mitzuteilen, dass man an der Regelung nix ändern werde, tat sich nicht mehr.
Dein Freund und Helfer
Eine besonders desillusionierende Erfahrung machte ich Anfang 2015 mit der Polizeiinspektion Pirmasens; meine e-mail-Konversation mit dem (wohl damals seeeehr schlecht gelaunten…) Wachhabenden bot so ziemlich alles, was echte Realsatire ausmacht; man konnte sich in den bestätigten Vorurteilen zu Polizeibeamten förmlich suhlen. Ich wollte dabei eigentlich einfach nur wissen, ob die polizeiliche Unfallstatistik für die Stadt Pirmasens bestätigt, dass von Radfahrern im Stadtgebiet allgemein ein erhöhtes oder überdurchschnittliches Gefährdungspotenzial für Fußgänger ausgehe? Also wie viele Unfälle es zwischen Radfahrern und Fußgängern in den Parks oder allgemein im Straßenverkehr gab. Das Erteilen einer solchen Auskunft wurde mir aber beharrlichst verweigert. Vielen Dank!
Erst zwei Jahre später ergaben sich u. a. wegen des Radwegs bei Hornbach durch Kommunikation mit der örtlichen Polizeidirektion dann wenigstens ein paar Daten und halbwegs brauchbare Aussagen, so z. B. auch diese:
Da der PD Bereich aufgrund seiner Topografie insgesamt nicht das typische „Radfahrerdomizil“ ist, spielt die Risikogruppe der Fahrradfahrer bei der Verkehrsunfallanalyse eine insgesamt untergeordnete Rolle.
Im Großen und Ganzen sind Radfahrer hier in der Gegend für den Rest der Welt nachweislich also: vollkommen ungefährlich. Schon allein deshalb, weil es kaum welche gibt. Trotz all meiner Einwände hat das Gartenamt zwischen meinen erstmals formulierten Einwänden im Herbst 2014 und heute aber die Verbotszonen noch deutlich ausgeweitet.
So sieht sie halt aus, die großartige Radverkehrsförderung der Stadt Pirmasens.
Ordnung muss sein! Egal, ob weit und breit niemand zu sehen ist, keine Gefahr -für was auch immer- besteht oder gar die Anordnung sinnvoll ist. Ordnung muss sein! So mag es der Teutsche Michel!
Vielleicht langweilen sich viele auch und werden Hobby-Blockwart. Wer weiß. In der Großstadt gibt es derlei Versuche auch immer wieder. Beispielsweise den berühmten Hausmüll-Beobachter, der darauf achtet, das ja jeder seinen Müll ordnungsgemäß entsorgt oder aufpasst, dass sich kein Gauner (womöglich gar Zigeuner!!!!) daran zu schaffen macht! In dem riesigen Gewusel geht das zum Glück schnell unter. Ohne tolerantes Denken und ein wenig Entspanntheit bekommt man in der Großstadt ansonsten sofort einen Herzinfarkt. 😉
P:S: Glückwunsch zum eigenen Blog!
Hallo epikur, Merci für die Glückwünsche.
Das hat meines Erachtens auch viel mit Privilegiendenken zu tun; man also etwas vermeintlich exklusiv hat, was man anderen wiederum nicht gönnt. Wenn die sich das dann einfach nehmen, verliert das eigene Privileg an Wert. Neid – nach unten! Im Großen erkennst das dann auch in so Sachen wie der Flüchtlingsfeindlichkeit wieder.
Zudem ist die Sache da ein unschönes Beispiel dafür, wie man bestimmte Konflikte erst schafft / provoziert, denen ohne derartige Anlässe (wie z. B. ein überflüssiges grünes Schild) gar jede Grundlage fehlen würde. Der Rentner darf sich gerne drüber aufregen, wenn wirklich mal ein zweirädriger Idiot mit 20 Zentimetern Abstand von hinten an ihm vorbeirauschen würde. Was ich für extrem unwahrscheinlich halte. Aber so…? Nicht!