Im Beitrag zur verkehrsbehördlichen Anordnung zur Sperrung der B 10 für den Radverkehr hatte ich beiläufig erwähnt, dass zwischen Hauenstein und Wilgartswiesen bis heute überhaupt gar kein Radweg existiert und Radfahrer deshalb einen weiten Umweg über die Hauensteiner Ortsmitte und die K 38 fahren müssen, wo man jene dann auch noch auf ein extrem schmales Wegelchen schickt, auf dem an der Bahnunterführung zudem auch noch die einzige Radfahrer-Bettelampel im gesamten Landkreis steht. Leider sind mir aus der Lokalpolitik bislang keine Initiativen bekannt, diese Lücke endlich zu schließen.
Ebenfalls bezeichnend für den Stellenwert des Radverkehrs in der Region ist, dass selbst im Rahmen anderer Projekte sich perfekt bietende Gelegenheiten stets ungenutzt bleiben. So rollen zwischen dem Bahnhaltepunkt Hauenstein-Mitte und der B-10-Anschlussstelle Hauenstein seit einiger Zeit die Bagger. Dort entsteht nämlich ein neues interkommunales Gewerbegebiet „Wilgartswiesen-Hauenstein“. So wird dort bald auch eine neue 9 m breite, ca. 800 m lange Zufahrtsstraße parallel zur Queichtalbahn entstehen, welche in der Nähe des Haltepunkts per Wendekreis enden wird. Es ist von dort aus noch eine 6,5 m breite Durchfahrt zum Haltepunkt vorgesehen, welche allerdings wohl für Lkw gesperrt werden wird. Weitere Informationen inkl. des Bebauungsplans finden sich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde.
So würden nach der Fertigstellung der Straße vom Bahnhaltepunkt aus nur noch schlappe 750 m fehlen, um einen vorhandenen Forstweg entlang der Bahnstrecke zu asphaltieren, freizugeben und diesen mit einem bereits asphaltierten Parallelweg an der K 56 bei Wilgartswiesen zu verbinden. Radfahrer, die dem Verlauf der B 10 (in Richtung Annweiler und Landau) folgen, müssten dann nicht mehr die mindestens 3,6 km lange Strecke mitten durch Hauenstein fahren, sondern wären bereits nach ca. 2,5 km an der Einmündung der K 38 in die K 56 angelangt. Das ergibt eine Ersparnis von 30 % der Wegstrecke. Außerdem würde vor allem in Richtung Pirmasens die relativ steile Rampe über die Speyerstraße entfallen.
Eigentlich ist der Bund hier meiner Ansicht nach gem. § 7 (2a) FStrG auch verpflichtet, einen derartigen Radweg anzulegen, denn die B 10 ist ja auch auf diesem Abschnitt per dauerhaft für den Radverkehr gesperrt:
Macht die dauernde Beschränkung des Gemeingebrauchs durch die Straßenbaubehörde die Herstellung von Ersatzstraßen oder -wegen notwendig, so ist der Träger der Straßenbaulast der Bundesfernstraße zur Erstattung der Herstellungskosten verpflichtet, es sei denn, dass er die Herstellung auf Antrag des zuständigen Trägers der Straßenbaulast selbst übernimmt.
Der Ausbau des Weges zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein zwischen 2004 und 2005 erfolgte damals wohl auch auf einer ähnlichen Rechtsgrundlage; obwohl es vom Bund nur einen Zuschuss von 25 % gab. Da von der allgemein ziemlich bockigen VG Hauenstein in dieser Hinsicht wohl eher keine Initiative zu erwarten ist (außerdem ist unklar, wem der Forstweg dort gehört bzw. wer für jenen die Baulast trägt), werde ich dann demnächst die Ministerien in Mainz und Berlin selber anschreiben und den Ausbau und die Umwidmung des Forstweges anregen. Selbstverständlich wäre dann auch auf diesem neuen Radweg Winterdienst zu leisten.
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