Freigabe der Husterhöh-Brücke

Husterhöhbrücke

Tja. Da wünscht man sich ein einziges Mal Gemeinsamer Geh- und Radweg – und was kriegt man am Ende? Natürlich Gehweg Radverkehr frei! Schon im ersten Gespräch mit dem Leiter der Pirmasenser Straßenverkehrsbehörde ging es um die Freigabe der Brücke über die B 10 auf der Husterhöhe, zwischen Husterhöhstraße und Kantstraße bzw. „Am Wasserturm“. Leider war diese unmittelbar nach ihrem Bau Verbot für Fahrzeuge aller Art mit beschildert worden. Warum auch immer, ist sie doch mindestens 3 m breit und beleuchtet. Auch Kinder, die die Husterhöhschule besuchen wollten, hatten halt Pech und mussten schieben.

Vor allem während der Sperrung der Rodalber Straße (L 482), als im Zuge der Verbreiterung der B 10 auf vier Fahrstreifen ein neues Brückenbauwerk notwendig wurde, habe ich jene Brücke immer ohne schlechtes Gewissen auch mit dem Rad als Alternative benutzt. Und laut Heatmap fuhren da so oder so schon immer Radfahrer drüber.

Als ich gestern mein neues MTB abgeholt hatte, ignorierte ich dann auch mal wieder das leider immer noch an der Einfahrt „Am Wasserturm“ stehende und nur Anliegerverkehr erlaubende Verbot für Fahrzeuge aller Art und fuhr in Richtung der Brücke. Leider ist die Pirmasenser Straßenverkehrsbehörde bzw. das Tiefbauamt in dieser Angelegenheit immer noch äußert träge. So fiel mir dann von weitem auf, dass da nun was Blaues hängt. Die „Euphorie“ wich aber schnell der Ernüchterung – hatte man dort doch eben nur eine Gehwegfreigabe, denn einen gemeinsamen Geh- und Radweg angeordnet. Diese Beschilderung bedeutet für Radfahrer halt (laut herrschender Meinung): Schrittgeschwindigkeit. Und die Notwendigkeit dafür zweifle ich stark an. Insbesondere regt mich das auf, weil ich mir zu 100 % sicher bin, dass man mir beim zweiten Treffen mündlich zusicherte, dort mit Gemeinsamer Geh- und Radweg zu beschildern.

Leider weist die gegenwärtige Beschilderung auch die üblichen Mängel auf; so ist die Freigabe von der Kantstraße aus im Grunde gar nicht erreichbar, da man jene nur über den (nicht freigegebenen) Gehweg erreichen kann. Natürlich darf man als Radfahrer aus diesen Gründen auch Gehwege queren – aber wegen einer Gabionenwand ist das dort meines Erachtens kein „queren“ mehr, sondern das Befahren eines (nicht freigegebenen) Gehwegs.

Husterhöh-Brücke

Von der Straße „Am Wasserturm“ kommend:

Husterhöh-Brücke

Der Poller gehört übrigens rot-weiß angemalt und mit Reflektoren versehen:

Kommen wir nun zu einer weiteren Pirmasenser Unsitte: Das Aufstellen von überflüssigen Schildern mit viel zu vielen Zusatzzeichen. Wenn in Pirmasens einzelne Gehwegfreigaben oder Geh- und Radwege enden, dann markiert man das nicht einfach mit einem Gehweg, sondern mit Gehweg Radverkehr frei und „Ende“ (ein weiteres Beispiel aus der Zweibrücker Straße). Man hielt es auch hier für unbedingt notwendig, das bauliche Ende des in die Husterhöhstraße einmündenden Weges auszuschildern. Das ist jedoch vollkommen überflüssig – und somit ein Schilderwald-Paradebeispiel. § 39 (1) StVO besagt:

Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

Auch aus § 45 (9) S. 1 StVO ist die Ausschilderung eines „natürlichen“ Endes eines eigenen Verkehrswegs grade nicht zwingend erforderlich:

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.

Nun ja. „Sicher ist sicher“…!?

Husterhöhbrücke

Fahren wir von der Husterhöhstraße in Richtung Wasserturm / Kantstraße, ist halt leider auch nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt:

Husterhöhbrücke

Man erkennt, dass dort wegen der Lärmschutzwand eine Verschwenkung folgt, wieder mit unsichtbarem Poller:

Husterhöhbrücke

Die Brücke hat in diese Richtung ein leichtes Gefälle:

Husterhöhbrücke

Und am „Ende“ müssen wir halt für die letzten paar Meter absteigen und schieben:

Husterhöhbrücke

Da werden die Straßenverkehrsbehörde als auch das Tiefbauamt nicht umhin kommen, nochmal tätig zu werden. Ich finde es eh absurd, dass beide Zufahrten zu dieser Brücke aus Norden wegen der immer noch stehenden Verbot für Fahrzeuge aller Art auch für Radfahrer gesperrt sind und diesen diese „halbe“ Freigabe daher auch nix bringt. Was ist bitteschön so schwer daran, endlich alle Anliegerstraßen in Pirmasens mit Verbot für Kraftfahrzeuge zu beschildern?

Es ist jedenfalls schade, dass auch in Pirmasens trotz vieler Hinweise und Gespräche immer noch nix auf Anhieb funktioniert. Stadt und Kreis bräuchten halt einfach endlich einen engagierten Radverkehrsbeauftragten…! 😉

Ein Gedanke zu „Freigabe der Husterhöh-Brücke“

  1. Ja. Das ist in einer 30er-Zone. Die endet dort aber nicht, sondern geht in eine andere 30er-Zone über. Um zu verhindern, dass auch Motorradfahrer über die Brücke fahren, braucht es hier eine Regelung. Z 240 hätte hier eben am Besten gepasst.

Schreibe einen Kommentar