Das Gelterswoog-Wegelchen

Querungshilfe

Auf meiner heutigen Tour in Richtung Kaiserslautern befuhr ich anfangs mal wieder durchgehend die fast komplett radwegfreie B 270 bis Hohenecken, wo ja demnächst in Richtung Kaiserslautern neues Gemeinsamer Geh- und RadwegUngemach droht. Der Gelterswoog ist ein beliebter Badesee mit Campingplatz. Zwischen dem südlichen Ortsausgang von Hohenecken und der Einmündung der L 472 gibt es in südlicher Richtung ebenfalls einen (auf dem 1. Abschnitt linksseitigen) Gemeinsamer Geh- und Radweg, der zwischenzeitlich ein Mal per Ampelanlage die B 270 kreuzt.

Jene scheint sich wohl auch nur einzuschalten, wenn jemand die Drücker bedient. So kann man wenigstens ohne ein Rotlicht zu missachten und ohne Warten die Seite wechseln, wenn grade keiner kommt. Man muss aber anschließend eben noch weitere 800 m auf teils stark beschädigtem Rumpel-Asphalt bis zur Einmündung der L 472 am Seehotel zurücklegen.

In Richtung Hochenecken

Wer hingegen aus südlicher Richtung angefahren kommt, dem wird wenigstens das Geistergehwegradeln erspart, denn man muss erst ab der Ampelanlage auf das nur ca. 2 m schmale Wegelchen wechseln.

Wegelchen

Welches während der Vegetationsperiode dann auch gerne von den sprießenden Hecken eingeengt wird. „Hohen-Hecken“ quasi. 😉

Hohen-Hecken

Dieser nördliche Abschnitt ist übrigens auch noch nicht soooo alt – warum wurde aber auch dort einmal mehr nicht die vorgeschriebene Breite von 2,40 m realisiert? VwV zu § 2 StVO, Rn. 37:

Voraussetzung für die Anordnung ist, dass die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;

Die ERA 2010 verlangen bei solchen Wegen für das Regelmaß wenigstens noch 10 cm mehr. Was hier übrigens auch nicht durchgehend eingehalten wird, ist der „Sicherheitstrennstreifen“ von 1,75 m. Wie auch, es war ja auf der Ostseite kein Platz mehr, da es dort steil die Böschung runtergeht. Man hätte ja bspw. auch auf der anderen Fahrbahnseite in Richtung Gelterswoog meinetwegen einen Seiten- oder Radfahrstreifen anlegen können. Aber wozu, wenn man Radfahrer ganz einfach per linksseitigem Gemeinsamer Geh- und Radweg zum Geistergehwegradeln zwingen kann?

Viel bringt die Nutzung des Stummels sowieso nicht, denn nach 800 m erreicht man schon wieder das Ende dieses Wegelchens an der Abzweigung der K 3 nach Hohenecken. Dort hat man sich wohl auch wieder gar keine Gedanken darum gemacht, wie Radfahrer, die gerne auf der B 270 bleiben würden, wieder auf die Fahrbahn zurückkommen. Denn dort fehlt eine Furt. Kleine Vorfahrt gewähren stehen aber ausnahmsweise auch mal nicht herum. Wenn wir dann vom ein- und ausfahrenden Verkehr nicht überfahren wurden, müssen wir zur Rückkehr auf die B 270 auch noch ein Stop-Schild beachten.

Ende Hochenecken

Meinetwegen kann man sowas bauen; sollen ja auch Fußgänger, Rentner und Kinder im Sommer auf dem Rad zum Badesee kommen. Gemeinsamer Geh- und Radweg dranstellen muss aber auch hier nicht sein. Vor allem nicht linksseitig!

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