An der Schelermühle im Felsalbtal wird ein neues Wasserwerk gebaut. Da dort der „Dynamikum-Radweg“ vorbeiführt, steht an der Baustelle ebenfalls seit geraumer Zeit eine Kombination aus einem Zeichen 123, einem und einem „Radfahrer absteigen“. Auch diese Abschnitte darf man ja generell erst seit Kurzem legal mit Fahrrädern befahren, da die Stadt Pirmasens inzwischen auch dort die alten
durch
ersetzt hat.
Die seltsame, wohl vom Bauunternehmer aufgestellte Schilderkombi steht erst hinter dem diesen Weg nur für Kfz sperrenden . Also wird damit genau genommen der gesamte Weg dahinter wieder für Radfahrer gesperrt – auch über die Baustelle hinaus. Man könnte zwar auf die Idee kommen und argumentieren, dass die (sowieso aberwitzige) Aufforderung, sich in einen Fußgänger zu verwandeln und das Rad zu schieben durch die Kombination mit einem Gefahrzeichen nur für den Abschnitt entlang des Bauzaunes gilt.
Das widerspricht aber diesen Verkehrsverbotszeichen im Sinne des Abschnitts 6 der Anlage 2 zur StVO, lfd. Nr. 26:
Ge- oder Verbot: Die nachfolgenden Zeichen 250 bis 261 (Verkehrsverbote) untersagen die Verkehrsteilnahme ganz oder teilweise mit dem angegebenen Inhalt.
Die Regelung, ein Streckenverbot mit einem Gefahrzeichen zu kombinieren, ist laut Abschnitt 7, lfd. Nr. 55 auf Überholverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen beschränkt:
Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, (…) wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.
Tja, dann müssen Radfahrer halt wohl mal wieder von dort aus mindestens bis nach Niedersimten schieben. Aber das sind wir dort ja schon gewöhnt. 😉
An und für sich ist das also mal wieder totaler Blödsinn; neben dem Bauzaun ist mindestens zwei Meter Platz. Also mehr als an einigen straßenbegleitenden . Das Gefahrzeichen „Arbeitsstelle“ würde dicke ausreichen.
Es ist mir immer wieder unverständlich, wie solche Baustellenbeschilderungen zustande kommen. Für jede Baustelle im öffentlichen Bereich ist ein Verkehrszeichenplan zu erstellen und genehmigen zu lassen. Vielleicht kannst Du ja mal beim Amt danach fragen…
Schon erledigt. 😉
Im Verkehrsportal hab ich vor einer Weile gelesen, dass das die Baufirmen (vermutlich der Praktikant oder der Azubi im 1. Lehrjahr…) selber machen; die Behörden machen da ungeprüft einen Stempel drauf. Kontrolliert wird das sowieso nicht; höchstens dann, wenn sich Querulanten wie ich drüber beschweren.
Bei mir hatten die noch immer was zu meckern. Mittlerweile mache ich Verkehrszeichenpläne nicht mehr selbst, sondern beauftrage eine Absperrfirma.
Allerdings gibt’s bei uns im Dorf momentan die Kombi „Baustelle“ mit Tempo 50 (innerorts).
Vermutlich hattest du in diesen die Interessen des „echten Verkehrs“ nicht ausreichend gewürdigt? 😉 „Absperrfirmen“ – was es heutzutage nicht alles gibt.