Die zahlreichen Behörden stümpern ja bei der Beschilderung von Radwegen und der Anordnung von Benutzungspflichten regelmäßig viel an amüsantem Blödsinn in die Landschaft. In den meisten Fällen freue ich mich drüber – denn dann habe ich auch mehr als genügend rechtlich relevante Gründe, viele Wegelchen nicht benutzen zu müssen. Ein schönes Beispiel dafür ist auch der knapp 900 m lange Geh- und Radweg entlang der L 478 zwischen Fischbach bei Dahn und dem Saarbacherhammer (einem Badesee mit Campingplatz).
Diesen zeichnet aus, dass man den 1. (rechtsseitigen) Abschnitt des schmalen Wegelchens in Richtung Fischbach nur benutzen muss (oder darf), wenn man über die K 43 aus Richtung Ludwigswinkel angefahren kommt. Denn wer die L 478 durchgehend befährt, bekommt das
gar nicht zu Gesicht; darüber hinaus gibt es von dort aus auch keine Auffahrtmöglichkeit. Es wäre mal interessant, ob die Polizei oder ein Gericht in solchen Fällen dem ortskundigen Radfahrer es vorwerfen würde, nicht in die K 43 abgebogen und auf den Weg aufgefahren zu sein…!?
Wie dem auch sei – nur wer über das ebenfalls sehr schmale, linksseitige Wegelchen aus Richtung Ludwigswinkel angefahren kommt, erkennt gegenüber das eine Radwegbenutzungspflicht auslösende . Es ist sogar ein „Neues“:
In der Gegenrichtung (nach Ludwigswinkel) steht hingegen noch ein Zeichen 244 der StVO von vor 1992. Was darauf hindeutet, dass dort auch schon mindestens so lange keine Verkehrsschau mehr stattfand. Das erklärt auch den Zustand des Weges, der u. a. auch durch einige Wurzelaufbrüche beschädigt wurde. Jenes Wegelchen wäre auch mal einen eigenen Beitrag wert.
Fahren wir allerdings weiter in Richtung Fischbach, dürfen wir ab der Querung (zur Abwechslung mal mit „kleinen“ ) den linksseitigen Parallelweg als Radfahrer nicht mehr benutzen, weil dort eben ein linksseitiges
fehlt.
Das gilt umgekehrt natürlich genauso – ab der Querung ist in Richtung Saarbacherhammer das (dann linksseitige) Wegelchen tabu. Das interessiert von den Radtouristen natürlich niemanden; schließlich hängen da ja wie üblich HBR-Wegweiser rum. Trotzdem wurde genau dort erst vor einer Weile ein MTB-Kollege angehupt. 😉
Man sieht: Eine kerzengerade (erst vor kurzer Zeit – im Gegensatz zum Wegelchen – neu asphaltierte) Straße mit sehr wenig Verkehr. Eine Radwegbenutzungspflicht ist dort also völlig unnötig. In der Gegenrichtung findet man übrigens am Fischbacher Ortsausgang wieder ein uraltes Zeichen 244 von vor 1992. Angelegt wurden diese Wege sowieso nur für die Touristen.
Siehe auch
Pressemeldung der PD Pirmasens vom 27. August 2021:
Verkehrsunfall mit schwerverletztem Fahrradfahrer
Fischbach bei Dahn (ots)
Am Freitag, den 27.08.2021 ereignete sich gegen 14:40 Uhr ein Verkehrsunfall mit schwerverletztem Fahrradfahrer. Ein 44-jähriger PKW-Fahrer befuhr die L478 aus Richtung Ludwigswinkel kommend in Richtung Fischbach. Ein 76-Jähriger befuhr mit seinem Pedelec den zur L478 parallel verlaufenden Radweg ebenfalls in Richtung Fischbach. Zwischen der Abfahrt Saarbacherhammer und dem Fjordpferdehof kreuzt der Radweg die L478. Beim Queren der Fahrbahn missachtete der 76-jährige Fahrradfahrer das dortige Stoppschild. Der PKW-Fahrer versuchte auszuweichen, konnte einen Zusammenstoß allerdings nicht mehr verhindern. Der Fahrradfahrer wurde vom PKW erfasst und erlitt durch den Zusammenstoß schwere Verletzungen. Er wurde nach medizinischer Erstversorgung mit einem Rettungshubschrauber in die BGU Ludwigshafen verbracht. Das Pedelec des 76-Jährigen wurde total beschädigt. Am PKW waren die Frontscheibe, die Motorhaube sowie die Stoßstange beschädigt. Die L478 war für die Dauer der Unfallaufnahme mehrere Stunden vollständig gesperrt. |pidn
Dieser Weg ist seit geraumer Zeit unbeschildert – und daher auch kein „Radweg“ mehr.