Seit geraumer Zeit befinden sich in der Liste der aktuellen Planfeststellungsverfahren des LBM Rheinland-Pfalz auch die Pläne für den Bau eines neuen gemeinsamen Geh- und Radweges entlang der B 38 zwischen Schweigen-Rechtenbach und Oberotterbach. Da die Dokumente nicht ewig im Netz bleiben, würde ich den Interessierten wie immer empfehlen, jene herunterzuladen und auf der eigenen Festplatte zu sichern. Wie nicht anders zu erwarten, hält sich auch hier (wegen der meist damit verknüpften Benutzungspflicht) meine Begeisterung über den Bau eines weiteren einseitigen Zwei-Richtungs-Wegelchens daher auch in Grenzen.
Beschreibung
Jener Weg beginnt laut Übersichtslageplan (Unterlage 3) ein Stück hinter dem Ortsausgang von Schweigen-Rechtenbach an der Einmündung der K 27 in die B 38 (siehe auch Unterlage 5, Nr. 1). Allerdings können Radfahrer nicht einfach von der B 38 auf den neuen Geh- und Radweg auffahren, denn jene müssen erst in einem ca. 20 m weiten Bogen in die K 27 einfahren und jene dann nach links überqueren. Die dafür eigentlich in der Verwaltungsvorschrift zu § 2 StVO, Rn. 36 vorgeschriebene Querungshilfe fehlt. Da der 2,5 m breite Weg aber bereits hier deutlich von der B 38 abgesetzt und nur über die Einfahrt in eine andere Straße erreichbar ist, würde ich hier so oder so eine Benutzungspflicht abstreiten. Das wird auch aus der Gegenrichtung deutlich: um überhaupt zur B 38 zurückkehren zu können, muss man vorher noch zusätzlich den querenden Verkehr der K 27 beachten.
Im Folgenden verläuft der Geh- und Radweg zwischen Baukilometer 0,1 und 0,325 dann in einem erst einmal abnehmenden Abstand von ca. 4,9 bis unter 4 Metern zur B 38; zusätzlich getrennt durch einen dazwischenliegenden Entwässerungsgraben, leicht oberhalb der Fahrbahn. Südlich davon soll wegen der angrenzenden Weinreben jeweils ein Wendestreifen wohl für die schmalen, in Weinbergen eingesetzten Traktoren angelegt werden (siehe auch Unterlage 5, Nr. 2).
Abgesetzter Abschnitt
Etwa bei Baukilometer 0,41 trifft der neue Geh- und Radweg auf eine Einmündung eines Wirtschaftsweges. Er hat sich dort auch wieder bis auf 4,97 m von der Fahrbahn entfernt. Mir scheint, man achtet beim Radwegbau wohl hin und wieder ziemlich genau darauf, die 5-Meter-Grenzen einzuhalten? Siehe hierzu auch VwV zu § 9 StVO, Rn. 8:
Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.
Jedenfalls verlässt dieser Geh- und Radweg anschließend die B 38 deutlich und führt zwischen Bau-km 0,45 und 0,55 über einen auch für landwirtschaftlichen Verkehr vorgesehenen, neu anzulegenden, 3 m breiten Weg. Dieser wird über die weitere Einmündung eines weiteren Wirtschaftswegs hinaus auf einem bereits vorhandenen Wirtschaftsweg fortgeführt (siehe auch Unterlage 5, Nr. 3).
Bedarfsampel in Oberotterbach
Diese abgesetzte Führung wird auch zwischen Bau-km 0,55 und 0,9 beibehalten (Unterlage 5, Nr. 4). Von diesem Weg zweigen weitere Wirtschaftswege ab. Vor dem eigentlichen Ortseingang von Oberotterbach wird der Radverkehr dann direkt über die für den Durchgangsverkehr gesperrte, ein deutliches Gefälle aufweisende Weißenburger Straße geführt. Hier verlief vor dem Bau der beiden Mini-Ortsumgehungen noch die B 38 direkt durch den Ort. An der Einmündung der Weißenburger Str. in die Weinstraße wird es dann wieder komplizierter (Unterlage 5, Nr. 5). So soll an deren Ende auf der Ostseite der Fahrbahn ein 2,45 bis 2,66 m breiter Geh- und Radweg angelegt werden, der bei Bau-km 1,24 an einer Bedarfsampel endet und wohl über einen 1 m schmalen „Schutzstreifen“ auf die Fahrbahn geführt werden soll.
Die Bedarfsampel wird hauptsächlich wegen des in Richtung Süden fahrenden Radverkehrs angelegt. Radfahrer werden auf einen 2,03 m schmalen Bürgersteig aufgeleitet und sollen dann anschließend innerorts auf dem bereits erwähnten Geh- und Radweg linksseitig in Richtung Weißenburger Straße fahren – und dort somit jene Straße erneut queren! Für mich eine völlig inakzeptable und die Vorgaben der VwV missachtende Planung. Benutzungspflichtig ist das am Ende wegen fehlender Stetigkeit (keine 50 m) so oder so nicht. Hier hätte meines Erachtens an der Einmündung zur Weißenburger Straße eine geschützte Linksabbiegespur für Radfahrer völlig ausgereicht.
Durch die Gassen Oberotterbachs
Dass diese Planung überwiegend touristisch motiviert ist, wird auch beim Blick auf die Unterlage 5, Nr. 6 deutlich. Der Radverkehr in Richtung Norden wird bis Bau-km 1,534 auf der Fahrbahn geführt. So, wie das ja eigentlich sein soll. In Richtung Süden will man aber den Radfahrern unbedingt noch ein paar Meter Fahrbahn ersparen und führt jene aus der Unterdorfstraße (K 25) heraus an der südlichen Querungshilfe vor der Einmündung der Oberdorfstraße auf einen schmalen, verwinkelten Gehweg, der zum „Geh- und Radweg“ umgewidmet wird. Bei Bau-km 1,485 wird der Radverkehr dann wieder per Sperrflächen-Markierung mit anschließendem Schutzstreifen-Stummel auf die Fahrbahn zurückgeführt (um dann recht bald wieder an der erwähnten Bedarfsampel anzukommen).
Den wesentlichen Grund für diese äußerst umständliche Führung findet man in der Unterlage 5, Nr. 7. Denn Radfahrer sollen laut Übersichtslageplan in beiden Richtungen erst einmal einen Bogen über die K 25, die Friedhofstraße und die Hintergasse fahren. Wo dann ein teils keine 2 m schmaler Fußweg in Richtung B 38 ausgebaut und zum Geh- und Radweg umgewandelt werden soll.
Oberotterbach in Richtung Bad Bergzabern
Besonders ärgerlich wird es wieder am nördlichen Ortsausgang von Oberotterbach – denn dann wird wieder ein straßenbegleitender, nur 2,5 m schmaler Geh- und Radweg angelegt, der auch unterhalb der Fahrbahn liegen wird. Anstatt wie am südlichen Ende die Trasse der ehemaligen B 38 zu nutzen (die übrigens nicht einmal für Radfahrer freigegeben ist), wird wegen der anschließenden (überflüssigen) touristischen Kreuz- und Quer-Führung von Touristen anderen Radfahrern das Leben unnötig schwer gemacht. Laut Unterlage 5, Nr. 8 verlässt der Geh- und Radweg die B 38 im weiteren Verlauf teilweise um etwas mehr als 6 m – er wird dort hinter den Mandelbäumen (siehe Beitragsbild) verlaufen. Außerdem beträgt das durchschnittliche Gefälle dort rund 5 % – was laut ERA 2010 schon ein Ausschlusskriterium für gegenläufigen Radverkehr als auch Mischverkehr mit Fußgängern ist. Ich hätte schon allein aufgrund der mir entgegenschießenden Zwangs-Geisterradler keine Lust, hier auf dem nur 2,5 m schmalen Weg rechtsseitg berghoch fahren zu müssen. Es sind zu allem Überfluss auch noch die Einfahrten zu mehreren Wirtschaftswegen zu überqueren, die recht häufig verdreckt sind.
Die straßenbegleitende Weiterführung des Weges vom Bau-km 2,0 bis zu seinem Ende bei Bau-km 2,9 in Höhe eines gegenüber gelegenen Parkplatzes (Unterlagen 5, Nr. 9 bis 11) ist dann relativ unspektakulär; im weiteren Verlauf sind noch einmal mehrere einmündende Wirtschaftswege zu überqueren. Er endet dann auch völlig „unmotiviert“ an einem vermeintlich vorhandenen „Radweg“. Der allerdings wohl in Wahrheit nur ein völlig unbeschilderter Wirtschaftsweg ist.
Fazit
Der letzte Abschnitt ist für mich dann auch der nervigste – denn hier ist natürlich eine Beschilderung mit in beiden Richtungen zu befürchten! Insgesamt ist diese Planung wieder ein Beispiel für völlige Inkonsistenz – denn letzten Endes wird Radfahrern wie mir hier wohl überwiegend zufällig (je nachdem, wo grade Platz ist…) mal wieder die Fahrbahnnutzung verboten.
Erläuterungsbericht
Kommen wir nun zur Unterlage 1, in der der LBM Speyer die Baumaßnahme auch schriftlich begründet. In Kapitel 1.1.1 heißt es:
Die vorliegende Planfeststellung behandelt den Bau eines Rad- Gehweges östlich entlang der B 38, zum einen als Lückenschluss des großräumigen Radwegenetzes zwischen der Stadt Bad Bergzabern und der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach und zum anderen als Entflechtungsfunktion zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrer!
Soso – eine „Entflechtung“ dient also immer und ausschließlich der Verbesserung der Sicherheit der Radfahrer? Ich habe da (wenn ich mir diese Pläne ansehe) meine begründeten Zweifel. So bleibt es ja auf den beiden südlichen Abschnitten Radfahrern schon baulich generell freigestellt, wo sie fahren möchten.
In Kapitel 1.2.1 findet man auch eine Erklärung dafür, warum der Radweg erst ein Stück hinter dem Ortsausgang von Schweigen-Rechtenbach beginnen soll:
Aus der Ortslage von Schweigen-Rechtenbach führt ein, der Landwirtschaft gewidmeter, befestigter Wirtschaftsweg mit einer Länge von ca. 365 m, der für den Radverkehr genutzt werden könnte.
Für mich etwas inkonsequent – warum wurde dieser dann nicht in die Planungen mit einbezogen? Soll das die Gemeinde erledigen? Zum besonders abenteuerlichen Abschnitt innerhalb von Oberotterbach schreibt der LBM:
Die aus Richtung Bad Bergzabern kommenden Radfahrer werden bei Stat. 1+246 über eine Verbreiterung des Gehweges von 1,10 m auf 2,00 m auf einer Länge von rd. 16 m (Wartefläche) geführt und mittels Bedarfsampel auf den östlich der B 38 liegenden gegenläufigen Rad- Gehweg geleitet. Hier reduziert sich die Fahrbahnbreite der B 38 auf 5,00 m.
Die Überführung des Rad- Gehweges mittels einer Querungshilfe ist aus platztechnischen Gründen und aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse nicht möglich.
Im Kapitel 1.2.2 geht es u. a. auch um das Thema Gefälle:
Das Längsgefälle des geplanten Rad-Gehweges beträgt bis zu rd. 11,5 %. Hierbei handelt es sich um ein kurzes Radwegestück mit einer Länge von ca. 20 m. Das Längsgefälle des Rad-Gehweges resultiert aus der Anpassung an das vorhandene Gelände.
In Kapitel 2.4.1 wird deutlich, dass hier versucht wird, einen Kompromiss zwischen Alltagstauglichkeit (im Sinne des LBM) und Radtouristik zu erreichen:
Es wird angestrebt, ein Radwegenetz zu konzipieren, welches einerseits den Bedürfnissen der hier wohnenden Bevölkerung und andererseits den radtouristischen Anforderungen gerecht wird. (…) Das Konzept wird die vorhandenen und die durch andere Baulastträger geplanten Rad-Gehwege aufgreifen und versuchen, diese Teilabschnitte zu verbinden. Im Wesentlichen sollen bereits vorhandene Wirtschaftswege diese verbindende Funktion übernehmen, was auch zum größten Teil realisiert wird.
Stückwerk halt. Wo bereits parallele Wege vorhanden sind, wird der Radverkehr darauf (dann meist freiwillig) verwiesen. Wenn aber der LBM ausdrücklich unselbständige Geh- und Radwege baut, will er in aller Regel, dass dort aufgestellt werden. Siehe auch Kapitel 2.4.2, welches Aussagen zum Thema Verkehrsverhältnisse enthält. Unter anderem diese abenteuerliche Behauptung:
Radfahrer nutzen derzeit in dem Planungsbereich die vielbefahrene B 38. Nach der Zählstellen Nr. 6913 0067 Oberotterbach/Dörrenbach/L 508 beträgt dort die Verkehrsbelastung 7293 KFZ/24h mit 2,8 % Schwerlastanteil für das Jahr 2010. Dies stellt ein erhebliches Verkehrsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Um ein Radwegenetz zu konzipieren, welches einerseits den Bedürfnissen der hier wohnenden Bevölkerung und andererseits den radtouristischen Anforderungen gerecht wird, ist der Neubau des geplanten Rad- Gehweg – Lückenschlusses auch aus Verkehrs-Sicherheitserwägungen heraus, dringend erforderlich.
Schauen wir doch mal in den Unfallatlas. Im Jahr 2017 gab es auf diesem Abschnitt der B 38 keinen einzigen Unfall mit einem Radfahrer. Lediglich einer verunfallte schwer, als er wohl den nördlichen Teil der Umgehung über die direkte, alte Straße abkürzen wollte (jene hat ein sehr starkes Gefälle). Nachtrag: Meine Vermutung stimmte. Auch sonst fällt diese Strecke nicht durch besonders viele Unfälle auf. Es handelt sich hier um eine typische Landstraße mit auch nicht sonderlich viel Verkehr. Wenn der LBM behauptet, die Nutzung durchschnittlicher Landstraßen bereits sei ein „erhebliches Verkehrsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer“ sollte er dies vielleicht irgendwann auch mal wissenschaftlich belegen.
Der LBM äußert sich und handelt hier ja sowieso ständig völlig widersprüchlich: Auf der einen Seite möchte er unbedingt Radwege bauen, die (aus „Verkehrs-Sicherheitserwägungen„) natürlich auch ein „dringend erforderliches“ Fahrbahnverbot per enthalten – baut aber auch hier wieder mal einen von der Führung her völlig inkonsistenten Geh- und Radweg, der eben auf vielen Abschnitten (vor allem wegen des großen Abstands zur Fahrbahn) überhaupt gar nicht benutzungspflichtig ist, da er zu weit von der Fahrbahn abgesetzt ist bzw. wie entlang der südlichen Umgehung (wegen der vorhandenen Weißenburger Straße) auch gar nicht erst gebaut wird.
Es wird in Kapitel 2.4.3 allerdings noch schlimmer – denn da malt der LBM den Teufel sogar selber an die Wand:
Die unter Ziffer 2.4.2 beschriebenen Verhältnisse zeigen, dass ein Konflikt zwischen den Verkehrsarten Radfahrverkehr und Kraftfahrzeugverkehr auf der B 38 besteht. Die Trennung der Verkehrsarten durch einen Rad- Gehweg (Separationsprinzip) ist aus Sicherheitsgründen erforderlich. Darüber hinaus ist es allgemeines Planungsziel umweltfreundliche Verkehrsarten durch Steigerung der Attraktivität entsprechende Verkehrsanlagen zu fördern.
Durch den Anbau des kombinierten Rad- Gehweg – Lückenschlusses wird die Verkehrssicherheit im Bereich der B 38, insbesondere für die Fußgänger und Radfahrer deutlich verbessert.
Den einzigen „Konflikt„, den ich als auf überwiegend gänzlich radwegfreien Landstraßen unterwegs seiender Radfahrer in derartigen Aussagen erkenne, ist der, dass der LBM in allererster Linie eine (vorsintflutliche) Institution ist, die sich fast einzig und allein nur um die Förderung des Kraftfahrverkehrs kümmert. Und Radfahrer daher als lästige Verkehrsteilnehmer betrachtet, die man im wahrsten Sinne den Kfz-Nutzern bei jeder sich bietenden Gelegenheit aus dem Weg räumen müsse! Aber wie ich bereits schrieb: Die meisten Abschnitte der B 38 bleiben ja auch trotz des Baus dieses „Geh- und Radwegs“ und einer Beschilderung mit für Radfahrer benutzbar. Der LBM widerspricht sich also selbst – sonst würde er konsequent nur noch straßenbegleitende Geh- und Radwege bauen. Ohne Ausnahme.
Es wird dem LBM ja seltsamerweise immer genau in dem Moment wieder völlig egal, wo er nichts mehr für den Bau bezahlen muss – weil Radfahrer dann anschließend auf irgendwelche, bereits vorhandene (nicht selten von Landwirten finanzierte) Wirtschaftswege ausweichen können.
Ich werde demnächst auch mal die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Südliche Weinstraße anschreiben und fragen, wie man diese Wege zu beschildern gedenkt; mit jener Behörde habe ich ja bislang überwiegend positive Erfahrungen gemacht. Man hat ja laut eines Schreibens des LBM Rheinland-Pfalz auch eine Möglichkeit, um auf blaue Schilder zu verzichten.
Wird der Radweg nun doch gebaut? Ich dachte, die Bäume vom Beitragsbild hätten das verhindert.
Gibt es eigentlich auch Zahlen über den Radverkehr auf dieser Strecke? Außer mir fährt da vermutlich niemand Rad, nach intensivem Nachdenken kann ich mich genau an eine Begegnung mit einem Radler erinnern. Mehr oder weniger parallel führt ja der Radweg Deutsche Weinstraße (RDW), dort ist erheblich mehr Betrieb, immerhin ja auch gut abseits der Bundesstraße. Da auch die HBR-Beschilderung über den RDW weist, und diese Beschilderung ja sicher nicht geändert wird, wird der Radweg entlang der Weinstraße dann mein Privat-Radweg.
Interessant; das wäre natürlich erfreulich! Hast du dazu Hintergründe? Die Planung ist zumindest ja noch online in den Planfeststellungsverfahren aufgeführt, also wird man wie an der K 36 erst einmal dran festhalten.
Daten hierzu werden wohl grundsätzlich nie erhoben; da ist ja eben auch meist gar nix zum zählen unterwegs. Ich hab dort außer Rennradfahrern auch noch nie jemand anderen gesehen.
An diese Touri-Route hatte ich gar nicht gedacht; bin diese aber auch noch nie gefahren. Das macht das Ganze natürlich noch fragwürdiger.
Ich vermute mal, dass das auf irgendeinen Politiker oder eine Verbandsgemeinde zurückgeht, wo man das unbedingt haben wollte. So wenig ich den LBM mag: der wird nämlich meistens auch nur dann tätig, wenn er von irgendwem auf blöde Ideen gebracht wird…
Es ist wohl zwei oder drei Jahre her, da ging ein Aufschrei durch die Südpfalz, da diese ortsbildprägenden Bäume für den Radweg gefällt werden sollten. Ich meine, die damalige Landrätin Riedmaier hatte sich damals persönlich für den Erhalt eingesetzt. Seither war dann eigentlich Ruhe.
Die Mandelbäume sind ja sogar in den Planungsunterlagen (pdf, 1,43 MB) eingezeichnet; allerdings ging für mich daraus nicht hervor, ob sie deshalb auch gefällt werden müssten. Ließe sich ja auch relativ leicht durch eine Verlegung des Wegelchens ein Stück weiter von der Fahrbahn weg korrigieren.
Vielleicht haben wir ja Glück und das Vorhaben wird bald auch offiziell beerdigt; die Frist für Einwendungen endete übrigens am 15. Dezember 2015.
In den Plänen sind ja diverse Schutzmaßnahmen beschrieben, aber nicht für die Erhaltung der Bäume. Im Schnitt der fertigen Maßnahme sind die Bäume auch nicht eingezeichnet. Solches macht mich nervös.
Der Plan Nr. 8 datiert vom November 2011 (Ingenieurbüro), vom LBM Speyer aufgestellt am 22. Januar 2015. Änderungen aufgrund der Einwände wegen der Baumfällungen erfolgten also zumindest in den Unterlagen bislang nicht.
Müssten die Bäume bei Erhalt dann schwarz oder grün (statt grau) eingezeichnet sein? Der Weg läuft lt. Planung wohl so oder so zu nah an diesen vorbei, ohne dass beim Ausbau mind. die Wurzeln beschädigt werden würden. Ich werde wohl mal bei der VG nachfragen.
Ich hoffe, der Kommentar kommt jetzt an die richtige Stelle.
Üblicherweise wird „Abbruch“ gelb dargestellt, „Bestand“ schwarz. Das kann aber auch abweichen, v.a., wenn man etwas verschleiern will. Um die Wurzeln mache ich mir auch Sorgen, und weil eben keine Baumschutzmaßnahmen im Plan stehen.
Hey,
mir bleibt die Führung absolut unklar. Kann mir jemand sagen wo die Pläne online sind? Es sind nirgends welche zu finden.
Der LBM nimmt die Pläne nach Beendigung des Planfeststellungsverfahrens aus dem Netz. Ich hab sie zwar noch auf der Festplatte, eine Veröffentlichung ist mir aber aus urheberrechtlichen Gründen etwas zu heikel (was auch der Grund war, warum ich hier keine Ausschnitte verwendet habe). Theoretisch müsstest du also auf Basis des LTranspG beim LBM beantragen, dass er sie dir übermittelt.
Ach ja, die abstruse Führung wird durch das Betrachten der Pläne auch nicht viel klarer. 😉