Aber die Radfahrer …

… halten sich doch auch nie an die Regeln!

Ist genau das Totschlagargument, welches unweigerlich, mit der Zuverlässigkeit von Godwin’s Law, unter nahezu jedem Video bei Youtube oder jedem Artikel zum Thema Radverkehr früher oder später auftaucht. Immer! Ausnahmslos! Weltweit! Und selbst zu den unpassendsten Gelegenheiten wird es von Kfz-Nutzern für ein gutes Argument gehalten, Radfahrern das Übliche vorzuwerfen: Sie fahren alle ohne Licht, sie fahren mitten auf der Straße, sie halten den Verkehr auf, sie halten sich nicht an rote Ampeln und scheren sich auch sonst um keinerlei Verkehrsregeln. Und sollten daher „erst einmal Kennzeichen an ihre Räder schrauben, einen Führerschein machen und Steuern zahlen!“

Rücksicht und Vorsicht

Sowas kommt selbst dann, wenn grade mal wieder ein rücksichtslos rechtsabbiegender Lkw-Fahrer in einer Großstadt eine Radfahrerin auf einem vermeintlich sicheren Radweg zu Tode gefahren hat. Es wird auch nicht davor zurückgeschreckt, victim-blaming zu betreiben, wonach die Radfahrerin ja auch mal gem. § 1 StVO hätte auf den Lkw-Fahrer „Rücksicht“ nehmen können. „Rücksicht“ heißt aber nicht ohne Grund Rücksicht.

Diskussionen um konkrete Vorfälle im Straßenverkehr (wie man sie zuhauf bei Twitter oder Youtube findet) verlaufen in 99 % der Fälle immer gleich: sie driften unheimlich schnell weg vom konkreten Vorfall – und führen dazu, dass beide Seiten einfach die sich bietende Gelegenheit nutzen, ihre Vorurteile gegenüber Rad- oder Autofahrern in den Äther zu blasen. Dabei werden stets die immer gleichen „Kunstgriffe“ angewandt, die Arthur Schopenhauer auch in seinem bekannten Werk „Die Kunst, Recht zu behalten“ beschreibt. Das Bedeutendste ist das Argumentum ad hominem. Es bildet somit den Gegensatz zum Argumentum ad rem (zur Sache).

Ad hominem und Verallgemeinerung

In der Extremform sieht das eben so aus, dass ein Radfahrer beispielsweise ein Video postet, in welchem er einen extrem gefährlichen Überholvorgang eines Auto- oder Lkw-Fahrers dokumentiert hat. Da man in der Aufzeichnung seiner Kamera seinen Rennrad-Lenker sieht – und er daran keine Klingel montiert hat, halten es einige dann für ein zulässiges und gutes „Argument“ (an die Person), „er solle sich doch erst selber mal an die Regeln halten!“ Oder er hat zuvor ein Stopschild langsam überfahren – dann besteht die Hälfte der Kommentare unweigerlich nur aus unzähligen Variationen von: „Halte du erst mal am Stopschild an!“

Da in der Regel dann auch sehr schnell verallgemeinert (Kunstgriff Nr. 3) wird („alle Radfahrer“), hat sich die Diskussion von einer konkreten Gefährdung entfernt und fasert in die immer gleiche, sinnfreie Diskussion darüber aus, ob Radfahrer denn in Wahrheit ja nicht die viel schlimmeren Rowdys seien.

Der dünne Firnis der Zivilisation

Dabei geht es doch in diesen Fällen doch noch nicht einmal um irgendwelche konkrete Paragraphen oder Passagen aus irgendwelchen Urteilen, deren Einhaltung ein Radfahrer einfordert. Sondern um die grundsätzliche Einhaltung eines Mindestmaßes an eigentlich selbstverständlichem, zivilisatorischen Verhaltens von Menschen, die sich (und das ist schon eine wohlmeinende Annahme) in keinster Weise bewusst sind, dass sie eben nicht auf einem ca. 10 oder 20 kg schweren, ungeschützten Fahrrad sitzen, sondern mit einem teils mehrere Tonnen schweren Gefährt unterwegs sind. Und dass es eben nicht ausreicht, bei 50 oder 70 km/h mit weniger als 25 cm Abstand einen Radfahrer zu überholen! Möglichst auch noch vor einer uneinsehbaren Kurve. Und Nein: auch wenn der Radfahrer (zu seinem Schutz) etwas mehr Abstand zum Straßenrand hält, als allgemein üblich, rechtfertigt das keine Selbstjustiz, indem man den Radfahrer auch noch vorsätzlich eng überholt und schneidet!

Der Untertan – und seine Regeln

Im Ausland macht man sich über die Deutschen ja gerne lustig, weil diese so eine fürchterlich obrigkeitshörige und untertänige Bevölkerung hart am Rande zum Kadavergehorsam seien, denen die Einhaltung ihrer Regeln besonders heilig sei. Nun ja – auf den Straßen bekomme ich davon tagtäglich nicht so viel mit. Und ja, ich kann auch damit leben, wenn sich nicht immer alle Verkehrsteilnehmer zu 100 % an „die Regeln“ halten. Das hängt in jedem einzelnen Fall davon ab, ob die Situation z. B. auch das Überholen trotz durchgezogener Linie zulässt. Da erwarte ich von keinem Autofahrer, dass er ewig lange hinter mir herfährt, ehe ich an eine Stelle komme, an der ich dann halten und die Schlange vorbeilassen muss. Von mir aus soll auch jemand Nachts um 3 mal ein Stopschild missachten. Oder „nur mal kurz anhalten“, wenn er wirklich niemanden behindert.

Regeln als Selbstzweck?

Regeln sind für mich jedenfalls kein Selbstzweck. Ich hinterfrage konkrete Regeln stets vor allem dann, wenn sie im Widerspruch zu anderen Regeln stehen oder in einer gewissen Situation keinen Sinn ergeben. Bei Radwegen ist sowas sogar die sprichwörtliche Regel, denn die Ausnahme; nicht selten sind jene genau genommen ohne Regelverstoß gar nicht erreich- oder benutzbar. Außerdem wird man als Radfahrer ja sogar ständig ausdrücklich zum Regelverstoß eingeladen oder angestiftet.

Einer der Gründe, warum ich damals mein Studium an der Fachhochschule für Finanzen nicht erfolgreich abschließen konnte, lag auch genau daran: Ich hielt es für grundfalsch, selbst fragwürdige, nicht mal annähernd hinterfragte „Regeln“ ohne jede kritische Distanz gegen den Bürger anwenden zu müssen. Das artet in letzter Konsequenz nämlich sehr schnell in Richtung der (in Deutschland historisch besonders belasteten) Ausrede „aber ich habe doch nur Befehle befolgt!“ aus. Daher erwarte ich auch von jedem Staatsdiener, dass er sich in allererster Linie an seinen Eid erinnert – und diesen hat er auf das Grundgesetz abgelegt.

Schutzzweck

Regeln werden vor allem im Bereich Straßenverkehr auch in erster Linie deshalb aufgestellt, um die unterschiedlich „starken“ Verkehrsteilnehmer zu schützen; sie haben also einen Schutzzweck. Sinnvolle und angemessene Regeln werden daher von den Verkehrsteilnehmern auch überwiegend akzeptiert und beachtet. Weniger sinnvolle (oder unpraktikable) hingegen öfters mal ignoriert (Beispiel: Baustelle außerorts, Tempo 30, niemand bei der Arbeit). Oder auch manche rote Ampel von Radfahrern. Man muss auch differenzieren, ob Regeln in erster Linie zum „Selbstschutz“ – oder zum Schutz anderer aufgestellt werden.

Selbstschutz

In diesem Zusammenhang nehme ich mir bspw. auch ganz allgemein die Freiheit, mein Rennrad nicht mit einem überflüssigen Front- und Heckreflektor zu verschandeln oder mir eine „Klingel“ an den Lenker zu basteln – die eh keiner hört; im Gegensatz zu meiner Stimme (bin ja nicht taubstumm). Wenn ich im Dunkeln unterwegs bin, habe ich dennoch immer alles dabei, was man braucht, um zu sehen und gesehen zu werden! Ich nehme mir eben auch hin und wieder die Freiheit, in der Landschaft herumstehende Gemeinsamer Geh- und Radweg zu missachten; dies in vielen Fällen (wie hier im Blog ausreichend dokumentiert) sogar aus guten (rechtlich haltbaren) Gründen! Ich kann also damit leben, wenn man mir das im Einzelfall – zu einer passenden Gelegenheit – vorwirft. Und bin gerne bereit, dies dann auch mal auszudiskutieren. Die meisten Fahrbahnverbote für Radfahrer werden ja auch genau damit begründet – man müsse Radfahrer vor sich selbst beschützen. Auch wenn das hin und wieder bedeutet, dass man eben eine wichtige öffentliche Straße gar nicht mehr benutzen darf. Und sowas kann ich dann halt auch im Einzelfall nicht wirklich akzeptieren.

Fremdschutz

Der schwerwiegende Unterschied ist und bleibt jedoch: Wenn ich auf meinem 7,5-kg-Rennrad oder auf meinem 13,5-kg-Mountainbike gegen eine Regel verstoße (indem ich bspw. trotz „Radweg“ auf der Fahrbahn fahre), dann tue ich damit niemandem weh und gefährde auch niemanden. Im Gegensatz zum Fahrer eines 2-Tonnen-SUV oder eines 40-Tonners, der mich als „Strafe“ dafür eng überholt – und somit meine Gesundheit gefährdet! Führerscheine sind im Grunde Waffenscheine – mit einem schnellen, schweren Kfz kann man ganz simpel Menschen vorsätzlich oder fahrlässig töten oder schwer verletzen. Und genau deshalb wiegen Verstöße von Kfz-Nutzern gegen viele (auch speziell für Kfz geschaffene) Regeln auch (im wahrsten Sinne) schwerer als Verstöße von Radfahrern oder Fußgängern! Und genau dies ist auch der wesentliche Grund dafür, warum Fahren ohne Fahrerlaubnis keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat ist!

Das pauschale Argument „Radfahrer halten sich ja auch nicht an die Regeln“ ist somit an Doofheit kaum zu überbieten. Und hat in etwa die gleiche Qualität wie der Rat an einen 30-jährigen 80-kg-Profi-Boxer, sich vor den berüchtigten Tiefschlägen des 5-jährigen Dreikäsehochs in der Ringecke gegenüber besonders in Acht zu nehmen!

Wer tötet wen?

Jeder kann beim statistischen Bundesamt (Kapitel 3.1.2) selber nachsehen, wie viele Menschen jährlich von Radfahrern verletzt oder getötet werden. Und wie viele von Kfz-Nutzern. Im Jahr 2017 starben bspw. 82 Radfahrer als Unfallverursacher bei Unfällen mit Pkw – bei 0 getöteten Pkw-Fahrern. War der Pkw-Fahrer der Verursacher, starben 55 Radfahrer und wieder 0 Pkw-Fahrer. Im gesamten Jahr 2017 kamen grade einmal 2 Kfz-Nutzer (Kraftradfahrer) durch Radfahrer ums Leben.

Selbstschutz = Fremdschutz?

Ich muss noch kurz die besonders perverse Variante von umdefiniertem Fremdschutz erwähnen, die insbesondere bei der ständigen, regelmäßig durchs Dorf gehetzten Sau um die Fahrradhelm- oder Wahrnwestenpflicht auftaucht. Leider wird derartiger Stuss inzwischen auch schon von vielen Rennradfahrern und Mountainbikern vertreten: „Wer ohne Helm stürzt, sollte seine Behandlungskosten selber bezahlen.“ Weil das ja dann am Ende wieder die Gemeinschaft belasten würde. Das ist natürlich (boshafter) Blödsinn. Für die Gemeinschaft sind Menschen, die sich kaum bewegen nachweislich um Welten teurer. Und überflüssiger Unsinn wie die Pflicht, weitestgehend unwirksame Plastik-Styroporhüte zu tragen, hält Menschen nachweislich (Neuseeland, Australien, Spanien außerorts) wirksam davon ab, überhaupt Rad zu fahren.

Regel = Regel?

Kommen wir abschließend zum letzten Punkt: Unverhältnismäßigkeit. Regelverstöße werden stets verabsolutiert. Damit wird eben eine (durchaus fragwürdige) Rotlicht-Missachtung eines Radfahrers oder ein fehlender Reflektor auch mal gerne mit ausgewachsenen Straftaten wie vorsätzlicher Gefährdung, Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Abdrängen von der Fahrbahn oder Fahren ohne Fahrerlaubnis in einen Topf geschmissen. Regel ist aber eben nicht gleich Regel. Das wird im hiesigen Rechtssystem ja schon alleine durch die Unterscheidung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten klargestellt.

Besonders absurd wird es, wenn man auch Behörden für deren nicht seltene Ignoranz gegenüber geltendem Recht nicht mehr kritisieren dürfe. So ganz nach dem alten Motto: „Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein!“ Bislang wurde mein Blog von typischen Trollen weitestgehend verschont. Lediglich einer versuchte mal im Rahmen einer Diskussion im Verkehrsportal hier im Blog (auch an unpassender Stelle) einen Kommenar zu platzieren, wonach ich mich ja mit meiner Kritik am rechtswidrigen Handeln der Behörden zurückhalten solle, ehe meine Fahrräder nicht auch alle vorgeschriebenen Reflektoren hätten. Das ist natürlich ein fantastisches Argument…! Die Selbstbindung der Verwaltung laut Artikel 20 (3) Grundgesetz steht also auf der gleichen Stufe mit einer 10-Euro-Ordnungswidrigkeit. Außerdem wird hier ja auch Ursache und Wirkung verdreht: Wenn (einschränkende) Regeln erst von der Verwaltung geschaffen werden, lege ich einen besonders gesteigerten Wert darauf, dass eben jene Verwaltung sich auch an die Regeln hält – und deshalb solche meine Freiheiten beschneidenden Regeln gar nicht erst erlässt!

Nach meinen alltäglichen Beobachtungen im Straßenverkehr (oder auch im Leben allgemein) dürfte wohl Niemand jemals in der Lage mehr sein, anderer Leute Fehlverhalten kritisieren zu „dürfen“. Ich bezweifle aber, dass dadurch etwas besser werden würde. Vor allem nicht auf Seiten der Kfz-Nutzer.

Schreibe einen Kommentar