Anordnungen unzuständiger Behörden

Sperrung Schelermühle

Anfang März hatte ich von einem „Radfahrer absteigen“ an der Schelermühle berichtet, wo der Dynamikum-Radweg vorbeiführt. Als ich dort (am 9. März) zuletzt vorbeikam, standen die Schilder noch. Zwischenzeitlich hatte ich dann mal bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Stadt Pirmasens nachgefragt, was das solle? Man antwortete mir am 6. März folgendermaßen:

die mobilen Verkehrszeichen dürften auf die Baustelle an der Schelermühle zurückzuführen sein.

Dort wird im Auftrag der VG PS-Land gebaut.

Nach allem Anschein sind diese nicht von uns aufgestellt worden.

Ich wies in meiner Antwort darauf hin, dass diese Verkehrszeichen eindeutig auf Pirmasenser Gemarkung stehen und somit die Straßenverkehrsbehörde der VG Pirmasens-Land hier örtlich gar nicht zuständig ist. Das ist auch deshalb ärgerlich, weil es grade diese Verbandsgemeindeverwaltung war, gegen die ich bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz sogar eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen musste, weil man die Sache mit der örtlichen Zuständigkeit schon einmal nicht verstehen konnte – oder wollte.

Nicht nichtig

Ich bat außerdem darum, dass die Pirmasenser StVB ihre Kollegen darauf hinweist und ggf. selbst eine verkehrsbehördliche Anordnung (ohne Radfahrverbot und Absteigezwang) erlässt. Denn die Verkehrszeichen sind gem. § 44 (3) Nr. 1 VwVfG nicht allein deshalb nichtig, nur weil hier eine örtlich unzuständige (aber ermächtigte) Behörde tätig wurde.

Man schlug in einer e-mail an die VG vor, dass man hier ja eine „pragmatische Lösung“ finden könne. Das war am 7. März. Von der VG-Verwaltung erhielt ich bis heute keine e-mail; vermutlich stehen die Schilder dort also immer noch herum. Es könnte natürlich auch möglich sein, dass hier überhaupt keiner irgendwas angeordnet hat – und die Schilder somit Scheinverwaltungsakte wären.


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4 Gedanken zu „Anordnungen unzuständiger Behörden“

    1. Es sind ja wegen der mitten durch die Baustelle verlaufenden Grenze zwei Behörden zuständig. Eingeholt wird man den Plan wohl haben; überprüft eher nicht. Und selbst wenn, fällt sowas den (für den Radverkehr blinden) Behörden hier eher nicht auf. Mich wundert schon, dass da irgendwer wusste, dass da überhaupt eine Touri-Route vorbeiführt; anders hätte es wohl das „Radfahrer absteigen“ auch nicht gegeben.

      1. Sie können auch Absicherung nach einem der Regelpläne der RSA 95 anordnen. Da die Umsetzung vor Ort eine MVAS-Schulung voraussetzt, sollte dass zuständige Personal das bei diesen Standard-Situationen hinbekommen.

    2. Wir hatten das ja im ursprünglichen Beitrag schon mal besprochen. Aus meiner eigenen Arbeit gab´s von Seiten der Behörden immer noch Ideen, wo noch ein Schild hin könnte. Im Nachhinein betrachtet ging´s aber immer um Autoverkehr. Wenn´s um Radwege geht, ist´s sogar dem LBM zumindest völlig egal, was da steht. Das kann dann, wie an der Rheinbrücke bei Karlsruhe dann auch gerne widersprüchlich sein. Da stehen Z 240 und Z 241 durcheinander.
      Auch die „Fahrradstadt“ Karlsruhe scheint sich um Radfahrer nicht zu kümmern. So hat man einen Schleichweg zur Rheinbrücke (zur Umgehung des aktuellen Staus) mit Warnbaken und Z 250 gesperrt, aber eine Radspur auf der Straße markiert. Oder in der Annweilerstraße steht in einer Baustelle neben dem (nicht ausgekreuzten) Z 240 nun ein Z 239 mit Zusatz „Radfahrer frei“.
      Anscheinend ist man sich in Pirmasens der Schuld schon bewusst, wenn man eine „pragmatische Lösung“ finden will. Respekt hätte ich vor „danke für den Hinweis, wir werden das prüfen und ggfls. korrigieren“.

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