Ich hatte heute mal wieder Post einer Landesbehörde im Briefkasten. Dieses Mal schrieb mir die ADD Trier. Wie zu erwarten, war auch dieser Versuch vergebens, denn die ADD sieht keinen Rechtsverstoß von Seiten der VG Hauenstein oder der Kreisverwaltung Südwestpfalz. Und scheint sich auch ganz allgemein nicht dafür zu interessieren, wenn Verbandsgemeinden und Kreise Geld verschenken, weil jene Straßenbaulasten nicht auf den Bund übertragen. Wie immer dokumentiere ich den Inhalt des Schreibens auch hier im Blog.
Zuerst meine e-mail vom 16. Dezember 2018:
(…) Über die Bürgerbeauftragte des rheinland-pfälzischen Landtages (…) teilte mir der LBM Kaiserslautern zuletzt erneut mit, dass er weiterhin keinerlei Anlass dafür sähe, auf dem wichtigsten, unumfahrbaren Abschnitt zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein Winterdienst zu leisten, obwohl u. a. die Asphaltierung des Radwegs vom Bund für Radverkehrszwecke bezuschusst wurde und Radfahrer die Straße wegen der Sperrung mit Zeichen 254 StVO nicht benutzen dürfen.
Mein Verweis auf die vom Bundesverkehrsministerium (im Rahmen des „Nationalen Radverkehrsplans 2020“) erlassenen „Grundsätze 2008“ (Az. S 11/7123-10/6-1-891608) wurde von der Landesbehörde in Ihrer Begründung fast durchweg ignoriert. Auf jenes Schreiben wurde ich durch eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags (Az. WD 5 – 3000 – 048/17) aufmerksam.
In den „Grundsätzen 2008“ heißt es zum Thema Baulast unter Ziffer 5:
Die Anlage neuer Radwege oder die Nutzung vorhandener Straßen und Wege kommt sowohl beim Neu- oder Ausbau von Bundesstraßen als auch an vorhandenen, nicht zum Ausbau vorgesehener Bundesstraßen in Betracht.
Der Bund trägt die Kosten für die Herrichtung in der für den Radverkehr erforderlichen Breite und Befestigung sowie für die Unterhaltung.
Im Übrigen trägt er die Kosten für den anfallenden Winterdienst und notwendige Verkehrssicherung, wobei die Pflicht zur Verkehrssicherung den Ländern obliegt.
In der Stellungnahme des WD des Bundestages wird auch klargestellt, dass die Baulast (inbs. im Hinblick auf den Winterdienst) für Radwege insb. in Form ehemaliger Wirtschaftswege (wie jenem zw. Hinterweidenthal und Hauenstein) somit der Regelung des § 5 FStrG in Form einer Kostentragungspflicht zuzuordnen ist. Für weitere Hintergründe verweise ich auf meinen Blog, insb. auf das Schlagwort „Winterdienst„.
Diese Regelung gilt nach meiner Lesart somit nicht nur für ehemalige, für Radverkehrszwecke ausgebaute Wirtschaftswege, sondern insb. auch für Gemeindestraßen, über die der Radverkehr alternativ (weil dem Verkehr der Bundesstraße „entzogen“) geführt wird! Da die B 10 auch auf diesem Abschnitt für den Radverkehr gesperrt ist, erfolgt die Zufahrt des Radverkehrs über die Gemeindestraßen „Wartbachstraße“ in Hinterweidenthal und „Alte Bundesstraße“ in Hauenstein. Der Winterdienst auf diesen Straßen wird nach Auskunft des LBM von der Verbandsgemeinde Hauenstein und teils auch nur in „eingeschränktem“ Umfange erbracht.
Ich möchte Sie daher bitten, zu prüfen, ob bei der Verbandsgemeinde Hauenstein somit über mehrere Jahre Kosten für den Winterdienst angefallen sind, die jene sich eigentlich auch vom Bund hätte erstatten lassen können, wenn man sich darum bemüht hätte, den Radweg auch bei winterlichen Straßenverhältnissen befahrbar zu halten? Zumal der Winterdienst selbst dann auch vom LBM hätte durchgeführt werden müssen.
Ich sehe hier ein allgemeines Problem, da offensichtlich kaum einer Verbandsgemeinde oder Stadt bekannt ist, dass es ihr aufgrund dieser Regelung grundsätzlich möglich wäre, Gemeindestraßen, sonstige Straßen und Radwege entlang von Bundesstraßen im Winter auf Kosten des Bundes und zu Lasten des LBM räumen und streuen zu lassen.
Nebenbei wurde es wohl von der VG Hauenstein seit Ausbau des Radweges (ca. 2005) unterlassen, jenen Weg straßenrechtlich überhaupt dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Ich verweise hierzu auf die Stellungnahme gegenüber der Bürgerbeauftragten, wonach dieser weiterhin ein „Wirtschaftsweg“ und somit eine „nicht-öffentliche Straße“ i. S. d. § 1 (5) LStrG sei. Hier sähe ich ggf. einen Anlass für ein fachaufsichtsbehördliches Einschreiten. (…)
Antwort der ADD
ln ihrer Zuständigkeit als Kommunalaufsichtsbehörde übt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Aufsicht gegenüber den Landkreisen, den kreisfreien Städten sowie den großen kreisangehörigen Städten aus. Die unmittelbare Kommunalaufsicht über Verbands- und Ortsgemeinden liegt bei der zuständigen Kreisverwaltung, in lhrem Fall der Kreisverwaltung des Landkreises Südwestpfalz.
Sowohl die untere als auch die obere Kommunalaufsichtsbehörde üben dabei eine reine Rechtsaufsicht aus, die ausschließlich dafür Sorge zu tragen hat, dass die Verwaltungen im Einklang mit den Gesetzen geführt werden. Um im Rahmen dieser Rechtaufsicht tätig werden zu können, muss eine objektive Rechtsverletzung gegeben sein. Zudem darf die Kommunalaufsicht ausschließlich im öffentlichen Interesse, nicht aber im Interesse Privater, Unternehmen oder politischer Parteien tätig werden. Insbesondere wenn lnteressen Privater im Raume stehen, ist der subjektive Rechtsschutz vorrangig.
Darüber hinaus ist immer auch das Opportunitätsprinzip zu beachten. das der Kommunalaufsicht eine Bandbreite von möglichen Reaktionen eröffnet. Dies gilt insbesondere bei der indirekten Überprüfung von Maßnahmen der unmittelbar zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde durch die nächst höhere Kommunalaufsichtsbehörde.
Ferner ist das in Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz geregelte Selbstverwaltungsrecht zu beachten. Die Gemeinden regeln danach alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung. Diese in der Verfassung verankerte Recht der Gemeinden verbietet Willkür und Bevormundung, sie verbietet der Aufsichtsbehörde aber auch, selbst in Fragen des Ermessens und der Zweckmäßigkeit ihre Auffassung an die Stelle derjenigen des zuständigen kommunalen Organs zu setzen.
Nach Prüfung der mir vorgelegten Unterlagen ist ein Rechtsverstoß des Landkreises Südwestpfalz vorliegend nicht erkennbar. Ihre Beschwerden wurden geprüft und beantwortet. Am 17.10.2018 fand sogar ein Gespräch mit lhnen statt. Die Entscheidung der Kreisverwaltung, die Verbandsgemeinde Hauenstein nicht mit Kommunalaufsichtsbehördlichen Mitteln zur Widmung des Wiıtschaftsweges und sodann zum Abschluss einer Vereinbarung für den Winterdienst zu zwingen, ist rechtmäßig, denn ein objektiver Rechtsverstoß der Verbandsgemeinde ist nicht erkennbar. Aus oben genannten Gründen ist den Kommunalaufsichtsbehörden verwehrt zu prüfen, ob eine andere Entscheidung zweckmäßiger wäre.
(…)
Eine Beanstandung des Verhaltens der Kreisverwaltung Südwestpfalz durch die obere Kommunalaufsichtsbehörde ist daher nicht geboten.
Fazit
Viel gibt es hier nicht zu kommentieren; das macht ja eh alles keinen Sinn. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass die ADD hier keinerlei „objektive Rechtsverletzungen“ der VG Hauenstein (insb. wegen der bis heute unterlassenen Widmung dieser Wege für den Radverkehr) sehen möchte. Man scheint auch das eigentliche Problem gar nicht verstanden zu haben. So bleibt es erst einmal dabei, dass viele Städte und Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit verstreichen lassen, Winterdienste in Gemeindestraßen zu Lasten des Bundes durchführen zu lassen. Und viele Radwege an für Radfahrer gesperrten Straßen bleiben weiter ungeräumt und ungestreut. Ich hatte wohl auch eine falsche Vorstellung von dieser Behörde; jene bescheinigt sich ja selbst, im Grunde nichts bewirken zu können. Dabei jammern grade die Verbandsgemeinden und Gemeinden doch immer, wie sehr sie von der ADD geknechtet werden…
Ich hatte dessen ungeachtet noch einmal eine ausdrückliche Fachaufsichtsbeschwerde bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz (wegen der unterlassenen Umwidmung) eingereicht. Vermutlich wird man jene aber ebenfalls abbügeln. Man ist sich hier von Seiten der Behörden völlig einig…
Vor einer Weile hab ich einen weiteren Versuch gestartet, dieses Mal bei der VG Rodalben wegen des B-10-Radwegs zwischen Münchweiler und Pirmasens. Vielleicht hat man dort ja ein größeres Interesse daran, das Industriegebiet zu Lasten des LBM räumen und streuen zu lassen.
Viele Hoffnungen hab ich aber nicht mehr. Am meisten schmerzt die weiterhin komplett fehlende Unterstützung von Seiten anderer Radfahrer, vor allem aus Pirmasens und der Südwestpfalz.