In den zahlreichen verzweigten Tälern der Sickinger Höhe gibt es (wie in der Region generell) relativ wenige Geh- und Radwege. Eine Ausnahme bildet die Kolpingstraße zwischen Kirchenarnbach und Obernheim, denn in dieser Sackgasse(!) verläuft ein ca. 230 m kurzer, in beide Richtungen mit beschilderter Geh- und Radweg, der den Radverkehr der ein paar Meter unterhalb parallel verlaufenden K 20 wohl wegen eines kurzen (überflüssigen) Außerorts-Abschnitts zwischen den beiden Ortsteilen der Gemeinde Obernheim-Kirchenarnbach aufnehmen soll.
Da dieser in der Kolpingstraße verläuft, ist er natürlich kein straßenbegleitender Geh- und Radweg eben jener K 20 – und somit nicht benutzungspflichtig. Es handelt sich dabei auf jeden Fall um eins der lustigsten Wegelchen, die ich kenne. Wenn wir aus Richtung Süden angefahren kommen, erkennen wir auf der rechten Seite jenes , welches den Radfahrer dazu verführen will, in die Kolpingstraße abzubiegen:
Und anschließend auf dem am linken Rand gelegenen Pflaster-Gehweg weiterzufahren. Natürlich musste dort wegen der immensen Gefahrenlage in dieser Sackgasse eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet werden. 😉 Ebenfalls relativ einmalig dürfte das Zusatzzeichen darunter sein:
Darauf steht:
Parken auf dem Fuß- und Radweg nicht erlaubt
Eigentlich müsste man das ja nicht gesondert klarstellen. Aber so ganz eindeutig ist die Sache dort ja wirklich nicht, denn wenn man weiterfährt, darf man rätseln, ob man z. B. auf der „Bucht“ links doch ein Auto abstellen darf? Dem plattgefahrenen Rasen nach zu urteilen: Ja! Direkt dahinter erkennt man, dass der gesamte Weg wegen eines plötzlich auftauchenden kurzen Grünstreifchens einfach einen Satz nach links macht:
Ein Stückchen weiter gleich nochmal, sogar mit kleinen Warnbaken:
Man erreicht schon sehr bald wieder das vorläufige Ende vor der Friedhofseinfahrt:
Ein nur etwa 1 Meter schmales Pfädelchen führt hier recht steil runter zur K 20. Aus der Gegenrichtung ist diese kleine Rampe noch besser zu erkennen. Und natürlich wurde auch dort ein (mit „Parkverbot“-Zusatzzeichen) aufgestellt.
Leider kann man diesen Geh- und Radweg ja aber nur schiebend erreichen. Keine Ahnung, was sich die Straßenverkehrsbehörden der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben und der Kreisverwaltung Südwestpfalz damals dabei gedacht haben – eine e-mail, die ich vor weit mehr als einem halben Jahr an die zuständige Behörde der VG gesendet hatte, blieb bis heute unbeantwortet. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite (der K 20) gibt es übrigens eine kleine Parkanlage, wo man als Kind oder Fahrbahnparanoiker zur Not auch mit dem Rad durchfahren kann. Hier wär vielleicht eine Fahrradstraße vielleicht mal gar nicht so verkehrt gewesen; es wäre die allererste im Kreis Südwestpfalz.