Das BMVI zum Thema B-10-Radwege

B-10-Radwege im Winter

Ich verliere so langsam wirklich jede Lust. Man kriegt nur eine vor Ignoranz förmlich triefende Backpfeife nach der anderen. Heute hat sich doch tatsächlich das „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“ mal wieder per e-mail bei mir gemeldet. Man hat auch „nur“ 2 Monate gebraucht, um mir – eigentlich völlig am Thema vorbeigehend – zu zeigen, dass diesem Ministerium die Interessen des von Bundesstraßen verbannten Radverkehrs völlig gleichgültig sind.

Ich zitiere:

vielen Dank für Ihre Mail vom 25. Januar 2019, in welcher Sie sich nach der Unterhaltung der Radwege entlang der B 10 zwischen Pirmasens und Rinnthal erkundigen.

Eine Überprüfung der gesamten Streckenführung der Radwegeverbindungen zwischen Pirmasens und Landau von der Straßenbauverwaltung Rheinland-Pfalz, für die ein räumlicher Zusammenhang mit der B 10 besteht, hat ergeben, dass es in diesem, rund 45 km langen Bereich der B 10 keinen unselbstständigen Radweg gibt, für den der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz die Verkehrssicherungspflicht hat.

Es handelt sich somit bei den vorhandenen Radwegeverbindungen ausschließlich um kommunale Wege mit kommunaler Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht.

Hinsichtlich des gewünschten Winterdienstes auf Radwegen ist darauf hinzuweisen, dass es auch für Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften keinen Anspruch auf schneefreie Straßen gibt (§3 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes und §11 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz).

Wie kann der einem Bundesverkehrsweg rechtswidrig entzogene Radverkehr nur einer kommunalen Verkehrssicherungspflicht unterliegen? Aber da es ja laut Ministerium gar keinen Anspruch auf schneefreie Straßen gibt, würde ich vorschlagen, dass der LBM nun auch die Winterdienste auf der B 10 einstellt!

Die Dame hatte offenbar weder Kenntnis von den Grundsätzen 2008, noch der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Ich hatte ja übrigens vor einer Weile schon einmal eine e-mail aus Berlin gekriegt. Die war ja selbst bereits in höchstem Maße widersprüchlich, insb. die Frage betreffend, ob die der B 10 folgenden Radwege (so hat man diese ja in der Anordnung damals bezeichnet) nun selbständige oder unselbständige (kommunale?) Radwege seien.

Ich habe noch um eine Stellungnahme des Vorgesetzten gebeten, erwarte mir davon aber genauso wenig. Und hab deshalb auch gar keine große Lust mehr, diesen Stuss zu kommentieren; ich müsste mich eh nur wiederholen. Und das dürfte wohl auch den Lesern irgendwann langweilig werden.

Es liegt übrigens im Bereich des Möglichen, dass der Unfall vom 31. Januar dann doch noch ein strafrechtliches Nachspiel haben könnte.

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