Ich hatte im letzten Frühjahr mal einen Beitrag zu den teils abenteuerlichen Zwei-Richtungs-„Seitenstreifenradwegen“ verfasst, die sich vor allem im Saarland besonderer Beliebtheit zu erfreuen scheinen. Für mich ist schon grundsätzlich unverständlich, wie man einen ausdrücklich in § 2 (1) S. 2 StVO definierten Straßenteil wie einen Seitenstreifen überhaupt in einen anderen Straßenteil (Geh- und Radweg) umetikettieren kann?
Steht dies doch eindeutig im Widerspruch zu § 2 (4) S. 5 StVO:
Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden.
Im Grunde wird hier klargestellt, dass sich Seitenstreifen und Radwege systemisch widersprechen. Wurde der Seitenstreifen per Beschilderung mit zu einem Radweg gemacht, dürfen wir gleichzeitig den Seitenstreifen aber nicht mehr befahren, weil es ja dann einen Radweg gibt. 😉 Entweder, das ist ein Seitenstreifen – oder ein Radweg. Beides geht nicht. Zwischen einen baulichen Geh- und Radweg außerorts gehört gemäß den Vorgaben der ERA 2010 (siehe Kapitel 2.2.1 und 9.2.2) nämlich auch ein 1,75 m breiter „Sicherheitstrennstreifen“.
Das wird vermutlich auch schon von der straßenrechtlichen Widmung her gar nicht gehen. Jedenfalls soll es auch Radfahrer geben, die so etwas gut finden und als sicherer empfinden, als in der richtigen Richtung auf der Fahrbahn zu fahren.
Letztes Jahr hatte ich auch nicht erwähnt, dass am anderen Ende des Seitenstreifens am Ortsausgang von Walsheim in Richtung Gersheim auf der rechten Straßenseite immer noch ein auf ein
gegenüber verweist. Das hatte ich der Straßenverkehrsbehörde des Saarpfalz-Kreises auch schon vor mehr als einem Jahr im Rahmen meiner Kritik an der unnötigen Beschilderung des Weges in Richtung Walsheim, die den Seitenstreifen befahrende Radfahrer nun zur Schrittgeschwindigkeit verdammt, mitgeteilt. Selbst derart einfache Sachen kriegen viele Straßenverkehrsbehörden und -baulastträger einfach nicht geregelt.
Das gibt’s auch in Schweigen an der Grenze, von Wissembourg kommend. Dort sogar mit gelbem Schild Z 442-13.
Bis vor ein paar Monaten war dort links benutzungspflichtig.