Gestern erhielt ich statt einer e-mail ausnahmsweise mal einen Brief von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Südwestpfalz. Es ging hauptsächlich um meine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Verbandsgemeinde Hauenstein wegen der unterlassenen straßenrechtlichen Widmung des „Forst- und Wirtschaftswegs“ entlang der B 10 auch für den Radverkehr. Das ist grade deshalb surreal, weil die gleiche VG diesen Weg auf einem längeren Abschnitt ebenfalls für schwere Kraftfahrzeuge gesperrt hat.
Die KV Südwestpfalz teilte mir dbzgl. Folgendes mit:
Die VG-Verwaltung bleibt bei Ihrer bisherigen, Ihnen bekannten Rechtsauffassung und sieht auch weiterhin keine Grundlage für eine Widmung des Weges. Eine Übernahme des Winterdienstes wird ebenso weiterhin abgelehnt.
Ich erinnere nochmal an das, was die gleiche Verwaltung der Bürgerbeauftragten des rheinland-pfälzischen Landtages mitgeteilt hatte:
Abschließend weist die VG-Verwaltung darauf hin, dass sie ein großes Interesse an einem ganzjährig gut funktionierenden Radwegenetz als Teil der gesamten Verkehrsinfrastruktur hat, nicht zuletzt auch mit Blick auf die weiter wachsende Bedeutung des Tourismus in der Region.
Ich musste der Kreisverwaltung gegenüber klarstellen, dass es mir hier ausdrücklich nicht nur um den Winterdienst geht. Es ist für mich einfach indiskutabel, dass der Radverkehr gar ohne notwendige Teileinziehung über mehrere Jahrzehnte per von einer öffentlichen, bedeutsamen Bundesstraße verbannt und auf vermeintliche (über viele Jahre auch nur geschotterte) „Radwege“ verwiesen wird. Diese aber niemand entsprechend als Solche widmet, obwohl sogar explizit Gelder vom Bund dafür geflossen sind.
Ja, vielleicht bin ich aber auch einfach nur zu streng mit diesen armen, bemitleidenswerten Behördenmenschen? Und sollte endlich mal etwas mehr Verständnis für deren Sorgen und Nöte haben. Die meinen es doch sicher nur gut mit dem Radverkehr…!