Vor diese Frage stellt Radfahrer die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl in der Haarnadelkurve der L 363 an der Abzweigung der L 469 in Richtung Mittelbrunn. Dort wollte man wohl den Weg über die Felsenmühle zur Hembachstraße für den Radverkehr freigeben. Doch anstatt einfach ein unter das
zu hängen, schraubte man ein
darunter. Solche schlechten Scherze kennt man ja aber auch bereits aus der Südwest- als auch der Nordpfalz.
Somit stehen die Regelungen der Anlage 2 zur StVO im Widerspruch zueinander. Das gebietet gem. lfd. Nr. 28 bekanntermaßen:
Ge- oder Verbot
1. Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.
2. Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.
Das würde hier gem. lfd. Nr. 19 (mangels begleitender Fahrbahn) einen eigenständigen Geh- und Radweg kennzeichnen, den ansonsten keiner benutzen darf:
Ge- oder Verbot
1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
2. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.
3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.
4. § 2 Absatz 4 Satz 6 bleibt unberührt.
Reiter dürften bspw. wegen des reingaloppieren, müssen aber wegen des
wiederum draußen bleiben. Wie auch die Nutzer von Handfahrzeugen. Und Cowboys. 😉 Fußgänger sind sich hier aber auch nicht sicher, ob sie gem. § 25 (1) StVO am Fahrbahnrand gehen müss(t)en oder nicht.
Es bleibt im Übrigen auch rätselhaft, wie man den Weg bspw. von der L 469 kommend überhaupt erreichen soll? Links abbiegen über die beiden durchgezogenenen Linien der beiden Fahrstreifen der Gegenrichtung geht nicht; höchstens, wenn man eine Schleife über die Bushaltestelle rechts dreht. Die Streuscheiben an den Fußgängerüberwegenfurten haben sogar (wenn ich mich nicht verkuckt habe) Kombi-Signale – da aber die Gehwege nicht freigegeben sind, dürfte man dort auch nur schieben. Wie und ob der Weg aus der Gegenrichtung überhaupt beschildert ist, kann ich nicht sagen; ein kurzes Zwischenstück am kleinen Rückhaltebecken ist auch nur gepflastert.
In und um Landstuhl sieht es (wie für den Kreis Kaiserslautern üblich) allgemein ganz fürchterlich aus, was das Thema Radwege und Beschilderung derselben betrifft. Aus Richtung Norden (Ramstein-Miesenbach) muss man sich bspw. wegen bebläuter Irrwege ja selbst irgendwie einen Weg in die Stadt hinein suchen. Aber auch das Chaos am westlichen Ortsausgang (Gewerbegebiet am Kaufland) ist eine pure Katastrophe, mit dem ich mich zu gegebener Zeit auch befassen werde.
Update 12. April
Die Straßenverkehrsbehörde der VG Landstuhl teilte mir Folgendes mit:
vielen Dank für Ihren Hinweis. Verkehrszeichen (VZ) 250 ist aus früheren Zeiten und wurde offensichtlich bei der Anordnung und Anbringung von VZ 240 nicht entfernt.
Wir haben unseren Bauhof bereits beauftragt VZ 250 zu entfernen.
Schön. Ich hab dann die Gelegenheit genutzt und um Entschilderung des Handtuchs auf der Atzel gebeten. Mal gespannt, ob das auch so reibungslos ablaufen wird. 😉
Update 4. Juni
Am 14. Mai konnte ich feststellen, dass das entfernt wurde: