„Anderer Radweg“ oder Gehweg?

Rodalben Littersbachstraße

Die Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben hatte ich schon vor geraumer Zeit auf einige Gemeinsamer Geh- und Radweg innerhalb der Stadt Rodalben hingewiesen, deren Überprüfung dann auch in allen Fällen ergab, dass die innerörtlichen Benutzungspflichten (teils gar beidseitig wie z. B. am westlichen Ortseingang) wegfielen und überwiegend durch Freigaben per Gehweg Radverkehr frei ersetzt wurden. In Rodalben gab es in der Lindersbachstraße (in Richtung der beiden Schulen) sogar einen hier in der Region ganz seltenen getrennten Geh- und Radweg, der per Getrennter Geh- und Radweg beschildert war.

Das hatte sich nun vor einigen Monaten geändert. Und obwohl mich diese Regelung jetzt nicht wirklich betrifft, weil ich dort eh nur extrem selten rumfahre und ich es auch für sicherer und sinnvoller halte, wenn die Kids dort auf der Fahrbahn fahren (falls es denn tatsächlich welche geben sollte, die mit dem Rad zur Schule fahren), hat es mich vor allem aus rechtstheoretischem Interesse schon ein wenig gewundert, warum die VG Rodalben es nicht dabei belassen hat, einfach nur die Schilder zu entfernen? Denn dann wäre das ein „anderer“, nicht benutzungspflichtiger Radweg gewesen, den die StVO in § 2 (4) S. 3 erwähnt:

Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.

Nun aber hat man auch hier Radverkehr frei Gehweg aufgestellt. Rechts des in unterschiedlichen Farben (rosa und weiß) gepflasterten Weges. Nun kann man drüber diskutieren, ob nun der helle Pflasterbereich für das Radeln mit Schrittgeschwindigkeit freigegeben wurde – oder ob diese Verkehrszeichen nun den gesamten Weg; also auch die linke, rosa Hälfte zu einem Gehweg machen, den die Kinder generell nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren dürfen?

Okay – das war baulich schon damals nicht sonderlich glücklich gelöst, denn man musste ja vom Zebrastreifen aus auffahren. Und das Pflaster innerhalb der Insel ist rosa – also eigentlich: Radweg. 😉 Ich diskutierte noch ein wenig mit der Behörde hin und her – aber das brachte nix; man hielt die Beschilderung hier „aus Sicherheitsgründen“ für notwendig.

Ich bin ja bekanntermaßen kein Freund dieser seltsamen, baulich oder farblich getrennten Wegelchen, die vor allem in größeren Städten deutlich stärker verbreitet sind. Und auf denen selbst nach der Aufhebung der Benutzungspflichten immer noch sehr viele Leute radeln wollen. In diesem Fall kann man ja ohne das Getrennter Geh- und Radweg eigentlich aber auch nicht wirklich erkennen, was genau nun was (Gehweg oder Radweg) sein soll? Piktogramme wollte die VG übrigens auch nicht auftragen. Nun, von mir aus; dann sollte man vielleicht bei nächster Gelegenheit auch mal das (sowieso schon ziemlich ausgebleichte) Pflaster „durchmischen“. Weiter hinten schließt sich übrigens ein „Schutzstreifen“ an. Wegen der Sporthalle und der Sportplätze ist dort grade am Wochenende gerne immer alles wild zugeparkt.

Das Zebrastreifen-Verkehrszeichen ist übrigens auch schon reif fürs Museum; Männer tragen schon lange keine Hüte mehr. 😉

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