Es ist schon eine Weile her, dass ich das letzte Mal Meldungen über Vollsperrungen hier im Blog thematisiert hatte. Seit geraumer Zeit ist bspw. die K 17 zwischen der B 270 und Petersberg vollgesperrt, weil die Abwässer der Gemeinde zukünftig nach Rodalben gepumpt werden sollen. Die Engstelle am Erdwall des stillgelegten Talgleises ließ nur eine Vollsperrung zu. Die Sperrung wird übrigens auch nicht in den Pressemeldungen des LBM Kaiserslautern erwähnt; vermutlich, weil sie nichts mit dem Straßenbau zu tun hat.
Da es sich hier um eine Verbandsgemeindegrenzen überschreitende Maßnahme handelt, ging die Anordnung der Umleitungen wohl auf eine der beiden Verbandsgemeindeverwaltungen zurück. So hat man es tatsächlich ausnahmsweise mal hinbekommen, zwei Varianten auszuschildern. Die für Kraftfahrzeuge führt über die B 270 zur B 10 und über die L 474. Jene für Radfahrer und Traktoren (per Zusatzzeichen 1010-52 und 1010-61 über die Zweibrücker Straße, die (leider auch vor einigen Jahren im Rahmen eines „Kuhhandels“ herabgestufte) ehemalige Kreisstraße auf dem Dach des B-10-Tunnels, die Industriestraße, die K 15 und die L 474. Das Beitragsbild zeigt die Beschilderung an der K 15, die auf die Industriestraße verweist. Irgendwann sind dem Bauunternehmen wohl die Zusatzzeichen mit dem Traktor ausgegangen. 😉
Netter Nebeneffekt: Dadurch, dass diese Umleitungsschilder auch auf bzw. an der B 270 stehen bzw. auf jene verweisen, dürften einige Autofahrer so nebenbei darüber aufgeklärt werden, dass man auf dieser Straße auch Radfahren darf. Das weiß ja nicht jeder, schließlich werde ich dort immer wieder mal angehupt oder ernte auch mal von Motorradfahrern ob meiner Anwesenheit auf dieser angenehm zu befahrenden Straße nur ungläubiges Kopfschütteln.
Update 9. Mai 2019
Die K 17 ist inzwischen wieder für den Verkehr freigeben.
Die „Fahrradstadt“ Karlsruhe schafft das mit der getrennten Beschilderung nicht. Zur Begrenzung der Umfahrung des abendlichen Rheinbrückenstaus wurde die Eggensteiner Straße stadtauswärts ab der Einmündung Heckerstraße für den Autoverkehr gesperrt (auch baulich), und eine extra Spur in Gelb für Fahrräder aufgemalt. Die Vorbeschilderung erfolgt aber mit Z 250. Dabei würde hier sogar die Ergänzung um ein Fahrzeugsymbol reichen (Z 251)
Übrigens wird das Durchfahrtverbot fast jeden Tag kontrolliert, ist offensichtlich ein einträgliches Geschäft.