Bei Steinweiler stürzt ein 44-jähriger mit mehr als 3 Promille auf einem Feldweg. In Jockgrim kommt es zu einem Dooring-Unfall, bei dem ein 36-jähriger leicht verletzt wird. Eine 38-jährige Mutter wird in Lambrecht Opfer eines Streifunfalls; auch weil dort eine innerörtliche Gehwegbenutzungspflicht für Radfahrer angeordnet wurde. Ein 70-jähriger stürzt in Neustadt ohne Fremdeinwirkung schwer. Ebenfalls in Neustadt streift eine 76-jährige einen geparkten Pkw. Eine 42-jährige Geister-Gehwegradlerin kollidiert in Zweibrücken mit einem Audi.
Stockbesoffen gestürzt
Pressemeldung der PD Landau vom 26. April 2019:
Steinweiler (ots). Am 25.042019, um 20.50 Uhr, wurde der Polizeiinspektion Wörth von einem Zeugen mitgeteilt, dass auf dem Feldweg beim Lindenhof in Steinweiler ein Radfahrer gestürzt sei. An der beschriebenen Örtlichkeit konnte ein 44-jähriger Mann mit seinem Fahrrad angetroffen werden, der offensichtlich unter Alkoholeinwirkung stand. Er war unverletzt, an seinem Fahrrad war kein Sachschaden entstanden. Ein Alkoholtest ergab 3,02 Promille, weshalb ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Zur Abwehr einer Gefahr für sich und andere verbrachte der 44-Jährige die Nacht in einer Gewahrsamszelle der Polizei.
Eine Übernachtung auf Staatskosten find ich jetzt etwas übertrieben; man hätte ihn auch nach Hause fahren können… Viel interessanter fände ich, ob der Feldweg wie üblich mit einem mit auch für Radfahrer gesperrt war?
Dooring-Unfall in Jockgrim
Pressemeldung der PD Landau vom 25. April 2019:
Jockgrim (ots). Am 24.04.2019, um 12.27 Uhr, wollte ein 21-jähriger Autofahrer in der Kettelerstraße aus seinem Fahrzeug steigen und öffnete die Fahrertür. Hierbei übersah er einen nachfolgenden 36-jährigen Radfahrer, der gegen die sich öffnende Autotür stieß. Bei dem Sturz von seinem Fahrrad erlitt er mehrere leichte Verletzungen.
Falsch. Er „übersah“ den Radfahrer nicht; er hat mit 99-prozentiger Sicherheit erst gar nicht in den Rückspiegel geschaut, bevor er die Tür aufgerissen hat. Ich frage mich, ob die Polizei vielleicht irgendwann einmal ihrem Auftrag gerecht wird – und in ihren Pressemeldungen nicht mehr die faulen Ausreden einzelner Unfallbeteiligter als Tatsache darstellt? Wahrscheinlich erst dann, wenn die Polizisten privat nicht mehr selber alle Pkw fahren werden…?
Gefahren linker Radwege
Pressemeldung der PD Neustadt (Weinstraße) vom 22. April 2019:
Neustadt/Weinstraße (ots). Am Ostermontag wollte eine dreiköpfige Familie gegen 14:40 Uhr mit dem Fahrrad von Neidenfels in Richtung Neustadt fahren. Kurz nach einem Einkaufsmarkt in der Hauptstraße in Lambrecht, wollte die an der Spitze fahrende, 38-jährige Mutter von der Hauptstraße auf einen Fahrradweg auf der linken Seite wechseln. Trotz Schulterblick und Handzeichen überholte sie ein PKW. Hierbei streifte er die Frau derart, dass sie zu Boden stürzte. Der Fahrer blieb nicht stehen, sondern beschleunigte laut Zeugenaussagen noch und fuhr weiter in Richtung Neustadt. Die verletzte Frau erlitt Schmerzen am Arm und stand bei der Unfallaufnahme unter Schock. Zeugen, die Hinweise zu dem Verursachenden Fahrzeug geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei Neustadt/ Wstr. per Mail an pineustadt@Polizei.rlp.de oder Telefon 06321/854-0 in Verbindung zu setzen.
Tja. Ein abschreckendes Beispiel für innerörtliche Gehwegbenutzungspflichten für Radfahrer. Ich hasse nichts mehr, als im fließenden Verkehr auf linksseitige Wegelchen auffahren zu müssen. Dort fehlt natürlich auch die „sichere Querungsmöglichkeit“. Auch die Ortstafel steht nebenbei viel zu weit innerhalb des Orts. Der Unfall geht meiner Ansicht nach zum Teil auf die Kappe der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bad Dürkheim.
70-jähriger stürzt schwer
Pressemeldung der PD Neustadt (Weinstraße) vom 20. April 2019:
Neustadt/Weinstraße (ots). Am Freitag, den 19.04.2019 um ca. 12:15 Uhr, befuhr ein 70-jähriger Neustadter mit seinem Fahrrad die Landauer Straße in Richtung Ortsausgang. In Höhe des ADAC stürzte der Fahrradfahrer und verletzte sich schwer am Kopf. Auf Grund dessen musste dieser mit dem Rettungshubschrauber in eine Unfallklinik geflogen werden. Laut aktuellem Stand ist der Fahrradfahrer vermutlich ohne jegliche Fremdeinwirkung gestürzt. An der Unfallstelle sollen sich mehrere namentlich noch nicht bekannte Zeugen aufgehalten haben. Da der Verkehrsunfall der Polizei erst um 13:00 Uhr gemeldet wurde, stehen die Personalien der Zeugen nicht fest. Diese mögen sich bitte mit der Polizei Neustadt/W. in Verbindung setzten.
Auch hier kann ich nur spekulieren. Unter Umständen wollte er vor dem Kreisel auf den Gehweg auffahren und stürzte bei der Überfahrt der Bordsteinkante? Die Polizei Neustadt hatte ziemlich genau an dieser Stelle vor einiger Zeit in einer Pressemeldung behauptet, eine ebenfalls verunfallte Radfahrerin hätte dort einen „Radweg“ befahren. Dort gibt es aber keinen.
76-jährige streift Pkw und stürzt
Pressemeldung der PD Neustadt (Weinstraße) vom 19. April 2019:
Neustadt/Weinstraße (ots). (…) Am Morgen streifte eine Radfahrerin in der Heinestraße einen geparkten PKW. Hierdurch kam diese zu Fall und erlitt Schürfwunden an den Beinen sowie eine Fraktur des rechten Armes. Die 76-jährige Dame wurde ins Krankenhaus verbracht. (…)
Bei derartigen Schilderungen habe ich oft das Gefühl, dass ein entscheidendes Detail fehlt. Wie ein entgegenkommender Pkw zum Beispiel. Oder dass die Frau auf dem Gehweg fuhr. Ansonsten fällt es mir schwer, mir vorzustellen, wie man ohne jede Not einen geparkten Pkw streifen und stürzen sollte?
Gehwegradlerin kollidiert mit Audi
Pressemeldung der PD Pirmasens vom 19. April 2019:
Zweibrücken (ots). Am 18.04.2019, gegen 15:40 Uhr, befuhr eine 24-jährige Frau aus dem Saarland mit ihrem Audi Q5 die Straße „In den Stegwiesen“ in Fahrtrichtung „Lanzstraße„. Eine 42-jährige Frau befuhr mit ihrem Fahrrad den Bürgersteig der „Lanzstraße“ in Fahrtrichtung „Friedrich-Ebert-Straße“. Über den darauf folgenden Zusammenstoß zwischen den beiden Fahrzeugen gibt es ab hier voneinander abweichende Angaben der Beteiligten. Aus diesem Grund werden Zeugen des Unfalls gebeten, sich mit hiesiger Dienststelle in Verbindung zu setzen. Die Radfahrerin zog sich bei dem Zusammenstoß Prellungen und Abschürfungen zu. Am Audi Q5 wurde die hintere Tür der Beifahrerseite beschädigt. Das Fahrrad wurde nicht beschädigt.
Geistergehwegradeln ist halt allgemein eine ziemlich blöde Idee. Aus Sicht der Radfahrerin könnte man aber argumentieren, die (teilweise überklebte…) Beschilderung am Kreisel Lanzstraße – Gottlieb-Daimler-Straße mache das linksseitige Gehwegradeln sogar weiterhin zur Pflicht…!?
Ich geh mal davon aus, dass das dort immer noch so ausschaut. Vielleicht auch so ein Fall, in welchem man die unklare Anordnungen erlassenden oder fragwürdige Verkehrszeichen stehenlassenden Behörden mithaften lassen sollte.