Das Thema Fahrradabstellanlagen wollte ich eigentlich regelmäßiger hier im Blog behandeln; zu mehr als einem ersten Beitrag zu den Felgenklemmern am neuen Penny in Thaleischweiler hatte es bislang aber nicht gereicht. Meistens denke ich nicht dran, Fotos zu machen, wenn ich mal wieder irgendwo pausiere, um mir was Süßes zu kaufen. Da ich vor einer Weile das erste Mal einen kurzen Stop am neuen Lidl in der Waldfischbach-Burgalbener Hauptstraße gemacht hatte, möchte ich kurz die dortigen Abstellanlagen vorstellen. Der Discounter zog im letzten Herbst vom Ortsrand um an die Stelle, an der früher der alte Wasgau-Markt stand.
Hinter den Einkaufswagen wurden immerhin 6 Metallbügel installiert. Mir ist diese Art von Abstellanlage eigentlich am liebsten, da man sein Rad schonend, beispielsweise mit dem Sattel anlehnen und sicher am Rahmen oder der Gabel (ggf. auch inkl. eines der Laufräder) anschließen kann. Besonders praktisch finde ich die zusätzliche Strebe; bei meinem MTB passt die Höhe des nach oben ausgerichteten Pedals genau zur Höhe eben jener Strebe, weshalb ich das ganze Rad mit der Unterseite des Pedals stabil daran anlehnen kann.
Auch ganz gut: Man parkt unter dem Vordach im Trockenen.
Das Einzige, was mir nicht gefällt, ist die gegenläufige Ausrichtung der Bügel zur Mitte hin, denn der Zwischenraum ist ziemlich knapp bemessen, weshalb man sein Rad erstmal nur schwer zu den hinteren (inneren) Bügeln – oder wieder raus – bekommt. Grade dann, wenn bereits ein paar andere Räder dort stehen sollten. Hier hätte man die äußere Reihe der Bügel meiner Meinung nach wie auf der Innenseite ausrichten sollen. Was natürlich wegen der Säule des Vordachs nicht gegangen wäre. Dann lieber einen Bügel weniger, die man dafür aber alle auf beiden Seiten gut benutzen kann, ohne sich ggf. in anderen Rädern zu verfangen.
Über die verhältnismäßig geringe Anzahl will ich nicht meckern; wir sind hier in der Südwestpfalz halt totales „Fahrrad-Neuland“! 😉
Demnächst werde ich auch mal die Abstellanlage am neuen Pirmasenser Kaufland in der Zweibrücker Straße vorstellen. Diese ist sogar ADFC-zertifiziert – was ich allerdings nicht so wirklich nachvollziehen kann.
Die erforderliche Anzahl an Fahrradstellplätzen werden in der Baugenehmigung festgeschrieben. Sie errechnet sich nach einem Schlüssel, der von Landkreis zu Landkreis verschieden sein kann. Jeder hat da seine eigene Berechnungs- bzw. Bezugsgrundlage. Die ist, sagen wir mal, „nicht immer nachvollziehbar“.
Überdacht ist mittlerweile auch Vorschrift, zumindest im Wohnungsbau.
Gilt auch für Kfz-Stellplätze.
Ergänzung: Die Überdachung natürlich nur für Fahrräder, der Rest gilt auch für Autos.
Interessant. Ist das ggf. nicht der Landkreis, sondern die jeweilige Gemeinde? Ich ärgere mich in Pirmasens ja immer noch über die damalige Baugenehmigung für eine Firma, bei der der Mitarbeiter-Parkplatz deutlichst zu klein ausgefallen ist. Kannst mir ja ggf. mal eine e-mail mit einem Beispiel schicken.
Was für eine Art von „Fahrradstellplatz“ dann am Ende bei rumkommt, ist wohl nicht vorgeschrieben; da tun es wohl oft dann irgendwelche Alibi-Felgenklemmer. Kann mir auch vorstellen, dass da viele Gemeinden eben gar keine Vorgabe machen. Auf jeden Fall dürften mehr Fahrrad-Stellplätze als vorgeschrieben sicher nicht verboten sein, oder…? 😉
In Frankfurt z.B. rechnet sich das aus der Kubatur des Gebäudes, unabhängig von der Anzahl der Wohnugen, mit einem Abminderungsfaktor für Verkehrsanbindung. Die Gesamtfläche ergibt sich aus Anforderungen an die Länge und Breite je Stellplatz und der erforderlichen Verkehrsfläche. Dies wird übrigens in den Bauzeichnungen zur Genehmigung eingezeichnet. Die Art der Fahrradständer kann man angeben. Durch besondere (versetzte) Anordnung lässt sich so noch etwas Platz sparen.