Der 24. April entwickelte sich schon direkt nach dem Aufstehen für mich persönlich zu einem besonders beschissenen Tag. Zum krönenden Abschluss strandete ich dann im Parkhaus des Pirmasenser Kauflands in der Wiesenstraße. Während der große Rest Deutschlands noch einen wolkenlosen Sommertag genoss, fing es in der Pfalz am späten Nachmittag an zu gewittern und zu schütten – und dies ohne Ende. Nach 2 Stunden sinnloser Warterei fuhr ich dann halt bei um die 10 Grad in kurzer Hose, Baumwoll-T-Shirt, Trikot und Ärmlingen im Regen zähneklappernd nach Hause. Um mir zwischendurch die Zeit zu vertreiben, schaute ich mir aber mal die Parkhausordnung genauer an, die vor dem Eingang ins Treppenhaus aushängt. Wer liest denn auch bitteschön sonst sowas…!?
Und da fiel mir erst auf, dass ich eigentlich gar nicht dort sein dürfte. Und ich Anarcho-Radler seit vielen Jahren gegen die vom 29.09.2011 datierende (allerdings nicht unterschriebene und nicht bestempelte) Parkhausordnung verstoße.
Denn Punkt 1 lautet:
Die Benutzung des Parkhauses/Tiefgarage ist ausschließlich für das Unterstellen von PKWs gestattet.
Tja. Da dürfen also nicht einmal Motorrad- oder Rollerfahrer rein. Auch wenn es nicht ausdrücklich untersagt ist. Radfahrer betreffend hat man sich aber dann doch die Mühe gemacht, denn unter Punkt 9 findet sich hinter dem 7. Spiegelstrich folgende Regelung:
Aus Sicherheitsgründen für alle Benutzer sind auf dem gesamten Gelände des Parkhauses/Tiefgarage nachstehende Handlungen zu unterlassen bzw. sind nicht zulässig. (…)
– Das Befahren mit Fahrrädern, Skatern und anderen Fortbewegungsmitteln.
Ich ging dann mal runter an die Info und hatte die dort grade anwesende Mitarbeiterin drauf hingewiesen. Wirklich verstanden wurde das Problem aber nicht. Die aus der Chefetage hatten aber auch schon alle Feierabend. Diese Parkhausordnung ist so natürlich ein regelrechter Freibrief dafür, wenn irgendein Pkw-Fahrer einen Rad-, Kraftradfahrer oder auch Fußgänger an- oder umfährt, einen nicht unerheblichen Anteil von Schuld auf das Opfer abzuwälzen. Denn auch Fußgänger sind dort gem. 5. Spiegelstrich ja auch nicht wirklich willkommen.
Installation der Schrankenanlage
Nun gab es vor nicht allzu langer Zeit zum Thema Kaufland-Parkdecks auch eine Vorgeschichte, die ich hier im Blog erst thematisieren wollte – es dann aber aufgrund der mir erteilten Auskünfte erst einmal sein ließ.
Ende letzten Jahres wurden an den Einfahrten Schrankenanlagen errichtet. Diese führten erwartungsgemäß zu einem gewaltigen Chaos (viele grade ältere Kunden waren total überfordert; hinzu kamen wohl auch noch technische Probleme), weshalb man das System schon nach relativ kurzer Zeit wieder abschaltete – und nun wieder jeder ungehindert und ohne Kärtchen auf die Parkdecks auffahren kann.
Mich persönlich irritierten die kleinen StVO-Verbotszeichen (für Radverkehr , Fußgänger
und Krafträder), die an den Säulen der Schrankenanlagen aufgeklebt waren (siehe Beitragsbild). Also fragte ich zuerst mal einen Mitarbeiter der Filialleitung während eines Einkaufs persönlich, ob man als Radfahrer künftig auf den Parkdecks nicht mehr willkommen sei? Schließlich käme man neben den Schranken auch kaum noch durch? Dies wurde aber verneint; man könne natürlich immer noch mit dem Rad oder Roller aufs Parkdeck fahren.
Da mir eine mündliche Aussage aber nicht so wirklich reichte, schickte ich eine e-mail an die Kaufland-Zentrale. Ich erhielt dann am 18. Dezember 2018 folgende (lustige) Auskunft:
Die Verbotsschilder sind an den Säulen der Schrankenanlage angebracht und bedeuten, dass man an der Säule keine Fahrräder oder Mofas anketten soll.
Der Zugang über die drei Einfahrten ist auch weiterhin für Fahrradfahrer, Mofafahrer und Fußgänger, auch mit Einkaufstrolli jederzeit möglich.
Man darf demnach logischerweise auch keine Fußgänger daran anketten. Oder etwa doch…!? 😉
Im Nachhinein spiegeln diese Aufkleber aber nur die Inhalte der (allerdings auch erst im Parkhaus) ausgehängten Parkhausordnung wider, die der Filialleitung wohl nicht bekannt ist? Denn außer Pkw-Nutzern darf da keiner rein. Weder zu Fuß, noch auf dem Rad, noch auf dem Kraftrad. Klar – seit Jahren sehe ich dort andere Radfahrer, Motorradfahrer, Rollerfahrer und auch Fußgänger, die sich einen sehr weiten Umweg sparen. Denn der Hauptgrund dafür, auch als Nicht-Pkw-Nutzer auf das (untere) Parkdeck zu wollen ist, dass sich die Leergutannahme dort befindet!
Es gibt lediglich vor dem Haupteingang in der Wiesenstraße einen unbrauchbaren Alibi-Fahrradständer; ich schließe mein Rad immer auf dem Parkdeck an den dortigen Geländern vor den Lüftungsfenstern zur Wiesenstraße hin an. Ich wurde übrigens über all die Jahre auch kein einziges Mal von irgendeinem Mitarbeiter angesprochen, dass ich hier mit dem Rad nix zu suchen hätte.
Am gleichen Abend sendete ich dann noch einmal eine e-mail ans Kundenmanagement von Kaufland. Die Antwort werde ich dann bei Gelegenheit noch nachreichen.
Update 13. Januar 2020
Bereits im Dezember hatte ich bemerkt, dass die Parkhausordnung in der Wiesenstraße endlich ausgetauscht wurde. Das lag vermutlich daran, dass ich bei der 4. Wiederholung meiner Anfrage, wann man jene nun endlich austauschen wolle, mit der Presse gedroht hatte. Ich werde die Inhalte jener Parkhausordnung bei Gelegenheit (wenn ich mal wieder eine Kamera mit dabei haben sollte) hier noch genauer vorstellen.
Erstens wird vom Kaufland niemand auch nur eine Ahnung haben, was auf dem Schild wirklich steht.
Zweitens ist in Garagen von der Bauordnung alles verboten, was nicht direkt mit dem Auto zu tun hat. Auch Fahrräder dürfen da nicht rein. Vor einiger Zeit kam im Fernsehen auch mal ein Bericht, wo eine Stadt (Ich weiß leider nicht mehr, welche) ihre Finanzen aufgebessert hat, indem sie Garagen kontrollierte.
Zu Erstens: Mit Sicherheit.
Zu Zweitens: aber DIE Bauordnung gibt es doch gar nicht? Ist das überhaupt eine „Garage“? Sind Fahrrad-Parkhäuser dann auch illegal? Jedenfalls Danke für die Anregung; ich kuck mal, ob ich der rheinland-pfälzischen BauO was findet. Kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Eigentümer nicht selbst bestimmen darf, welche Verkehrsarten er in seine überdachten Parkhäuser lässt oder eben nicht. Edit: § 47 LBauO RLP.
Zu zweitens in der Baunutzungsverordnung. Bezieht sich wohl aber nur auf Garagen in Wohngebieten, also hier Kommando zurück.
Das stünde dann aber halt immer noch im Widerspruch zur „Parkhausordnung“. Und die kann ja wohl jeder Grundbesitzer im Wesentlichen selber festlegen, oder…!? Dass diese kleinen Aufkleber keine echten Verkehrszeichen ersetzen, ist klar. An der einen Ausfahrt ist übrigens auch ein (stets ignoriertes) Stop-Schild angeordnet.
McDonalds hat z. B. ja auch keine Hemmungen, Radfahrer einfach von der Nutzung des „McDrives“ auszuschließen. Müsste ja auch öffentlicher Verkehrsraum sein?
Ob ein Parkhaus öffentliche Verkehrsfläche ist durchaus nicht einfach zu bestimmen. Von https://verkehrslexikon.de/Module/Oeffentlicher_und_nichtoeffentlicher_Verkehr.php: „Privatgelände hingegen liegt vor, wenn der Berechtigte erkennbar nicht jedermann die Benutzung gestatten will, sondern durch Zugangsbeschränkungen und Hinweise oder durch die Art der Gestaltung offensichtlich zum Ausdruck bringen will, dass er den Gebrauch des Geländes nur einem abgegrenzten, von ihm bestimmten Benutzerkreis gestatten will.“
Das ist beim Parkhaus eines Supermarkts wohl der Fall, der Berechtigte will nur seinen Kunden die Benutzung gestatten, und bringt das im Fall des Kauflands durch Hinweise zum Ausdruck.
Kaufland? Da war doch was…
– https://radfahreninheilbronn.wordpress.com/2019/08/29/kaufland-olgastrasse-radfahrer-innen-unerwuenscht/
– https://radfahreninheilbronn.wordpress.com/2019/08/31/kaufland-olgastrasse-nun-doch-durchfahrt-fuer-radfahrer-innen/
– https://radfahreninheilbronn.wordpress.com/2019/09/08/kaufland-badstrasse-jetzt-offizielles-schild-fuer-radler-innen/