In Sachen Legalisierung der HBR-Wege geht auch weiterhin absolut gar nichts voran. Ich hatte ja schon im ersten Beitrag zu dieser Thematik erwähnt, dass ich den LBM (als Träger des HBR-Systems) schon im Juni 2017 darauf hingewiesen habe, dass die meisten dieser mit den weiß-grünen Wegweisern beschilderten Wege niemals straßenverkehrsrechtlich freigegeben wurden. Der LBM erzählte mir dann was von „Einzelfällen“. Aber auch vereinzelte Hinweise an Städte und Verbandsgemeinden verhallten ungehört. Ein besonders bockiges Problemkind ist vor allem die VG Pirmasens-Land, mit der ich mich grade erst wieder wegen der „kreativen“ Beschilderung an der Schelermühle rumärgern musste. Dort führt ja eine HBR-beschilderte Serpentinenstraße hinauf nach Vinningen – die aber wegen des halt auch für Radfahrer (in beiden Richtungen) tabu ist.
Doch man kommt mit dem Rad nicht nur von der Schelermühle aus nicht legal rein in den Hauptort der „Hackmesserseite„. So darf man auch den auf der Höhe gelegenen, asphaltierten Wirtschaftsweg zwischen Vinningen und Kröppen nicht mit Fahrrädern befahren. Der verkehrlich auf jeden Fall eine prima Alternative zur rumpligen und höhenmeterreicheren L 483 darstellt. Am Beginn der Sportplatzstraße am Ortsausgang von Kröppen steht aber leider wie üblich ein . Es muss uralt sein, denn das Zusatzzeichen für die Freigabe von landwirtschaftlichem Verkehr ist inzwischen schon invertiert. Scheinbar eine Spezialität dieser VG…? Ein Bauunternehmer und sogar die freiwillige Feuerwehr Kröppen(!) sind ebenfalls arm dran, denn von denen kommt an diesem Zeichen auch keiner legal vorbei. Was natürlich auch für die Besucher des Vereinsheims des SV Rot-Weiß Kröppen gilt.
Um das Ganze wasserdicht zu machen, steht in Richtung Vinningen auch gleich noch ein weiteres hinter dem Vereinsheim. Wie man auf dem Foto erkennt, ist da natürlich mal wieder so ein sich nie an die Regeln haltender Radfahrer einfach ganz frech – das muss man sich mal vorstellen(!) – ohne abzusteigen(!) weitergefahren! Der Autor hat sein Rad natürlich ganz brav geschoben…! 😉
Der Weg ist natürlich auch von Vinningen aus mit beschildert (ohne Foto). Die Schranke bei Vinningen ist aus Radfahrersicht übrigens auch äußerst doof, da die „Umfahrung“ nicht asphaltiert ist.
Es wird Zeit…!
Am 4. April schrieb ich dem Leiter der StVB des Kreises Südwestpfalz als auch der Landrätin Susanne Ganster Folgendes (Auszug):
Das Land Rheinland-Pfalz, der Kreis Südwestpfalz (…) werben mit dem ach so tollen „Radwegenetz“ (…). Es ist weiterhin nicht hinnehmbar, dass ich wegen jedes einzelnen der unzähligen Zeichen 250 vor HBR-beschilderten (aber auch mit anderweitigen Wegweisern ausgewiesenen) Wegen die VG’en anschreiben oder wegen Untätigkeit Fachaufsichtsbeschwerden erheben muss! Ich verweise nur darauf, dass der VG Hauenstein bei der Freigabe „Im Handschuhteich“ in Hinterweidenthal nicht auffiel, dass dem Zeichen 250 an der Einfahrt noch eines weiter hinten folgt.
Vor relativ kurzer Zeit gab es beispielsweise einen Zwischenfall mit einer Reiterin und einem Mountainbiker bei Eußerthal, bei dem sich die Reiterin verletzte. Jedes einzelne immer noch vor „Radwegen“ herumstehende Zeichen 250 benachteiligt Radfahrer im Falle eines Unfalles vor allem auch zivilrechtlich erheblich. Das ist ebenfalls nicht weiter hinnehmbar und sollte endlich ernst genommen werden!
Leider erkenne ich bislang bei kaum einer VG (die VG Rodalben mal ausgenommen), dass diese das Thema Radverkehr auch nur annähernd interessieren würde. Ich würde es der Kreisverwaltung daher noch einmal anbieten: Organisieren Sie einen Runden Tisch, bei dem sämtliche straßenverkehrsrechtlichen und sonstigen Mängel im Zusammenhang mit dem Radverkehr im Kreis Südwestpfalz mit den Behörden besprochen werden (inkl. meiner Wenigkeit). (…)
Bislang erhielt ich darauf keine Antwort.
Siehe auch
https://www.ps-radler.de/?p=13179