Ich liebe ja meine Heimatstadt dafür, dass es hier so gut wie keine „Fahrradinfrastruktur“ gibt – und man als Radfahrer genau da fahren kann und darf, wo man das mit Fahrzeugen halt tun sollte: Auf den Fahrbahnen. In der Kernstadt gibt es keinen einzigen benutzungspflichtigen Radweg, sondern nur ein paar sogenannte (allerdings auch sehr fragwürdige) „Schutzstreifen„. Man hat es hier also eigentlich recht „schwer“, sich über radverkehrsinfrastrukturtypische Probleme zu beschweren. Wie eben das rechtswidrige Beparken dieser mit Kraftfahrzeugen.
Insgesamt hat man es eher selten mit Schutzstreifenparkern zu tun. Viel öfter stehen die Autofahrer bei der Ausfahrt aus einer Straße oder von einem Grundstück ganz oder teilweise quer auf dem „Schutzstreifen“. Trotzdem gibt es auch ein paar alte Bekannte in Sachen Schutzstreifenparken. Der schwarze Twingo in der Lemberger Straße beispielsweise steht bestimmt jedes zweite Mal, wenn ich dort vorbeifahre, teils auf dem Gehweg, teils auf dem „Schutzstreifen“.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite erkennt man nebenbei auch die übliche Pirmasenser Gehwegpark-Tradition.
Der blaue Dacia in der Winzler Straße hatte an diesem Abend wohl „Glück“, denn ansonsten ist die Chance, dort ein Auto illegal halbhüftig auf dem (überflüssigen) „Schutzstreifen“-Stummel und dem Gehweg abzustellen ziemlich gering – weil genau dort ansonsten fast immer ein dunkler BMW steht.
Zum Thema Gehwegparken in Pirmasens werde ich bei Gelegenheit auch noch einen Artikel verfassen; das schiebe ich ja schon eine Weile vor mir her. Im 2. Gespräch mit der StVB hatte man mir ja mitgeteilt, dass in dieser Angelegenheit mehr oder weniger das Pirmasenser Gehwegpark-Landrecht vollzogen wird, denn das Ordnungsamt beanstandet von sich aus die Gehwegparkerei nicht, wenn den Fußgängern ein ganzes Meterchen Platz verbleibt.
Ich hatte jedenfalls auch konkret darum gebeten, grade diese beiden Stellen immer wieder mal zu kontrollieren und die Falschparker dann auch zu beknollen. Ich vermute aber, dass dies wohl bis heute kein einziges Mal geschehen ist.