Vollsperrung der B 270 am Gelterswoog

Geh- und Radwegfrei

Jetzt musste ich mich dann aber doch mal ein wenig sputen, denn laut einer Meldung der Rheinpfalz wird die Vollsperrung der B 270 zwischen Hohenecken und Gelterswoog (bei Kaiserslautern) am 18. Mai aufgehoben. Ursprünglich wollte ich in einem Beitrag auf die Ankündigung des LBM Kaiserslautern vom 8. März über die Vollsperrung ab dem 18. März kurz eingehen, weil sie eine ziemlich interessante Passage enthielt. Allerdings hatte es dann zeitlich und von der Tourenplanung nie geklappt. Und da mir Ende März auch noch mein Schalthebel am Rennrad kaputt ging, kam ich mit dem MTB auch nicht mehr so weit rauf in den Norden.

Da ich jenen gestern in einer nervenaufreibenden Bastelaktion wieder repariert habe, musste natürlich – trotz des fürchterlich kalten Wetters – dann endlich mal wieder eine Tour mit dem Rennrad über knapp 100 km gedreht werden. So ging es eben über die B 270 in Richtung Kaiserslautern. Voller Vorfreude erwartete ich den ersten Umleitungshinweis (am Walzweiher) – und meine nicht vorhandenen Erwartungen an den LBM wurden natürlich wieder nicht enttäuscht:

B 270 Walzweiher

Warum meckert der denn jetzt schon wieder…!? Der, der den Link zur Pressemeldung des LBM angeklickt hat, wird ahnen, warum. 😉 Denn jene enthält folgende Information:

Der angrenzende Fahrradweg ist von der Sperrung nicht betroffen. Es kann jedoch sein, dass bei anstehenden Schutzplankenarbeiten eine kurzfristige Einschränkung auch für den Radweg getroffen werden muss.

Diese Planskizze (Zeichen 458 StVO) zeigt dem Ortsfremden und die Pressemeldungen des LBM nicht verfolgenden Radfahrer an, dass er dort aber nicht durchkommt. Er müsste also ebenfalls die „U12“ über die L 502 in Richtung Kaiserslautern fahren. Und genau das ist es, was mich eben bei derartigen Vollsperrungen vor allem außerorts so tierisch nervt: auf diese Skizze gehört dann entweder ein Verbot für Kraftfahrzeuge – oder ein Radverkehr frei unter das Verbot für Fahrzeuge aller Art!

In Richtung Hohenecken

So muss man dann (wie so oft) halt auf Gut Glück weiterfahren. Irgendwann erreicht man dann den Beginn der eigentlichen Vollsperrung am Gelterswoog, vor dem Abzweig zur L 472 in Richtung Queidersbach. Alles dabei: eine U13, ein Vorgeschriebene Fahrtrichtung Links und ein Verbot für Fahrzeuge aller Art. Welches ja nach herrschender Meinung die gesamte Straße (also inkl. Radwegen) sperrt:

Abzweig am Gelterswoog

Nun habe ich ja erst im Februar den fragwürdigen „Fahrradweg“, auf den der LBM in seiner Pressemeldung Bezug nimmt, hier im Blog vorgestellt. Und unter anderem darauf hingewiesen, dass der Weg von Süden her auf der linken Seite gar nicht mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert – und demzufolge eigentlich auch kein gemeinsamer Geh- und Radweg ist.

Da sind wir uns wohl auch einig, dass das eine Rad- und Gehwegfreie Straße ist!? Sonst regen mich zu viele Leerzeichen ja auf – hier fehlt aber mal eins. 😉 Jedenfalls auch sehr schön, dass man hier auch noch die dort geparkte Walze umkurven muss.

Geh- und Radwegfrei

Wer aus Richtung Queidersbach kommt, darf übrigens genau genommen auch nicht nach links auf das Wegelchen abbiegen, da hier noch ein (auf dem Foto nicht sichtbares) Vorgeschriebene Fahrtrichtung Rechts steht. Der HBR-Wegweiser lässt aber erahnen, dass das zumindest theoretisch als Radweg gedacht ist:

Abzweig Gelterswoog

Das ist ja auch völlig normal, dass diese weiß-grünen Schilder ständig Radfahrer zum Gehwegradeln anstiften. Stell’n wer uns hier dann auch einfach mal janz dumm – und fahren auf dem „Rad- und Gehweg(frei)“ halt weiter in Richtung Kaiserslautern. Vielleicht sieht es am anderen Ende der Vollsperrung ja besser aus…!?

In Richtung Gelterswoog

Sieht es natürlich nicht. 😉 Am Ende der K 3 (Burgherrenstraße) in Hohenecken strandet man vor dieser Absperrung. Nur noch Anlieger dürfen daran vorbei. Der Bus im Hintergrund hätte also eigentlich auch nicht reinfahren dürfen:

K 3 Hohenecken

Nebenbei: Da die Burgherrenstraße als Kreisstraße 3 eingestuft ist, hätte diese gem. § 45 (1c) S. 2 StVO gar nicht als Teil einer Tempo-30-Zone ausgewiesen werden dürfen. Rechts vor Links gilt in dieser Straße nämlich auch nicht und durchgehend stehen Vorfahrt herum (Verstoß gegen den Rechts-vor-Links-Grundsatz gemäß S. 4). Fahren wir Drahtesel-Desperados dann doch weiter in Richtung Gelterswoog, erreichen wir die nächste Barrikade mit Verbot für Fahrzeuge aller Art.

Absperrung K 3

Dass wir da eigentlich nicht weiterfahren dürfen, wird auch noch dadurch bekräftigt, dass man das Gemeinsamer Geh- und Radweg hinter dem Abzweig zur B 270 entfernt hat:

Einmündung K 3 - B 270

Auf diesem älteren Foto erkennt man noch die Rückseite des Verkehrszeichens:

Ende Hochenecken

Einen Halt am eigentlichen Beginn der Absperrung an der Anschlussstelle zur Kohlkopfstraße habe ich mir dann gespart; auch dort steht wieder eine Wand aus Absperrschranken und ein Verbot für Fahrzeuge aller Art. Auch sonst nirgends ein Hinweis, dass man die Baustelle auf dem „Fahrradweg“ auch umfahren könne.

Fazit

Ich rechne es dem LBM Kaiserslautern ja grundsätzlich schon mal relativ hoch an, dass er den Radverkehr in seiner Pressemeldung überhaupt erwähnt hat. Die Beschilderung ist aber schlicht und ergreifend mal wieder ein Zeugnis darüber, dass der Radverkehr bei Vollsperrungen von Straßen vor allem außerorts grade rechtlich auch weiterhin wenig bis gar nicht berücksichtigt wird. Wohl auch deshalb, weil man beim LBM das Problem offenbar auch einfach nicht verstehen will…?


Siehe auch

Die Tempo-30-Zone in Hohenecken

Alltagserlebnisse (Teil 111)

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