Hier kurz und unregelmäßig notiert die (laufend durchnummerierten) mehr oder weniger netten Erlebnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern. Ich bemühe mich auch, die Positiven zu dokumentieren!
Vorfahrt (32)
Der 26. April war ein ganz lustiger Tag. Zuerst wurde mir in der Straße „Am Stockwald“ in Winzeln von einem aus der Tilsiter Straße kommenden Fahrer eines Jaguars ganz kackfrech die Vorfahrt (Rechts vor Links) genommen.
Hupen (77)
Ein ganz zartes, schüchternes Huperchen ertönte dann mal wieder auf der B 270, kurz nach deren Beginn in Fahrtrichtung des Husterhöh-Kreisels. Ich hatte ja gehofft, dass die Extra-Umleitung mit Fahrrad-Piktogrammen den ein oder anderen darüber aufgeklärt hat, dass das keine Kraftfahrstraße ist.
Geister-Gehweg-E-Biker (71)
Dann war eine Weile lang Ruhe. Gegen Ende der Tour kam auf der L 486 zwischen Lemberg und der Ruhbank auf dem Hochbord-Gehweg rechts von mir ein Rentner auf einem E-Bike vorbeigeschossen.
Gepöbel (12)
Der wiederum bestärkte wohl die Ansicht einer Autofahrerin, dass man als Radfahrer auf allem zu fahren hätte, was nicht die Fahrbahn ist. Aus dem Seitenfenster vernahm ich auf der langen Gerade bei der Vorbeifahrt ein „Donäwe is e Drottwaa!“ Auch Hochdeutsch: Daneben ist ein Trottoir (Bürgersteig). Ich rief dann „Korrekt“ hinterher. 😉
Überholmanöver (239)
Keine 10 Minuten später rasierte mich in der langgezogenen Rechtskurve der Lemberger Straße ein Rentner beim Überholen mit bestenfalls 20 cm Abstand. Er kam dabei sogar über die (allerdings derzeit auch kaum noch zu sehenden…) Striche des dortigen „Schutzstreifens“.
Überholmanöver (240)
Zum Abschluss hatte ich noch Spaß mit zwei eventuell der rumänischen Mafia angehörenden Kerlen, die mich in der Schäferstraße ebenfalls mit äußerst dürftigem Seitenabstand (ca. 25 cm) über eine durchgezogene Linie überholten. Als sie an der folgenden Kreuzung abbiegen wollten, wischte ich mir bei der Vorbeifahrt eine hartnäckige Mücke von der Stirn…
Überholmanöver (241)
Ich persönlich halte ja die Forderungen, einen Überholabstand von 1,5 m in der StVO zu verankern, für ziemlich „gefährlich“. Denn das könnte zu weiteren Verkehrsverboten vor allem außerorts führen – wenn das Überholen dann rein rechnerisch gar nicht mehr möglich ist. An der B 10 hat man ja schon vor 26 Jahren so argumentiert. Jedenfalls sollte dieser Mindestabstand meiner Ansicht nach dann eigentlich auch für (meist lautlose) Radfahrer gelten, die Radfahrer überholen. Denn hin und wieder kommt es auch vor, dass man auch von Artgenossen sehr knapp überholt wird. Wie am 29. April im Erzental auf der L 102 zw. Medelsheim und Gersheim, als ein Rennradfahrer mit kaum mehr als 30 cm an mir (auf dem MTB) vorbeifuhr, obwohl ihm die gesamte Fahrbahnbreite zur Verfügung stand.
Überholmanöver (242)
Später bretterte auf der französischen D 35a hinter dem Abzweig Volmunster ein Sattelzug mit Auflieger aus Deutschland mit mehr als dürftigem Seitenabstand an mir vorbei.
Anfeuerung (4)
„Das ist aber tapfer! Hier mit dem Fahrrad den Berg hochzufahren.“ Meinte eine Spaziergängerin mit Hund, als ich den steilen Waldweg zwischen Niedersimten und dem „Simter Berg“ hinauffuhr.
Autos auf Radwegen (30)
Gegen Ende meiner Tour sah ich in der Arnulfstraße dann mal wieder jemanden, der bei der Ausfahrt von den dortigen Einkaufsmärkten mit seiner Motorhaube den halben „Schutzstreifen“ blockierte. It’s not a bug, it’s a feature!
Radfahrer überholen Radfahrer: Auf Radwegen ist der 1,50m-Abstand beim Überholen ja schon rein geometrisch nicht möglich aufgrund der Radwegbreite. Deshalb halte ich auch die generöse Breite von 4m bei „Radschnellwegen“ eher für eine Kriegserklärung als ein Angebot.
Auf Radwegen ist das (sichere) Überholen ja eben von der Planung generell nicht vorgesehen. Also genau genommen: Unbenutzbar. Aber wenn Radfahrer sich hin und wieder auf schmalen Wegelchen gegenseitig abschießen, ist das ja vermutlich auch so gewollt…